Das Wichtigste in Kürze
- Ob die Krankenkasse die Zahnspange Ihres Kindes bezahlt, entscheidet der Behandlungsbedarf, den die kieferorthopädische Praxis in fünf Stufen einordnet.
- Bei Stufe 1 oder 2 zahlt die Kasse nichts; ab Stufe 3 trägt sie die Behandlung, und Ihren Eigenanteil bekommen Sie am Ende zurück.
- Eine feste Zahnspange kostet als Privatleistung laut Münchener Verein zwischen 2.500 und 8.000 Euro, und Erwachsene zahlen sie fast immer selbst.
- Auch neben einer Kassenbehandlung bekommen viele Eltern private Extras angeboten, laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen von 2017 meist für 500 bis 2.000 Euro.
- Fast jede Zahnzusatzversicherung zahlt nur, wenn Sie vor der Empfehlung einer Spange abschließen; für jüngere Kinder ist maxcare Exklusiv dann unsere erste Wahl.
Was kostet eine Zahnspange, wenn Sie selbst zahlen?
Eine feste Zahnspange kostet als Privatleistung zwischen 2.500 und 8.000 Euro, die innen liegende Lingualspange deutlich mehr. Diese Spannen nennt der Münchener Verein in seinem Ratgeber. Eine amtliche Preisliste je Spangenart gibt es nicht, deshalb zeigen die Zahlen die Größenordnung und nicht Ihren Preis.
| Art der Zahnspange | Preis als Privatleistung laut Münchener Verein |
|---|---|
| Feste Spange mit Brackets | 2.500 bis 8.000 Euro |
| Aligner (durchsichtige Schienen, etwa Invisalign) | 3.500 bis 6.000 Euro |
| Lingualspange (Brackets auf der Zahninnenseite) | 6.000 bis 10.000 Euro |
| Retainer nach der Behandlung | ab 300 Euro |
Für die lose Spange, mit der viele Kinderbehandlungen beginnen, nennt keine der Quellen, die wir ausgewertet haben, eine belastbare Spanne. Ihren Preis erfahren Sie aus dem Behandlungsplan der Praxis.
Wo Ihre Rechnung innerhalb einer Spanne landet, hängt an der Behandlungsdauer und am Material der Brackets. Rechnen Sie außerdem mit der Zeit danach: Ein Retainer hält die Zähne in ihrer neuen Position und steht als eigener Posten auf der Rechnung.
Diese Preise zahlen Sie allerdings nur, wenn die Kasse nicht einspringt. Ob sie das tut, hängt an einer einzigen Einstufung.
Wann zahlt die Krankenkasse die Zahnspange?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Zahnspange für Kinder und Jugendliche, wenn die Praxis eine Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) von 3, 4 oder 5 feststellt und die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Bei KIG 1 und 2 zahlt die Kasse nicht, auch wenn eine Behandlung sinnvoll sein kann.
Die KIG ist die Einstufung des Behandlungsbedarfs. Was hinter den Stufen steckt, zeigen die Beispiele der Verbraucherzentrale:
| KIG-Stufe | Typischer Befund | Wer zahlt die Grundbehandlung |
|---|---|---|
| 1 | leichte Abweichung, allenfalls ein ästhetisches Problem | Sie |
| 2 | geringe Fehlstellung, etwa ein leichter Engstand | Sie |
| 3 | ausgeprägte Fehlstellung, etwa ein beidseitiger Kreuzbiss oder ein deutlicher Engstand | die Kasse |
| 4 | stark ausgeprägte Fehlstellung, etwa fehlende Zähne oder ein offener Biss | die Kasse |
| 5 | sehr stark ausgeprägte Fehlstellung, etwa ein extremer Über- oder Unterbiss | die Kasse |
Hat Ihr Kind mehrere Fehlstellungen, zählt die mit dem höchsten Behandlungsbedarf. Eine einzige Auffälligkeit der Stufe 3 reicht also, auch wenn alles andere in Stufe 1 fällt. Die Verbraucherzentrale ermuntert Eltern ausdrücklich, nachzufragen, welches Risiko ohne Behandlung tatsächlich besteht.
