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Zahnzusatzversicherung und Zahnarztrechnung: Was Sie von der Steuer absetzen können

Beiträge und Rechnung zählen beim Finanzamt unterschiedlich. Entscheidend ist die zumutbare Belastung, und eine großzügig erstattete Zahnarztrechnung bringt steuerlich oft gar nichts mehr.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung sind steuerlich absetzbar, senken die Steuer bei den meisten Angestellten aber nicht, weil die Krankenkassenbeiträge den Höchstbetrag schon füllen.
  • Eine Zahnarztrechnung zählt als außergewöhnliche Belastung, doch das Finanzamt erkennt nur den Teil an, der über Ihrem zumutbaren Eigenanteil liegt.
  • Bei einer Zahnarztrechnung über 3.000 Euro sind für Ledige ohne Kinder mit 40.000 Euro Einkünften 753,40 Euro steuerlich absetzbar.
  • Zahlt Ihre Zahnzusatzversicherung 2.100 Euro dieser Rechnung, bleibt steuerlich nichts übrig, und Sie haben trotzdem mehr gespart, als der Steuerabzug bringen könnte.
Unsere Empfehlung gegen hohe Zahnarztrechnungen
Mit ZAHN Prestige erstattet die Bayerische bis zu 100 Prozent für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Was die Versicherung zahlt, müssen Sie nicht erst beim Finanzamt geltend machen.

Kann man die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, bringen den meisten Steuerpflichtigen aber keine Ersparnis. Der Grund steht im Gesetz selbst, und er betrifft fast alle Angestellten.

Die Zahnzusatzversicherung fällt unter § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG, zusammen mit anderen Kranken- und Pflegeversicherungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen. Für alle diese Vorsorgeaufwendungen gibt es einen gemeinsamen Höchstbetrag:

  • 1.900 Euro im Jahr, wenn Sie ohne eigene Aufwendungen Anspruch auf Zuschüsse oder Erstattungen zu Krankheitskosten haben, etwa über den Arbeitgeberanteil oder die Beihilfe
  • 2.800 Euro im Jahr für alle anderen, zum Beispiel Selbstständige, die ihre Krankenversicherung allein zahlen

Entscheidend ist Absatz 4 derselben Vorschrift. Übersteigen Ihre Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung diesen Höchstbetrag, setzt das Finanzamt sie vollständig an, und ein Abzug der Zusatzversicherung scheidet aus. Bei den meisten Angestellten füllen die Beiträge zur gesetzlichen Kasse den Rahmen bereits allein.

Tragen Sie die Beiträge trotzdem ein. Die Grenze berechnet das Finanzamt selbst, und ein Eintrag kostet nichts. Wer seine laufenden Kosten wirklich senken will, erreicht das eher über einen günstigen Tarif als über die Steuererklärung.

Ist die Zahnarztrechnung steuerlich absetzbar?

Die Zahnarztrechnung ist als Krankheitskosten absetzbar, und zwar als außergewöhnliche Belastung, aber nur mit dem Teil, der über Ihrer zumutbaren Belastung liegt. Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil, den das Gesetz Ihnen selbst zumutet, bevor das Finanzamt sich beteiligt.

Wie hoch dieser Eigenanteil ist, regelt § 33 Abs. 3 EStG. Er hängt von drei Dingen ab: Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder.

Zumutbare Belastung (Steuerjahr 2025)Einkünfte bis 15.340 Euroüber 15.340 bis 51.130 Euroüber 51.130 Euro
Ohne Kinder, Grundtabelle (Einzelveranlagung)5 %6 %7 %
Ohne Kinder, Splittingtabelle (Zusammenveranlagung)4 %5 %6 %
1 oder 2 Kinder2 %3 %4 %
3 oder mehr Kinder1 %1 %2 %

Die Tabelle sieht aus, als gelte je nach Einkommen ein einziger Prozentsatz. So rechnet das Finanzamt aber nicht mehr. Der Bundesfinanzhof hat am 19.01.2017 entschieden (VI R 75/14), dass nur der Teil der Einkünfte, der eine Stufe überschreitet, den höheren Satz trägt. Die Belastung wird also stufenweise berechnet, ähnlich wie beim Einkommensteuertarif selbst.

Achtung: Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte ist nicht Ihr Bruttogehalt. Den genauen Wert finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid, und nur mit ihm stimmt Ihre Rechnung.

Zahnarztrechnung über 3.000 Euro: So rechnet das Finanzamt

Die stufenweise Rechnung wird erst an einem Beispiel greifbar. Zwei Haushalte bezahlen im selben Jahr eine Zahnarztrechnung über 3.000 Euro selbst, ohne Erstattung. Gerechnet ist mit den Grenzen für das Steuerjahr 2025.

