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Zahn abgebrochen: Was Sie jetzt tun sollten und was die Reparatur kostet

Ein Rechenbeispiel am Schneidezahn zeigt, wie viel von der Kronenrechnung bei Ihnen bleibt und wie ein Unfalltarif den nächsten Zahnbruch abfängt, samt den Nachweisen nach einem Zahnunfall.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein abgebrochenes Zahnstück lässt sich häufig wieder ankleben, wenn Sie es feucht aufbewahren und nicht säubern.
  • Rufen Sie noch am selben Tag Ihre Zahnarztpraxis an, bei Schmerzen, Blutung oder sichtbarem Nerv den zahnärztlichen Notdienst.
  • Die Reparatur richtet sich nach der Größe des Bruchs: Eine kleine Ecke wird geglättet oder mit Kunststoff aufgebaut, ein großer Bruch bekommt eine Krone.
  • Eine Krone auf einem abgebrochenen Frontzahn kostet in der Regelversorgung 532,83 Euro, davon zahlen Sie je nach Bonusheft 133,21 bis 213,14 Euro selbst.
  • Den jetzigen Bruch übernimmt eine neue Zahnzusatzversicherung in aller Regel nicht; sichern Sie den nächsten ab, bei der DFV mit 100 Prozent nach einem Unfall.
Unsere Empfehlung für den nächsten Zahnunfall
Die DFV zahlt unfallbedingte Zahnbehandlungen in jeder Tarifvariante zu 100 Prozent, ohne die sonst üblichen Leistungsgrenzen. Gilt für Unfälle nach Versicherungsbeginn.

Zahn abgebrochen: Was tun in den ersten Stunden?

Wenn ein Zahn abgebrochen ist, heben Sie zuerst das Bruchstück auf, versorgen Blutung und Schmerz und melden sich dann noch am selben Tag in der Praxis. Das Stück ist mehr wert, als es aussieht: Abgebrochene Zahnstücke können laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung häufig wieder befestigt werden.

  1. Suchen Sie das Bruchstück und reinigen Sie es nicht. Darauf weist die Bayerische Landeszahnärztekammer ausdrücklich hin.
  2. Bewahren Sie es feucht auf, damit es nicht austrocknet und sich nicht verfärbt. Die DGUV hält eine mit Wasser angefeuchtete Kompresse in der Regel für ausreichend, die Kammer nennt kalte H-Milch, Frischhaltefolie oder eine Zahnrettungsbox. Dauert es länger bis zum Termin, rät die DGUV zur Zahnrettungsbox.
  3. Blutet es, beißen Sie auf ein sauberes Mulltuch.
  4. Gegen Schmerzen kühlen Sie von außen an der Wange.
  5. Rufen Sie noch am selben Tag Ihre Praxis an. Haben Sie Schmerzen, blutet es weiter oder ist der Nerv zu sehen, gehen Sie in den zahnärztlichen Notdienst.

Ist das Stück schon trocken, werfen Sie es trotzdem nicht weg. In der Praxis kann ein ausgetrocknetes, verfärbtes Fragment vor dem Ankleben 24 Stunden in Wasser oder Kochsalzlösung liegen, so beschreibt es die Leitlinie zum Zahntrauma.

Wie wird ein abgebrochener Zahn repariert?

Wie ein abgebrochener Zahn repariert wird, hängt davon ab, wie tief der Bruch reicht: nur durch den Zahnschmelz, bis ins Zahnbein (Dentin) oder bis zum Zahnnerv (Pulpa). Die S2k-Leitlinie zur Therapie des dentalen Traumas ordnet die Versorgung nach genau diesen Stufen. Welche Methode auf lange Sicht am besten hält, legt sie nicht fest.

Ecke vom Zahn abgebrochen: nur der Schmelz

Ist nur eine Ecke vom Zahn abgebrochen und der Bruch bleibt im Schmelz, braucht der Zahn meist keine sofortige Füllung. Die Praxis glättet die scharfe Kante oder baut die Ecke später mit zahnfarbenem Kunststoff auf. Danach prüft sie laut Leitlinie einmal im Jahr, ob der Zahn noch lebendig reagiert (Sensibilitätskontrolle).