Der Eigenanteil kommt zurück, wenn Ihr Kind durchhält
Auch bei Stufe 3 bis 5 zahlen Sie zunächst mit: 20 Prozent der Kassenleistung tragen Sie während der Behandlung selbst. Für das zweite Kind, das gleichzeitig behandelt wird und mit Ihnen im selben Haushalt lebt, sinkt der Anteil auf 10 Prozent.
Das Geld bekommen Sie zurück, wenn die Behandlung im medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen ist. Den Nachweis liefert die Abschlussbescheinigung der Praxis, die Sie bei der Kasse einreichen. Bricht Ihr Kind die Behandlung vorher ab, ist diese Bedingung nicht erfüllt. Seit dem 30. Juli 2026 darf die Kassenbehandlung übrigens nur noch ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder ein gleichwertig qualifizierter Zahnarzt übernehmen. Eine Übergangsregel lässt die bisherige Praxis noch für Behandlungen gelten, die bis zum 29. Juli 2030 beginnen.
Wichtig: Heben Sie jede Quittung über den Eigenanteil auf, bis die Kasse ihn erstattet hat, am besten zusätzlich als Foto auf dem Handy. Eine Behandlung läuft oft über Jahre, und am Ende müssen Sie belegen können, was Sie gezahlt haben.

Rechenbeispiel: Stufe 2 oder Stufe 4, dieselbe Spange
Zwei Kinder bekommen dieselbe feste Spange. Bei einem stuft die Praxis einen leichten Engstand in Stufe 2 ein, beim anderen einen offenen Biss in Stufe 4. Die Apparatur ist identisch, die Rechnungen sind es nicht:
| Kind mit Stufe 2 | Kind mit Stufe 4 | |
|---|---|---|
| Wer zahlt die Grundbehandlung | Sie, vollständig | die Kasse |
| Was Sie während der Behandlung zahlen | die gesamte Privatrechnung | 20 Prozent der Kassenleistung, beim zweiten Kind 10 Prozent |
| Was Sie am Ende zurückbekommen | nichts | den gesamten Eigenanteil, nach erfolgreichem Abschluss |
| Private Extras | stecken ohnehin in der Privatrechnung | kommen zusätzlich dazu |
| Was Sie am Ende tragen | den Privatpreis der Behandlung | nur die Extras, die Sie gewählt haben |
Der Unterschied zwischen zwei Nachbarstufen kann also die ganze Behandlung ausmachen. Bei einer Einstufung in Stufe 2 lohnt deshalb die Frage, ob der Befund vollständig erfasst ist.
Private Extras beim Kieferorthopäden: Was Sie ablehnen dürfen
Auch wenn die Kasse die Zahnspange trägt, zahlen Sie jede private Zusatzleistung selbst; das regelt § 29 Absatz 5 SGB V. Typische Angebote sind hochelastische Bögen, spezielle oder zahnfarbene Brackets.
Wie teuer das werden kann, zeigt eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2017. Mehr als der Hälfte der befragten Eltern wurden Extras zwischen 500 und 2.000 Euro als sinnvoll empfohlen.
Bei 28 Prozent lagen die privaten Angebote sogar über 2.000 Euro. Von zahnfarbenen Brackets sagt die Verbraucherzentrale, dass sie nach Studienlage keinen medizinischen Vorteil bringen.
Die Praxis darf die Kassenbehandlung weder verweigern noch von privaten Extras abhängig machen. Sie haben Anspruch auf die Spange, die die Kasse bezahlt, und Extras müssen auf einem gesonderten, verständlichen Formular vereinbart werden.
Achtung: Unterschreiben Sie eine Vereinbarung über Extras nie an dem Termin, an dem Sie den Behandlungsplan zum ersten Mal sehen. Nehmen Sie die Unterlagen mit nach Hause und fragen Sie die Praxis vorher, welchen medizinischen Vorteil das Extra gegenüber der Kassenversorgung hat und was passiert, wenn Sie es weglassen.
