Das Wichtigste in Kürze
- Kosten: Die Regelversorgung einer Vollprothese liegt bei rund 961 Euro im Oberkiefer und rund 1.030 Euro im Unterkiefer (Stand: Januar 2026).
- Festzuschuss: Ohne Bonusheft zahlt die gesetzliche Kasse für eine Vollprothese 576,44 Euro im Oberkiefer und 617,72 Euro im Unterkiefer (Stand: Januar 2026).
- Bonusheft: Fünf lückenlos dokumentierte Kontrolljahre heben den Zuschuss auf 70 Prozent, zehn Jahre auf 75 Prozent.
- Härtefall: Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen bis 1.582,00 Euro im Monat bekommen die Regelversorgung zu 100 Prozent bezahlt (Stand: 2026).
- Übergangszeit: Bis die fertige Prothese sitzt, tragen Patientinnen und Patienten eine Interimsprothese, die gesondert abgerechnet wird.
Welche Zahnprothese wann infrage kommt
Die Entscheidung fällt nicht nach Geschmack, sondern danach, wie viele eigene Zähne im betroffenen Kiefer noch stehen und wie belastbar sie sind. Ist der Kiefer vollständig zahnlos, bleibt die Vollprothese. Stehen noch Zähne, gibt es mehrere Wege, die Prothese daran zu befestigen, und genau diese Befestigung macht den Preisunterschied aus.
| Prothesenart | Wann sie infrage kommt | Wie sie hält |
|---|---|---|
| Vollprothese (Totalprothese) | Der Kiefer hat keine eigenen Zähne mehr | Saugwirkung auf dem Kiefer, im Unterkiefer schwieriger als im Oberkiefer |
| Klammerprothese (Modellgussprothese) | Mehrere Zähne fehlen, einzelne eigene Zähne tragen noch | Gebogene Metallklammern greifen an den Restzähnen |
| Geschiebeprothese | Wie oben, aber die Klammer soll nicht sichtbar sein | Verbindungselement in einer überkronten Nachbarzahnkrone |
| Teleskopprothese | Wenige, aber gut erhaltene Restzähne | Doppelkronen auf den eigenen Zähnen |
| Interimsprothese | Übergangszeit nach einer Extraktion | Einfacher Kunststoffkörper mit Halteelementen |
Preislich ist die Klammerprothese die günstigste Teilprothese, Geschiebe- und Teleskopversorgungen liegen deutlich darüber. Eine Teleskopprothese kostet je nach Zahl der Doppelkronen 2.000 bis 4.000 Euro. Warum die Konstruktion so viel teurer wird, wann die Kasse trotzdem mehr dazugibt und was über die Jahre an Folgekosten anfällt, steht auf unserer Seite zur Teleskopprothese.

Zwei Alternativen kommen nur bei kleineren Lücken infrage. Fehlen Ihnen ein oder zwei Zähne und die Nachbarzähne sind stabil, ist eine Zahnbrücke die festsitzende Lösung. Und eine Prothese, die auf Implantaten befestigt wird, sitzt fester als jede herausnehmbare Variante, kostet aber ein Vielfaches, weil die Kasse die Implantate selbst nicht bezuschusst.
Zuerst das Provisorium: die Interimsprothese
Wer Zähne gezogen bekommt und eine Vollprothese braucht, bekommt fast immer zuerst eine Interimsprothese. Sie hält den Platz, damit Sie essen und sprechen können, während der Kiefer abheilt. Das dauert Wochen bis Monate, denn der Kieferknochen verändert nach einer Extraktion seine Form, und eine endgültige Prothese, die auf einen frisch operierten Kiefer angepasst wurde, sitzt nach der Abheilung nicht mehr.
Für Sie heißt das: Die erste Rechnung, die Sie bekommen, ist nicht die, nach der Sie gesucht haben. Das Provisorium hat einen eigenen Befund und damit einen eigenen, deutlich kleineren Festzuschuss. Wie klein, hängt vom konkreten Befund ab, und die Festzuschusstabelle beginnt bei rund 17 Euro für den kleinsten Befund überhaupt. Beides, Provisorium und endgültige Prothese, gehört auf denselben Heil- und Kostenplan oder auf zwei Pläne, die Sie beide vor Behandlungsbeginn sehen.
Unser Rat: Fragen Sie in der Praxis ausdrücklich nach, ob die Interimsprothese im vorgelegten Plan schon enthalten ist. Wenn nicht, lassen Sie sich den Betrag nennen, bevor Sie zustimmen. Der Sprung von der geplanten zur tatsächlichen Gesamtsumme entsteht auf diesen Seiten häufiger als bei der Prothese selbst.