Haushalt A ist ledig und hat keine Kinder, mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro. Haushalt B hat zwei Kinder und einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro.

RechenschrittHaushalt AHaushalt B
Stufe bis 15.340 Euro15.340 x 5 % = 767,00 Euro15.340 x 2 % = 306,80 Euro
Stufe bis 51.130 Euro24.660 x 6 % = 1.479,60 Euro35.790 x 3 % = 1.073,70 Euro
Stufe über 51.130 Euroentfällt8.870 x 4 % = 354,80 Euro
Zumutbare Belastung2.246,60 Euro1.735,30 Euro
Absetzbar von 3.000 Euro753,40 Euro1.264,70 Euro

Die Familie kommt deutlich besser weg, obwohl sie mehr verdient: Die Kinder senken die Sätze in allen drei Stufen.

Für Haushalt A zeigt der Vergleich mit der alten Methode, was das BFH-Urteil wert ist. Mit einem einzigen Satz von 6 Prozent auf alle 40.000 Euro läge die zumutbare Belastung bei 2.400 Euro. Absetzbar wären dann nur 600 Euro statt 753,40 Euro.

Die 753,40 Euro sind nicht das, was Sie zurückbekommen. Sie sind der Betrag, um den Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt. Ihre Erstattung ergibt sich erst, wenn Sie ihn mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz multiplizieren, und der hängt von Ihrem gesamten Einkommen ab.

Trotz Zahnzusatzversicherung absetzbar? Was Sie eintragen dürfen

Eine Zahnarztrechnung ist trotz Zahnzusatzversicherung absetzbar, aber nur Ihr Eigenanteil nach der Erstattung, und der liegt mit einem guten Tarif oft unter der zumutbaren Belastung. Dann bleibt steuerlich nichts übrig.

Nehmen Sie dieselbe Rechnung über 3.000 Euro. Zahlt Ihre Zahnzusatzversicherung davon 2.100 Euro, tragen Sie noch 900 Euro selbst. Dieser Betrag liegt unter der zumutbaren Belastung beider Haushalte aus dem Beispiel, bei A wie bei B. Absetzbar ist damit nichts.

Das klingt nach einem Verlust, ist aber das bessere Ergebnis. Ohne Versicherung hätte Haushalt A 753,40 Euro absetzen können, und zurück käme davon nur ein Teil, nämlich dieser Betrag mal Grenzsteuersatz. Mit Versicherung sind 2.100 Euro direkt auf dem Konto. Kein Steuersatz macht aus dem Steuerweg das bessere Geschäft.

Unser Rat: Wenn Sie mit größeren Rechnungen rechnen, etwa für Zahnersatz, schauen Sie auf den Erstattungssatz des Tarifs und nicht auf die Steuer. Jeder Prozentpunkt Erstattung wirkt voll, jeder abgesetzte Euro nur mit Ihrem Steuersatz.

Bleibt ein Eigenanteil über der Grenze, gehört er in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, in den Abschnitt “Andere Aufwendungen”, zu dem nach der ELSTER-Anleitung auch die Krankheitskosten zählen. Die genaue Zeile verschiebt sich von Jahr zu Jahr, deshalb orientieren Sie sich am Abschnittsnamen. Was Ihre Krankenkasse oder Ihre Zahnzusatzversicherung erstattet hat, dürfen Sie nicht ansetzen.

Bewahren Sie diese Unterlagen auf, falls das Finanzamt nachfragt:

  • die Zahnarztrechnung mit Datum und Leistungen
  • den Zahlungsnachweis, etwa den Kontoauszug
  • das Erstattungsschreiben Ihrer Zahnzusatzversicherung, falls sie gezahlt hat

Tarife, die Ihren Eigenanteil am stärksten senken

Die drei Tarife unten sind danach ausgewählt, wie wenig sie Ihnen von einer großen Rechnung übrig lassen, denn genau das entscheidet laut Beispiel über Ihr Ergebnis, nicht die Steuer. Die Bayerische steht vorn, weil sie mit ZAHN Prestige volle Erstattung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz bietet. MAXCARE passt, wenn Sie keine Wartezeit wollen. Barmenia Mehr Zahn 80 ist die Wahl für alle, denen die Regelversorgung reicht.