Bruch bis ins Zahnbein

Reicht der Bruch ins Dentin, ohne den Nerv zu erreichen, versiegelt die Praxis zuerst die offene Dentinwunde. Für die endgültige Versorgung nennt die Leitlinie drei Wege:

  • Das Bruchstück wird wieder angeklebt, wenn es in einem Teil vorliegt, sich passgenau zurücksetzen lässt und Bruchfläche und Bruchverlauf eine gute Klebung erlauben.
  • Die Praxis baut den Zahn direkt mit Komposit auf, also mit zahnfarbenem Kunststoff.
  • Ein Labor fertigt ein Veneer oder eine Krone.

Dass der Nerv nach einem solchen Bruch abstirbt, kommt laut Leitlinie in höchstens 6 Prozent der Fälle vor; eine Nachkontrolle im ersten Jahr gehört dazu. Hier zahlt sich die Erste Hilfe aus: Wer das Stück feucht mitbringt, hat überhaupt erst die Chance auf das Wiederankleben, den ersten der drei Wege der Leitlinie.

Nerv freigelegt oder Bruch bis in die Wurzel

Liegt der Nerv frei, versucht die Praxis zuerst, ihn lebendig zu erhalten. Die Leitlinie bevorzugt dafür eine partielle Pulpotomie, bei der nur der oberste Teil des Nervs entfernt wird. Ihr Erfolg liegt bei über 90 Prozent, und eine Verzögerung um einige Tage mindert ihn nicht wesentlich. Das bloße Abdecken des Nervs (direkte Überkappung) kommt in den ersten Stunden in Frage und gelingt in 43 bis 90 Prozent der Fälle.

Eine vollständige Wurzelbehandlung folgt, wenn der Zahn zusätzlich verschoben wurde oder so viel Substanz fehlt, dass ein Stift den Aufbau tragen muss und der Zahn zum Stiftzahn wird.

Bei einer Kronen-Wurzel-Fraktur reicht der Bruch bis in die Wurzel. Auch dann kann das Bruchstück laut Leitlinie wieder befestigt werden, wenn die Bedingungen es erlauben. Ziehen Sie einen abgebrochenen Zahn nicht selbst, auch wenn nur noch ein Rest steht: Selbst Zahnärzten rät die Leitlinie, in der akuten Phase auf invasive Schritte wie eine Extraktion zu verzichten.

Fragen Sie beim Termin zuerst, welche dieser Stufen Ihr Bruch ist, und erst danach nach dem Material. Die Stufe entscheidet, welche Wege überhaupt offen sind, und damit auch, was die Kasse übernimmt.

Was zahlt die Krankenkasse bei einem abgebrochenen Zahn?

Bei einem abgebrochenen Zahn übernimmt die gesetzliche Kasse eine Kunststofffüllung am Frontzahn als Kassenleistung und gibt für eine Krone einen Festzuschuss; alles darüber hinaus zahlen Sie selbst.

VersorgungWas die Kasse übernimmtWas bei Ihnen bleibt
Füllung am Frontzahnzahnfarbenes Kompositästhetisch optimiertes Komposit, nur nach schriftlicher Mehrkostenvereinbarung
Füllung am Seitenzahnselbstadhäsives Material (seit 01.01.2025), wo das nicht geht, Bulk-Fill-Kompositaufwendigere Füllungen als Mehrkosten, vorher schriftlich vereinbart
KroneFestzuschuss von 60, 70 oder 75 Prozent der Regelversorgungder Rest der Regelversorgung und jede Mehrleistung
WurzelbehandlungVoraussetzung ist ein erhaltungswürdiger Zahnvor Beginn mit der Praxis klären

Dass die Kasse am Frontzahn zahnfarbenes Komposit bezahlt, bestätigt die KZBV. Wünschen Sie eine aufwendigere Füllung, zahlt die Kasse nach § 28 SGB V den Betrag der vergleichbaren preisgünstigsten plastischen Füllung, und Sie tragen die Mehrkosten. Die Vereinbarung darüber muss vor der Behandlung schriftlich vorliegen. Unterschreiben Sie sie nicht im Behandlungsstuhl, wenn die Versorgung ein paar Tage warten kann: Nehmen Sie das Blatt mit und fragen Sie, was die Kassenvariante optisch nicht leistet.

Beim Festzuschuss für die Krone zählt der Befund, nicht die Krone, die Sie wählen. Eine aufwendigere Krone ändert ihn nicht, die Mehrkosten gehen an Sie.

Für das Wiederankleben des Bruchstücks und für ein Veneer fragen Sie am besten vor dem Termin, wie die Praxis abrechnet. Ein Veneer steht nicht als eigene Leistung in der GOZ, die Praxis berechnet es analog nach einer vergleichbaren Leistung.