Was die Kasse zur fertigen Prothese zahlt
Die gesetzliche Kasse zahlt keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag pro Befund. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Kiefer und von Ihrem Bonusheft ab, nicht davon, was Ihre Praxis am Ende abrechnet.
| Befund | Versorgung | 60 % (kein Bonusheft) | 70 % (5 Jahre) | 75 % (10 Jahre) |
|---|---|---|---|---|
| 4.2 | Vollprothese Oberkiefer | 576,44 € | 672,52 € | 720,56 € |
| 4.4 | Vollprothese Unterkiefer | 617,72 € | 720,68 € | 772,16 € |
| 5.1 | Lückengebiss, bis 4 fehlende Zähne | 199,15 € | 232,34 € | 248,94 € |
Stand: Januar 2026. Entscheidend ist, dass die Jahre lückenlos dokumentiert sind. Wie Ihre Kasse einen einzelnen Zeitraum bewertet, fragen Sie am besten dort direkt nach, denn dort wird Ihr Bonusheft am Ende auch geprüft.
Wichtig: Diese Beträge gelten für die Regelversorgung, also die einfache, medizinisch ausreichende Ausführung. Entscheiden Sie sich für dieselbe Prothese mit hochwertigeren Zähnen oder einer Verstärkung, spricht die Kasse von einer gleichartigen Versorgung: Der Zuschuss bleibt exakt gleich, die Differenz zahlen Sie. Wählen Sie eine ganz andere Versorgungsform, etwa eine Prothese auf Implantaten, gilt sie als andersartig, und auch dann bemisst sich der Zuschuss weiter nach Ihrem Befund.
Ihre Rechnung: eine Vollprothese im Unterkiefer
Rechnen wir es an einem Fall durch, der in der Praxis häufig vorkommt. Der Unterkiefer ist zahnlos, geplant ist eine Vollprothese in Regelversorgung. Diese Regelversorgung kostet rund 1.030 Euro, und das ist der volle Preis der Behandlung, nicht ein Zuschuss.
| Ihre Situation | Festzuschuss (Befund 4.4) | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Kein Bonusheft | 617,72 € | rund 412 € |
| Bonusheft, 5 Jahre | 720,68 € | rund 309 € |
| Bonusheft, 10 Jahre | 772,16 € | rund 258 € |
| Härtefallregelung | rund 1.030 € | 0 € |
Stand: Januar 2026. Alle vier Zeilen beschreiben dieselbe Behandlung am selben Kiefer, unterschiedlich ist nur, was Sie an Nachweisen mitbringen.
Der zweite Hebel wiegt schwerer als das Bonusheft. Sobald Sie über die Regelversorgung hinausgehen, wächst Ihr Eigenanteil, der Zuschuss aber nicht: Bei einer implantatgetragenen Lösung im zahnlosen Unterkiefer bleibt es bei den 617,72 Euro aus der ersten Zeile, während die Rechnung vierstellig weiterläuft. Einen Teil davon können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das spricht nicht gegen die bessere Versorgung. Es ist der Grund, warum Sie vor der Zusage wissen sollten, welcher Teil Ihrer Summe überhaupt bezuschusst wird.

Härtefallregelung: wer die Regelversorgung komplett bezahlt bekommt
Von allen Zahnersatzarten trifft die Härtefallregelung bei Prothesen am häufigsten zu, weil sie überdurchschnittlich oft Menschen im Rentenalter und mit kleinem Einkommen betrifft. Wer sie erfüllt, bekommt den doppelten Festzuschuss, also 100 statt 60 Prozent der Regelversorgung. Bei der Vollprothese im Unterkiefer bedeutet das: rund 1.030 Euro von der Kasse und null Euro von Ihnen.
Maßgeblich ist Ihr monatliches Bruttoeinkommen. Für 2026 gelten diese Grenzen, die auch die Verbraucherzentrale für die Härtefallregelung beim Zahnersatz nennt:
- Alleinstehend: bis 1.582,00 Euro im Monat
- Mit einem Angehörigen: bis 2.175,25 Euro im Monat
- Je weiterer Angehöriger: 395,50 Euro zusätzlich
Ohne Einkommensprüfung bekommen den Härtefallstatus, wer Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG, Grundsicherung im Alter oder Kriegsopferfürsorge bezieht, ebenso Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims, deren Unterbringung sozialhilfefinanziert ist. Ein Nachweis reicht, eine gesonderte Berechnung entfällt.
Liegen Sie knapp über der Grenze, sind Sie nicht automatisch draußen. Die gleitende Härtefallregelung berechnet dann einen individuell erhöhten Zuschuss. Er ist nicht verdoppelt, aber er liegt spürbar über den 60 Prozent, und beantragen müssen Sie ihn selbst.