Dauert die Behandlung ohne das Extra länger, ist es eine ernsthafte Überlegung wert. Sieht die Spange ohne es nur anders aus, ist es Geschmackssache, und Sie dürfen es mit gutem Gewissen ablehnen.
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt die Zahnspange?
Welche Versicherung Ihnen hilft, hängt davon ab, ob die Spange schon angeraten ist. Fast jeder Tarif zahlt nur, wenn Sie vorher abschließen, deshalb nennen wir hier zwei Tarife für die zwei Situationen: maxcare für ein Kind, bei dem noch nichts empfohlen wurde, und ERGO für Eltern, die den Behandlungsplan schon bekommen haben. Den vollständigen Tarifvergleich finden Sie bei der Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie.
maxcare: Für Kinder, bei denen noch nichts angeraten ist
maxcare Exklusiv zahlt Kieferorthopädie bis 5.000 Euro, wenn die Behandlung vor dem 19. Geburtstag beginnt, und zwar unabhängig vom Grund. Bei Stufe 1 und 2, wo die Kasse nichts gibt, zieht der Tarif pauschal 35 Prozent ab, als hätte die Kasse sie bezahlt. Eine Wartezeit gibt es nicht.
Rechnen Sie nicht damit, die volle Grenze im ersten Versicherungsjahr abzurufen. Der Tarif begrenzt seine Leistungen in den ersten Jahren insgesamt, im ersten Jahr auf 1.500 Euro, und ob die Spange darunter fällt, sollten Sie vor dem Abschluss klären.
Nur die Stufe Exklusiv leistet für eine Spange ohne Unfall. Wir halten sie für die beste Wahl, wenn Ihr Kind im Grundschulalter ist und noch niemand eine Spange empfohlen hat.
ERGO: Wenn der Behandlungsplan schon vorliegt
ERGO Kieferorthopädie Sofort zahlt laut ERGO-Produktseite auch dann, wenn die Behandlung bereits angeraten ist oder schon läuft. Ihr Kind darf bei Abschluss höchstens 17 sein, und der Tarif übernimmt 50 Prozent der Mehrkosten. Was genau als Mehrkosten zählt, etwa bei Stufe 1 oder 2 die ganze Privatrechnung, klären Sie vor dem Abschluss mit ERGO. Der Beitrag beginnt laut ERGO ab 12,70 Euro im Monat.
Der Tarif deckt die Hälfte der Mehrkosten, mehr verspricht er nicht. Für Eltern, die den Plan schon in der Hand halten, ist er trotzdem der passende Tarif, und bei Extras im vierstelligen Bereich ist die Hälfte ein spürbarer Betrag. Haben Sie keine Extras gewählt und liegt Ihr Kind in Stufe 3 bis 5, brauchen Sie dagegen keinen Tarif: Dann bekommen Sie den Eigenanteil ohnehin zurück.
Zahnspange Kosten für Erwachsene: Wann die Kasse ausnahmsweise zahlt
Erwachsene zahlen ihre Zahnspange fast immer selbst, weil die Kasse eine Kieferorthopädie für Erwachsene nur bei einer schweren Kieferanomalie übernimmt. Gemeint sind Fälle, die kieferchirurgisch und kieferorthopädisch kombiniert behandelt werden müssen, also mit einer Operation am Kiefer.
Für alle anderen gelten die Privatpreise aus der Tabelle oben. Viele Erwachsene entscheiden sich für Aligner, weil sie im Alltag kaum auffallen. Teurer als eine feste Spange sind sie laut den Spannen des Münchener Vereins nicht zwingend.
maxcare Exklusiv zahlt auch Erwachsenen ab dem 19. Lebensjahr 100 Prozent bis 2.500 Euro, wenn die Kasse nicht leistet. Es gilt dieselbe Bedingung wie bei Kindern: Die Behandlung darf bei Abschluss weder angeraten noch begonnen sein. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen genau, sonst riskieren Sie den Schutz.