Die Bayerische: bis zu 100 Prozent für Behandlung und Zahnersatz

Die Bayerische bietet drei Stufen, und ihre Unterschiede zeigen sich vor allem beim Zahnersatz:

TarifZahnbehandlungZahnersatz
ZAHN Prestige100 %100 %
ZAHN Komfort100 %80 bis 90 %, bei Regelversorgung 100 %
ZAHN Smart75 %75 %

In den ersten vier Jahren gilt eine Leistungsstaffel, also eine Obergrenze für die Erstattung. Wir halten ZAHN Prestige für die richtige Stufe, wenn eine größere Rechnung absehbar ist: Nur hier bleibt beim Zahnersatz im Rahmen der Leistungsstaffel nichts bei Ihnen hängen. ZAHN Smart lässt Ihnen dagegen ein Viertel jeder Rechnung, und damit landen Sie schneller wieder beim Finanzamt.

Voll erstattet statt teilweise abgesetzt
ZAHN Prestige erstattet Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 100 Prozent, damit Ihnen von einer großen Rechnung nichts bleibt, was Sie absetzen müssten.

MAXCARE: volle Erstattung bei Zahnbehandlung, ohne Wartezeit

MAXCARE erstattet Zahnbehandlung in allen drei Stufen zu 100 Prozent und verzichtet auf eine Wartezeit. Beim Zahnersatz unterscheiden sich die Stufen:

TarifZahnersatzZahnstaffel Jahr 1Zahnstaffel Jahr 4
Komfort75 %900 Euro3.600 Euro
Premium85 %1.000 Euro4.000 Euro
Exklusiv100 %1.500 Euro6.000 Euro

Die Zahnstaffel ist die Obergrenze für die Erstattung in den ersten Jahren. Wer eine große Rechnung schon im ersten Jahr erwartet, sollte sie mit der ersten Spalte abgleichen, denn was darüber liegt, landet wieder als Eigenanteil bei Ihnen.

Den Eigenanteil unter die Steuergrenze drücken
MAXCARE Exklusiv zahlt 100 Prozent beim Zahnersatz und bis zu 1.500 Euro schon im ersten Jahr.

BarmeniaGothaer: Mehr Zahn 80 mit voller Regelversorgung

Barmenia erstattet im Tarif Mehr Zahn 80 beim Zahnersatz 80 Prozent und bei der Regelversorgung 100 Prozent, ohne Wartezeit. Die Leistungsstaffel liegt bei 1.500 Euro im ersten Jahr und 3.000 Euro in den ersten zwei Jahren.

Eine Bedingung sollten Sie kennen: Nehmen Sie die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Kasse nicht in Anspruch, zieht Barmenia 20 Prozent ab. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan deshalb immer zuerst bei der Kasse ein. Wer sich mit der Regelversorgung zufriedengibt, bekommt hier die volle Erstattung.

Den Eigenanteil bei der Regelversorgung abgeben
Mit Mehr Zahn 80 bekommen Sie die Regelversorgung zu 100 Prozent und anderen Zahnersatz zu 80 Prozent erstattet.

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung in der Steuer

Wie viel Steuern bekomme ich für eine Zahnarztrechnung zurück?

Wie viel Steuern Sie für eine Zahnarztrechnung zurückbekommen, hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab, deshalb lässt sich kein fester Betrag nennen. Bei einer Zahnarztrechnung über 3.000 Euro sind für Ledige ohne Kinder mit 40.000 Euro Einkünften 753,40 Euro absetzbar. Zurück bekommen Sie diesen Betrag multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz, also immer nur einen Teil davon.

Kann ich Beiträge und Zahnarztrechnung beide absetzen?

Ja, Beiträge und Zahnarztrechnung laufen steuerlich getrennt. Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG und wirken sich wegen des Höchstbetrags von 1.900 oder 2.800 Euro bei den meisten Angestellten nicht aus. Die Zahnarztrechnung ist eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, von der Sie vorher abziehen, was die Versicherung erstattet hat.

Lohnt es sich, mehrere Zahnarztrechnungen in ein Jahr zu legen?

Oft ja, denn die zumutbare Belastung wird pro Jahr nur einmal abgezogen, und alle Krankheitskosten desselben Jahres werden zusammengerechnet. Zwei Rechnungen in einem Jahr können so gemeinsam über die Grenze kommen, die jede für sich nicht erreicht. Nach dem Einkommensteuergesetz zählen Ausgaben für das Kalenderjahr, in dem Sie sie geleistet haben, also das Jahr, in dem Sie die Rechnung bezahlen.

Was ist der Gesamtbetrag der Einkünfte?

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe Ihrer Einkünfte nach Abzug etwa der Werbungskosten, also nicht Ihr Bruttolohn. Er ist die Grundlage für die zumutbare Belastung nach § 33 EStG und steht in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Wer ohne Bescheid rechnet, überschätzt die zumutbare Belastung meist.