Wichtig: Der Härtefall deckt die Regelversorgung, und nur sie. Wählen Sie eine aufwendigere Ausführung, zahlen Sie die Mehrkosten in voller Höhe selbst, auch mit anerkanntem Status. Genau dieser Punkt geht in Beratungsgesprächen häufig unter, weil “die Kasse zahlt alles” nur für die einfachste Variante stimmt.
Unser Rat: Reichen Sie den Härtefallantrag zusammen mit dem Heil- und Kostenplan ein, nicht danach. Die Kasse prüft beides in einem Vorgang, und Sie wissen vor Behandlungsbeginn, woran Sie sind.
Wenn ein Eigenanteil bleibt: Tarife für Prothesenträger
Bleibt nach dem Festzuschuss eine Lücke, schließt eine Zahnzusatzversicherung sie. Die vier Anbieter unten haben wir danach ausgewählt, was bei herausnehmbarem Zahnersatz zählt: Prothesen ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung, sofortiger Versicherungsschutz und möglichst keine Gesundheitsfragen, weil fehlende Zähne sonst zum Ausschlussgrund werden. Sortiert ist die Liste nach Eignung für genau diesen Fall.
Eine Grenze gilt bei jedem dieser Tarife, auch dort, wo weder eine Gesundheitsprüfung noch ein Leistungsaufschub vorgesehen ist: Laufende und bereits angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen. Wenn Ihre Praxis die Prothese schon vorgeschlagen hat oder der Heil- und Kostenplan bereits geschrieben ist, zahlt für diese Versorgung keine Zusatzversicherung mehr, und daran ändert auch der schnellste Abschluss nichts. Lohnend ist er für die nächste Behandlung, und bei herausnehmbarem Zahnersatz folgen fast immer weitere: Unterfütterungen, Erweiterungen und irgendwann eine Neuanfertigung.
DFV: keine Gesundheitsfragen in allen Stufen
Wer schon Zähne verloren hat, scheitert bei vielen Anbietern am Antragsformular, und genau hier liegt die Stärke der Deutschen Familienversicherung: In allen vier ZahnSchutz-Stufen entfallen die Gesundheitsfragen, und der Schutz greift ab dem ersten Vertragstag (Stand: September 2026). ZahnSchutz Exklusiv 100 erstattet 100 Prozent bei Zahnersatz und Zahnbehandlung, ab 17,80 Euro im Monat. Die Leistungsgrenze im ersten Jahr liegt bei 1.750 Euro und damit weit über dem Eigenanteil einer Vollprothese in Regelversorgung, den wir oben mit rund 412 Euro berechnet haben. Eng wird es erst, wenn Sie später auf eine implantatgetragene Lösung wechseln, und dafür steigt die Grenze über 3.500 und 5.250 auf 7.000 Euro im vierten Jahr, bevor sie ab dem 49. Monat ganz entfällt.
DA Direkt: 100 Prozent auch außerhalb des Zahnarztnetzes
Der Tarif Premium Plus erstattet 100 Prozent, und zwar innerhalb wie außerhalb des Zahnarztnetzes (Stand: September 2026). Das ist relevant, wenn Sie Ihre Prothese bei der Praxis machen lassen wollen, die Sie seit Jahren kennt, statt bei einer aus einer Netzliste. Weder eine Gesundheitsprüfung noch ein Leistungsaufschub steht in einer der drei Tarifstufen. Die Leistungsstaffel läuft von 1.500 Euro im ersten Jahr auf 6.000 Euro im vierten, für Prophylaxe stehen 200 Euro im Jahr bereit. Der genannte Startpreis von 16,90 Euro bezieht sich im Anbieterbeispiel auf ein Kind und nicht auf einen Erwachsenen, für eine realistische Einschätzung lohnt der eigene Beitragsrechner.
ERGO: Prothesen stehen ausdrücklich im Leistungstext
Dental-Schutz 100 nennt Prothesen neben Implantaten, Kronen, Brücken und Inlays namentlich und erstattet 100 Prozent bis zum 5,0-fachen GOZ-Satz (Stand: September 2026). Dieser hohe Satz fängt auch aufwendig abgerechnete Laborarbeiten ab. Wartezeit und Gesundheitsfragen gibt es nicht, in den ersten sechs Monaten zahlen Sie nur den halben Beitrag, und ein 26-jähriger Beispielkunde liegt bei 8,75 Euro im Monat. Eine Einschränkung, die Sie kennen sollten: Zahnbehandlung ist in diesem Tarif nicht enthalten, sie steckt im getrennten Tarif Dental-Vorsorge.
NÜRNBERGER: nach vier Jahren ohne Leistungsgrenze
Der Tarif Z100 erstattet 100 Prozent vom Rechnungsbetrag inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Kasse, versichert ohne Gesundheitsfragen und leistet vom ersten Tag an (Stand: September 2026). Die Staffel beginnt bei 1.000 Euro im ersten Jahr und steigt über 2.000 und 3.000 auf 4.000 Euro, danach fällt die Grenze ganz weg. Für Prophylaxe sind mindestens 100 Euro im Versicherungsjahr vorgesehen. Die ersten Jahre sind knapper bemessen als bei den drei Tarifen darüber, dafür ist der Schutz langfristig unbegrenzt, was für Prothesenträger mit absehbaren Folgeversorgungen zählt.