Den Behandlungsplan prüfen, bevor Sie zustimmen
Der Behandlungsplan ist das Dokument, an dem sich Ihre Kosten entscheiden, und er muss von der Kasse genehmigt sein, bevor die Behandlung beginnt. Gehen Sie ihn in dieser Reihenfolge durch:
- Lassen Sie sich die KIG-Stufe nennen und erklären, welcher Befund sie bestimmt. Liegt Ihr Kind in Stufe 2, fragen Sie, ob eine weitere Fehlstellung übersehen sein könnte.
- Prüfen Sie, ob der Plan die reine Kassenleistung getrennt von den Extras ausweist. Steht alles in einer Summe, verlangen Sie die Aufteilung.
- Holen Sie bei Stufe 2 oder bei Extras im vierstelligen Bereich eine zweite Meinung bei einer anderen Praxis ein.
- Fordern Sie zum Schluss die Abschlussbescheinigung an und reichen Sie sie mit Ihren Quittungen bei der Kasse ein. Was danach endgültig bei Ihnen bleibt, behandeln Sie steuerlich wie jede andere Zahnarztrechnung.
Tipp: Trägt ein älteres Geschwisterkind gerade eine Spange, ist das ein guter Zeitpunkt, das jüngere abzusichern. Solange bei ihm noch nichts angeraten ist, kommt für das jüngere maxcare Exklusiv infrage.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Ob Ihr Kind eine Spange braucht, in welche KIG-Stufe der Befund fällt und welche Apparatur passt, entscheidet die kieferorthopädische Praxis; was die Behandlung kostet, steht erst im genehmigten Behandlungsplan.
Häufige Fragen zu den Zahnspange-Kosten
Was kostet eine Zahnspange privat?
Eine feste Zahnspange kostet als Privatleistung laut Münchener Verein zwischen 2.500 und 8.000 Euro. Aligner liegen dort bei 3.500 bis 6.000 Euro, eine Lingualspange bei 6.000 bis 10.000 Euro. Was Ihre Praxis verlangt, steht im Behandlungsplan, den Sie vor Beginn bekommen.
Wann ist eine Zahnspange für Kinder kostenlos?
Eine Zahnspange ist für Eltern am Ende kostenlos, wenn die Praxis KIG 3, 4 oder 5 feststellt, die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt, erfolgreich abgeschlossen wird und Sie keine Extras wählen. Dann erstattet die Kasse den vorgestreckten Eigenanteil vollständig.
Zahlt die AOK eine Zahnspange?
Die AOK zahlt eine Zahnspange nach denselben Regeln wie jede andere gesetzliche Krankenkasse, weil die Leistung im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Bei Kindern zählt die KIG-Stufe 3 bis 5, bei Erwachsenen nur die schwere Kieferanomalie mit Operation.
Was zahlen Eltern, wenn zwei Kinder gleichzeitig eine Spange tragen?
Für das zweite Kind sinkt der Eigenanteil von 20 auf 10 Prozent der Kassenleistung. Beide Kinder müssen bei Behandlungsbeginn jünger als 18 sein und mit Ihnen im selben Haushalt leben.
Kann man die Kosten einer Zahnspange von der Steuer absetzen?
Was nach der Erstattung durch die Kasse endgültig bei Ihnen bleibt, behandeln Sie steuerlich wie jede andere Zahnarztrechnung. Den Eigenanteil, den Ihnen die Kasse am Ende zurückzahlt, können Sie nicht ansetzen. Wie das im Einzelnen geht, erklärt unser Ratgeber zur Zahnarztrechnung, verlinkt im Abschnitt zum Behandlungsplan.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange?
Für ein jüngeres Kind ohne Behandlungsplan lohnt sie sich aus unserer Sicht, weil Stufe 1 und 2 sowie die Extras sonst komplett bei Ihnen landen. Ist die Spange bereits empfohlen, zahlen die meisten Tarife nichts mehr; dann bleibt nur ein Sofort-Tarif, der einen Teil der Mehrkosten übernimmt.