Rechenbeispiel: Krone für einen abgebrochenen Schneidezahn

Braucht ein abgebrochener Schneidezahn eine Krone, kostet die Regelversorgung 532,83 Euro, und Ihr Eigenanteil liegt je nach Bonusheft zwischen 133,21 und 213,14 Euro.

Angenommen ist ein oberer Schneidezahn, dessen Krone nach dem Bruch weitgehend zerstört ist, der sich aber erhalten lässt. Die Summe setzt sich aus zwei Befunden zusammen, der Krone selbst und ihrer Verblendung. Die Verblendung setzt die Kasse nur im sichtbaren Bereich an, bei den Zähnen 15 bis 25 und 34 bis 44.

Festzuschuss-Stufe60 Prozent70 Prozent75 Prozent
Befund Krone398,39 Euro398,39 Euro398,39 Euro
Befund Verblendung134,44 Euro134,44 Euro134,44 Euro
Regelversorgung gesamt532,83 Euro532,83 Euro532,83 Euro
Festzuschuss der Kasse319,69 Euro372,98 Euro399,62 Euro
Ihr Eigenanteil213,14 Euro159,85 Euro133,21 Euro

Beträge nach der KZBV-Abrechnungshilfe für Festzuschüsse, gültig ab 01.01.2026. Die höheren Stufen gibt es mit gepflegtem Bonusheft.

Teurer wird es, sobald Sie mehr als die Regelversorgung wählen. Allein das Zahnarzthonorar für eine private Vollkrone nach GOZ 2210 beträgt beim 2,3-fachen Satz 217,06 Euro, Labor und Material kommen hinzu.

Passiert derselbe Bruch als Unfall nach Versicherungsbeginn, bekommen Sie bei der DFV und bei DA Direkt laut deren Zusage auch die 213,14 Euro zurück.

Zahnzusatzversicherung nach dem Zahnbruch: Warum der Schutz erst beim nächsten Unfall greift

Für einen Zahn, der schon abgebrochen ist, zahlen die vier hier empfohlenen Versicherer in ihren Standardtarifen nicht, wenn Sie erst danach abschließen. Die Standardtarife aller vier schließen Behandlungen aus, die bei Antragstellung bekannt, angeraten oder begonnen sind:

  • Die DFV nimmt “bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen” aus.
  • DA Direkt schließt “bereits begonnene oder angeratene Zahnbehandlungen sowie bekannte Schäden” aus.
  • MAXCARE schließt angeratene oder laufende Behandlungen aus.
  • ottonova schreibt: “Wenn eine Behandlung … bereits begonnen oder angeraten wurde, ist es zu spät.”

Für diesen einen Zahn ist es mit dem Abschluss also zu spät, und das gilt auch für das, was an ihm später noch ansteht: die Wurzelbehandlung, falls der Nerv doch abstirbt, oder die Krone Jahre danach. Sinnvoll wird die Versicherung für alles andere: Wir halten sie gerade nach einem Zahnunfall für die richtige Entscheidung, weil ein Tarif mit Unfallschutz beim nächsten Bruch ab Versicherungsbeginn ohne die Höchstbeträge der ersten Jahre zahlt.

Unsere Empfehlungen: Unfallschutz für den nächsten Zahnbruch

Diese vier Tarife haben wir ausgewählt, weil ihre Anbieter den Wegfall der Grenzen nach einem Unfall ausdrücklich nennen. Die Reihenfolge folgt der Klarheit dieser Zusage: Die DFV zahlt in jeder Variante 100 Prozent, bei den anderen hängt der Satz von Tarif oder Leistungsart ab. Wer vor allem Füllungen und Aufbauten absichern will, ist bei MAXCARE gut aufgehoben. Wer auch spätere, heute noch nicht absehbare Behandlungen mitdenkt, sollte sich ottonova ansehen.

DFV: 100 Prozent nach einem Zahnunfall, in jeder Tarifvariante

Die DFV bietet ihre Zahnzusatzversicherung in vier Varianten an, deren Erstattung ohne Unfall von 50 bis 100 Prozent reicht. Nach einem Unfall spielt das keine Rolle mehr: Unfallbedingte Zahnbehandlungen erstattet die DFV in jeder Tarifvariante zu 100 Prozent, und Leistungsbegrenzungen finden dann keine Anwendung.