Was Sie vor der Unterschrift klären sollten
Ohne genehmigten Heil- und Kostenplan zahlt die Kasse nichts, und wie dieses Dokument im Einzelnen aufgebaut ist, lesen Sie auf unserer Seite zur Zahnkrone. Bei einer Prothese lohnt der Blick vor allem auf diese vier Punkte:
- Lassen Sie sich zeigen, welche Positionen zur Regelversorgung gehören und welche darüber hinausgehen. Nur die erste Gruppe wird bezuschusst.
- Fragen Sie nach den Laborkosten getrennt vom Honorar. Sie machen bei Prothesen einen erheblichen Teil der Summe aus und schwanken von Labor zu Labor.
- Holen Sie eine zweite Meinung ein. Gesetzlich Versicherten steht sie samt zweitem Heil- und Kostenplan zu, und sie kostet Sie nichts.
- Klären Sie, wie viele Nachpassungen im Preis enthalten sind. Eine neue Prothese drückt fast immer, und die ersten Korrekturen gehören zur Behandlung.
Lehnt die Kasse ab, ist das keine endgültige Entscheidung. Sie können innerhalb eines Monats widersprechen, formlos und schriftlich, und der Widerspruch kostet Sie nichts außer dem Porto. Welche Leistungen rund um die Zähne sonst noch versicherbar sind, steht in unserem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Ob eine Prothese in Ihrem Kiefer sicher sitzt, ob Sie die Voraussetzungen der Härtefallregelung erfüllen und wie viele Nachpassungen nötig werden, klären Ihre Zahnarztpraxis und Ihre Krankenkasse gemeinsam, verbindlich festgehalten im genehmigten Heil- und Kostenplan.
Häufige Fragen zur Zahnprothese
Was kostet eine Zahnprothese?
Die Regelversorgung einer Vollprothese liegt bei rund 961 Euro im Oberkiefer und rund 1.030 Euro im Unterkiefer (Stand: Januar 2026). Davon zieht die Kasse ihren Festzuschuss ab, im Oberkiefer 576,44 Euro ohne Bonusheft. Teilprothesen liegen darunter, Geschiebe- und Teleskopversorgungen deutlich darüber.
Was zahlt die Krankenkasse bei einer Vollprothese?
Einen festen Betrag pro Befund, keinen Anteil Ihrer Rechnung. Ohne Bonusheft sind das 576,44 Euro im Oberkiefer und 617,72 Euro im Unterkiefer, mit zehn lückenlosen Bonusjahren 720,56 beziehungsweise 772,16 Euro (Stand: Januar 2026). Wählen Sie eine aufwendigere Ausführung, bleibt dieser Betrag unverändert.
Wie lange dauert es, bis die endgültige Prothese sitzt?
Der Kiefer muss nach Extraktionen erst abheilen und dabei seine Form finden, was Wochen bis Monate dauert. In dieser Zeit tragen Sie eine Interimsprothese. Diese Übergangsversorgung wird gesondert abgerechnet und hat einen eigenen, deutlich kleineren Festzuschuss.
Wer bekommt die Härtefallregelung?
Alleinstehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 1.582,00 Euro, mit einem Angehörigen bis 2.175,25 Euro, je weiterer Person plus 395,50 Euro (Stand: 2026). Ohne Einkommensprüfung gilt sie bei Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG, Grundsicherung im Alter, Kriegsopferfürsorge und sozialhilfefinanzierter Heimunterbringung. Wer knapp darüber liegt, kann die gleitende Härtefallregelung beantragen.
Was unterscheidet eine Klammerprothese von einer Teleskopprothese?
Die Klammerprothese hält über gebogene Metallklammern an den Restzähnen und ist die günstigste Teilprothese. Die Teleskopprothese wird auf Doppelkronen verankert, sitzt fester, ist von außen nicht als Zahnersatz erkennbar und kostet 2.000 bis 4.000 Euro. Für welche Gebisssituation sich dieser Aufpreis rechnet, steht auf unserer Seite zur Teleskopprothese.
Kann ich Widerspruch einlegen, wenn die Kasse ablehnt?
Ja. Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit, der Widerspruch ist formlos möglich und kostenlos. Sinnvoll ist er vor allem dann, wenn die Ablehnung sich auf den Befund stützt, denn dagegen können Sie eine zweite zahnärztliche Einschätzung setzen, auf die Sie als gesetzlich Versicherter ohnehin Anspruch haben.
