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Zahnfüllung: Kosten, Arten und wie viel die Krankenkasse zahlt

Komposit und Glasionomerzement sind seit dem Amalgamverbot die neue Regelversorgung im Seitenzahnbereich und kosten Kassenpatienten nichts. Nur Inlay oder Onlay verursachen Mehrkosten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Zahnfüllung zählt zur Zahnbehandlung nach § 28 SGB V und wird von der gesetzlichen Krankenkasse als Sachleistung direkt mit der Praxis abgerechnet.
  • Seit dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der EU nicht mehr regulär als Füllungsmaterial verwendet werden.
  • Selbstadhäsive Komposite und Glasionomerzemente sind seither die Regelversorgung im Seitenzahnbereich und kosten gesetzlich Versicherte nichts.
  • Für ein Keramik-Inlay liegt der Eigenanteil nach mehreren Marktquellen bei rund 300 bis 700 Euro, ein Gold-Inlay kostet insgesamt rund 200 bis 1.000 Euro.
  • Mehrkosten über die Regelversorgung hinaus werden vor der Behandlung in einer schriftlichen Mehrkostenvereinbarung festgehalten.

Was sich zum 1. Januar 2025 geändert hat

Die EU hat Dentalamalgam zum 1. Januar 2025 aus der regulären Versorgung genommen. Verwenden darf eine Praxis es seither nur noch, wenn im Einzelfall zwingende medizinische Gründe dafür sprechen. Damit ist das Material verschwunden, das jahrzehntelang die kostenfreie Standardfüllung im Seitenzahnbereich war.

An seine Stelle sind selbstadhäsive Komposite und Glasionomerzemente getreten. Im Frontzahnbereich ändert das für Sie nichts, dort war die zahnfarbene Kompositfüllung schon vorher die Regelversorgung; die Umstellung betrifft die Backenzähne. Der entscheidende Teil dieser Umstellung steht selten in den Meldungen darüber: Für gesetzlich Versicherte hat sich am Preis nichts geändert. Die neue Standardfüllung ist ebenso zuzahlungsfrei, wie die alte es war. Der GKV-Spitzenverband hat diesen Punkt bei der Umstellung ausdrücklich festgehalten.

Kurz gesagt: Das Material hat gewechselt, die Zuzahlung nicht. Wenn Ihnen jemand sagt, Kunststoff im Backenzahn koste jetzt grundsätzlich extra, ist das der Stand von vor 2025.

Warum es bei Füllungen keine Zuschusstabelle gibt

Hier liegt eine Verwechslung, die viele Patienten Geld kostet oder ihnen unnötig Sorgen macht. Eine Füllung ist kein Zahnersatz. Sie zählt zur Zahnbehandlung nach § 28 SGB V und läuft damit über das Sachleistungsprinzip: Ihre Praxis rechnet die Regelversorgung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie bekommen dafür weder eine Rechnung noch einen Bescheid, und Sie müssen nichts beantragen und nichts genehmigen lassen.

Bei Kronen, Brücken, Implantaten und Prothesen funktioniert die Erstattung nach einem völlig anderen System, das mit einem im Voraus genehmigten Plan arbeitet und bei dem regelmäßig ein Eigenanteil bleibt. Für Ihre Füllung ist davon nichts anzuwenden, und wer die beiden Systeme durcheinanderbringt, rechnet mit einer Lücke, die es an dieser Stelle gar nicht gibt.

Welche Füllung wofür geeignet ist

Die Materialwahl entscheidet über den Preis, aber sie wird nicht nur nach dem Preis getroffen. Größe und Lage des Defekts, die Belastung durch das Kauen und die Frage, wie lange die Versorgung halten soll, engen die sinnvollen Optionen meist auf zwei ein.