Das ist die sauberste Unfallzusage in dieser Auswahl. Wer vor allem gegen den nächsten Bruch versichert sein will, kommt schon mit der Einstiegsvariante aus. Wer auch Kronen und Füllungen ohne Unfall gut abgesichert haben möchte, nimmt eine der höheren Stufen.

Schon die Einstiegsvariante zahlt den Unfall voll
Auch in der Variante mit 50 Prozent Regelerstattung zahlt die DFV einen Zahnunfall nach Versicherungsbeginn zu 100 Prozent.

DA Direkt: Zahnstaffel entfällt nach einem Unfall

Bei DA Direkt gilt die Zahnstaffel nach einem Unfall nach Versicherungsbeginn nicht, und das in allen drei Tarifen Komfort, Premium und Premium Plus. Der Anbieter verspricht für diesen Fall “immer 100 Prozent Ihrer Kosten”.

Für den Rechenfall oben hieße das: Die Krone für den Schneidezahn wäre nach einem versicherten Unfall auch im ersten Vertragsjahr vollständig gedeckt. DA Direkt passt zu Ihnen, wenn Sie zwischen drei Tarifstufen wählen möchten und die Unfallzusage in allen dreien gleich bleiben soll.

Krone nach einem Unfall ohne Zahnstaffel
Laut DA Direkt gilt die Zahnstaffel nach einem Unfall nach Versicherungsbeginn nicht, erstattet werden dann 100 Prozent Ihrer Kosten.

MAXCARE: Unfall-Sofortschutz ohne Wartezeit

MAXCARE nennt seinen Unfallschutz “Unfall-Sofortschutz”: Nach einem Unfall entfallen die Leistungsbeschränkungen der ersten 48 Monate. Eine Wartezeit gibt es nicht, und Zahnbehandlung erstattet MAXCARE in allen drei Tarifen zu 100 Prozent.

Für eine abgebrochene Ecke oder einen Kompositaufbau nach einem Unfall ist das die volle Summe. Bei einer Krone bleibt es dagegen beim Zahnersatz-Satz des gewählten Tarifs: 75 Prozent in Komfort, 85 in Premium, 100 in Exklusiv. Wer Kronen voll abgedeckt haben will, sollte deshalb zu Exklusiv greifen.

Füllung und Aufbau nach einem Unfall voll erstattet
Zahnbehandlung zahlt MAXCARE in allen drei Tarifen zu 100 Prozent, nach einem Unfall entfallen die Grenzen der ersten 48 Monate.

ottonova: Zahn 100 ohne Begrenzung nach einem Unfall

Im Tarif Zahn 100 entfällt laut Tarifbedingungen (Ausgabe 11/2023) die Staffel von 1.250 Euro im ersten bis 5.000 Euro im vierten Jahr, wenn die Behandlung auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückgeht. Eine Wartezeit gibt es nicht.

Besonders nützlich ist ein Detail der Klausel: Leistungen nach einem Unfall werden laut Bedingungen nicht auf die späteren Höchstbeträge angerechnet. Ein Unfall im zweiten Jahr verbraucht also nicht das Budget, das Sie brauchen, wenn im dritten Jahr eine Krone nötig wird. Zahnbehandlung erstattet ottonova zu 100 Prozent.

Unfallkosten zehren nicht an Ihrem Budget
Nach den Tarifbedingungen (Ausgabe 11/2023) entfällt im Zahn 100 die Staffel bei einem Unfall nach Versicherungsbeginn, und die Leistung zählt nicht gegen spätere Grenzen.

Wer zahlt nach einem Zahnunfall, und was müssen Sie belegen?

Bricht der Zahn bei einem Arbeitsunfall ab, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlung. Nach dem Abkommen zwischen DGUV und Zahnärzteschaft von 2023 gilt das für Füllungen und andere erhaltende Behandlungen ebenso wie für Kronen und Zahnersatz, jeweils als Sachleistung. Sagen Sie der Praxis schon beim ersten Anruf, dass es bei der Arbeit passiert ist, damit sie richtig abrechnet.