MaterialEinordnungWas Sie zahlen
Selbstadhäsives KompositRegelversorgung im Seitenzahnbereich seit 2025nichts
GlasionomerzementRegelversorgung, häufig für befristete Versorgungennichts
Komposit in aufwendiger Schichttechniküber die Regelversorgung hinausgehendEigenanteil ca. 50 bis 200 €
Keramik-Inlayandersartige Versorgung, im Labor gefertigtEigenanteil ca. 300 bis 700 €
Gold-Inlayandersartige Versorgung, im Labor gefertigtGesamtkosten ca. 200 bis 1.000 €
Amalgamseit 1.1.2025 nur noch bei zwingenden medizinischen Gründen im Einzelfallentfällt

Die Eigenanteils- und Preisspannen in dieser Tabelle stammen aus mehreren Marktquellen und nicht von einer Behörde. Sie geben die Größenordnung wieder, nicht Ihren Preis, denn der hängt von der Größe des Defekts, vom Labor und vom Abrechnungsfaktor Ihrer Praxis ab. Welche Füllungsarten es gibt und wofür sie sich jeweils eignen, führt auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in ihrer Patienteninformation auf.

Hinter den Materialnamen stehen zwei Unterscheidungen, die im Gespräch mit der Praxis mehr bringen. Eine Füllung wird direkt im Mund eingebracht und dort ausgehärtet, ein Inlay entsteht nach einem Abdruck im Labor und wird in einer zweiten Sitzung eingesetzt; darin liegt der Preisunterschied zum größten Teil begründet. Und bei einem sehr großen Defekt lautet die eigentliche Frage oft schon Einlagefüllung gegen Krone, weil zu wenig eigene Zahnsubstanz übrig ist, um eine Füllung sicher zu tragen.

Regelversorgung gegen Keramik-Inlay: was übrig bleibt

Der Fall, in dem tatsächlich Geld fließt, sieht immer gleich aus. Sie haben einen versorgungsbedürftigen Backenzahn, die Praxis schlägt statt der Standardfüllung ein Keramik-Inlay vor, und Sie unterschreiben eine Mehrkostenvereinbarung.

Gerechnet wird das so: Ihre Krankenkasse zahlt den Betrag, den die gleichwertige Regelversorgungsfüllung an diesem Zahn gekostet hätte. Das ist in der Regel ein niedriger zweistelliger Betrag und variiert je nach Größe des Defekts und Region, weshalb kein seriöser Rechner Ihnen dafür eine feste Zahl nennen kann. Alles darüber tragen Sie. Bei einem Keramik-Inlay landet dieser Eigenanteil nach den oben genannten Marktquellen bei rund 300 bis 700 Euro, bei aufwendig geschichtetem Komposit deutlich darunter, bei rund 50 bis 200 Euro.

Die Standardfüllung dagegen kostet Sie nichts, und darauf läuft die ganze Rechnung hinaus: Wer sich gegen das Inlay entscheidet, bekommt eine vollwertige, zuzahlungsfreie Versorgung. Eine Notlösung ist sie seit der Umstellung auf die neuen Materialien nicht.

Tipp: Lassen Sie sich vor der Unterschrift beide Varianten nebeneinander benennen, die Regelversorgung und den Vorschlag der Praxis, mit dem konkreten Differenzbetrag dazwischen. Genau das gehört in die Mehrkostenvereinbarung, und wo dort nur eine Endsumme steht, fehlt Ihnen die Grundlage für die Entscheidung.

Zahnzusatzversicherungen, die bei Füllungen und Inlays leisten

Füllungen und Inlays fallen bei jeder Zahnzusatzversicherung unter die Zahnbehandlung, nicht unter den Zahnersatz. Das ist der Punkt, an dem viele Tarife auseinandergehen: Manche decken Zahnersatz hervorragend ab und Zahnbehandlung gar nicht. Die folgenden vier Anbieter haben wir danach ausgewählt, was sie bei der Zahnbehandlung leisten, und die Prophylaxe mitbewertet, weil regelmäßige Reinigung der einzige Posten ist, der die nächste Füllung verhindert. Alle Angaben Stand: September 2026.

Eine Einschränkung müssen Sie vorher kennen, und sie gilt bei allen vier Tarifen: Versichert ist nur, was bei Vertragsabschluss weder begonnen noch angeraten war. Hat Ihre Praxis das Inlay bereits vorgeschlagen, zahlt dafür keine Zusatzversicherung mehr, und daran ändern auch fehlende Wartezeiten und fehlende Gesundheitsfragen nichts. Für die Füllung, die Sie gerade beschäftigt, kommt ein Abschluss also zu spät. Er lohnt sich für das, was danach kommt, und das ist bei einem versorgungsbedürftigen Gebiss selten wenig: der nächste Inlay-Eigenanteil von mehreren Hundert Euro, die Prophylaxe, die weitere Füllungen verhindert, und der Zahnersatz, bei dem es später um vierstellige Beträge geht.