Bei einem privaten Unfall entscheidet Ihre Zahnzusatzversicherung anhand Ihrer Unterlagen, ob der Bruch als Unfall zählt. Ob etwa ein Biss auf etwas Hartes darunter fällt, regelt jeder Tarif in seinen Bedingungen; lesen Sie diese Definition vor dem Abschluss nach. Ohne Unfall gelten der normale Erstattungssatz und die Höchstbeträge der ersten Jahre. Kommt es zum nächsten Unfall, halten Sie Folgendes fest:

  • Datum, Ort und Hergang, kurz schriftlich und am selben Tag
  • Fotos vom Zahn vor der Behandlung, dazu das Bruchstück, falls es nicht angeklebt wird
  • Namen von Zeugen, wenn es welche gab
  • den Vermerk “Unfall” im Befund der Praxis, darum bitten Sie beim Termin
  • Heil- und Kostenplan und Rechnung, beide im Original

Was kostet eine Kunststofffüllung privat?

Ein Eckenaufbau am abgebrochenen Frontzahn wird nach GOZ-Nummer 2120 berechnet und kostet beim üblichen 2,3-fachen Satz 99,60 Euro Honorar, Material nicht eingerechnet. Dass Ecken- und Höckeraufbauten unter diese Nummer fallen, steht im GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer. Diese Beträge sehen Sie als Privatpatient auf der Rechnung, und sie sind die Grundlage, wenn Sie als Kassenpatient eine aufwendigere Füllung vereinbaren.

GOZ-Nr.FüllungPunkte1,0-fach (Euro)2,3-fach (Euro)3,5-fach (Euro)
2060einflächig52729,6468,17103,74
2080zweiflächig55631,2771,92109,45
2100dreiflächig64236,1183,05126,38
2120mehr als dreiflächig, auch Ecken- und Höckeraufbau77043,3199,60151,57

Berechnet mit dem GOZ-Punktwert von 5,62421 Cent. Der 2,3-fache Satz steht für eine durchschnittliche Leistung, darüber darf die Praxis nur mit Begründung gehen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Ob sich Ihr Bruchstück wieder befestigen lässt, ob der Nerv erhalten werden kann und ob Füllung, Veneer oder Krone passt, entscheidet die Praxis nach der Untersuchung, ebenso was im Heil- und Kostenplan am Ende steht.

Häufige Fragen zum abgebrochenen Zahn

Ist es schlimm, wenn ein Zahn abgebrochen ist?

Wie ernst ein abgebrochener Zahn ist, hängt von der Tiefe des Bruchs ab. Eine abgesplitterte Ecke im Schmelz braucht oft nur Glätten und eine jährliche Kontrolle, ein freigelegter Nerv dagegen eine Behandlung, die ihn erhalten soll.

Kann man einen abgebrochenen Zahn noch reparieren?

Ja, bei einem Bruch bis ins Zahnbein nennt die Leitlinie drei Wege: das Bruchstück wieder ankleben, den Zahn mit Komposit aufbauen oder ihn mit einem Veneer oder einer Krone versorgen.

Wie schnell muss ein abgebrochener Zahn behandelt werden?

Einen abgebrochenen Zahn sollten Sie noch am selben Tag in der Praxis melden, bei Schmerzen, Blutung oder sichtbarem Nerv im Notdienst. Eine feste Stundengrenze nennen weder Kammer noch Leitlinie. Selbst bei freiliegendem Nerv gelingt die bevorzugte Pulpotomie laut Leitlinie in über 90 Prozent der Fälle, auch wenn einige Tage vergehen. Das ist kein Grund, den Termin zu schieben, nur kein Anlass zur Panik, wenn er erst morgen ist.

Was kostet es, wenn ein Zahn abgebrochen ist?

Eine Krone auf einem abgebrochenen Frontzahn kostet in der Regelversorgung 532,83 Euro, der Eigenanteil liegt je nach Bonusheft zwischen 133,21 und 213,14 Euro. Eine zahnfarbene Kompositfüllung am Frontzahn ist dagegen Kassenleistung.

Zahn abgebrochen, aber keine Schmerzen: Muss ich trotzdem zum Zahnarzt?

Auch ohne Schmerzen gehört ein abgebrochener Zahn in die Praxis. Liegt Zahnbein frei, versiegelt die Praxis die Wunde laut Leitlinie als Erstes, und selbst ein reiner Schmelzbruch wird einmal im Jahr darauf geprüft, ob der Zahn noch lebendig reagiert.

Wer zahlt, wenn der Zahn bei einem Unfall abbricht?

Bei einem Arbeitsunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Füllung, Krone und Zahnersatz als Sachleistung. Bei einem privaten Unfall zahlt die Krankenkasse ihren üblichen Anteil, eine Zahnzusatzversicherung wie die oben genannten nur dann, wenn der Unfall nach Versicherungsbeginn passiert ist.