DFV Deutsche Familienversicherung: Zahnbehandlung in jeder Stufe beziffert

Der ZahnSchutz nennt für die Zahnbehandlung in allen vier Stufen denselben Prozentsatz wie für den Zahnersatz: 50 Prozent in der Basis, 70 in Komfort, 80 in Premium, 100 in Exklusiv. Diese Transparenz ist der Grund, warum der Tarif hier vorn steht, denn bei einer Füllung ist genau dieser Satz der entscheidende und nicht der oft prominenter beworbene Zahnersatz-Prozentsatz. Für die Prophylaxe bekommen Sie je nach Stufe 100, 140, 160 oder 200 Euro im Jahr zurück, und bei einer Versorgung in der Größenordnung eines Inlays trägt schon die Komfort-Stufe den größeren Teil Ihres Eigenanteils. Sie zahlen ab 9,10 Euro im Monat in der Basis und ab 12,60 Euro in Komfort, beides Startpreise ohne Altersbezug. Wartezeit und Gesundheitsfragen gibt es in keiner Stufe.

DFV ZahnSchutz
Zahnbehandlung in jeder der vier Stufen mit eigenem Prozentsatz ausgewiesen.

Barmenia Gothaer: 100 Prozent des Eigenanteils bei Zahnbehandlung

MediZSmile erstattet bei der Zahnbehandlung 100 Prozent Ihres Eigenanteils, und das ist bei einem Inlay der Betrag, um den es geht: nicht der Rechnungsbetrag insgesamt, sondern das, was nach der Kassenleistung offenbleibt. Für die professionelle Zahnreinigung stehen 100 Prozent bis zu 170 Euro im Jahr zur Verfügung, der höchste Prophylaxewert dieser Auswahl. Beim Zahnersatz liegt der Tarif mit 75 beziehungsweise 85 Prozent inklusive der Kassenvorleistung hinter den anderen dreien, was ihn zu einem gezielten und keinem umfassenden Schutz macht. Die Beiträge beginnen bei 4,60 Euro im Monat, eine Wartezeit gibt es nicht.

Barmenia Gothaer MediZSmile
Voller Eigenanteil bei Zahnbehandlung und bis zu 170 Euro Prophylaxe im Jahr.

DA Direkt: derselbe Satz für Behandlung und Ersatz

DA Direkt erstattet die Zahnbehandlung im selben Umfang wie den Zahnersatz, in Premium also zu 100 Prozent im Netz und 90 Prozent außerhalb, in Premium Plus zu 100 Prozent unabhängig von der Praxis. Wer sein Inlay bei der Zahnärztin machen lassen will, bei der er seit Jahren ist, sollte diesen Unterschied vor dem Abschluss nachrechnen. Beim Prophylaxebudget geht der Anbieter einen eigenen Weg: Im Netz ist die Reinigung unbegrenzt abgedeckt, außerhalb gilt im Tarif Komfort eine Grenze von 150 Euro. Wartezeit und Gesundheitsfragen entfallen in allen drei Tarifen.

DA Direkt Zahnzusatz
Zahnbehandlung zum selben Prozentsatz wie Zahnersatz, im Netz ohne Prophylaxegrenze.

NÜRNBERGER: 100 Prozent ohne Stufenlogik

Der Tarif Z100 verzichtet auf Abstufungen und erstattet Zahnbehandlung wie Zahnersatz zu 100 Prozent vom Rechnungsbetrag einschließlich der Leistung der gesetzlichen Kasse. Für Prophylaxe sind mindestens 100 Euro im Versicherungsjahr vorgesehen. Die Summenstaffel läuft von 1.000 Euro im ersten bis 4.000 Euro im vierten Jahr und entfällt danach vollständig, was den Tarif für alle interessant macht, die ihn langfristig halten wollen. Wartezeit und Gesundheitsfragen gibt es nicht.

NÜRNBERGER Z100
Ein Satz für alles: 100 Prozent vom Rechnungsbetrag, ohne Summengrenze ab Jahr fünf.

Wenn eine Füllung nicht mehr reicht

Eine Füllung setzt voraus, dass genug tragfähige Zahnsubstanz übrig ist. Reicht sie nicht mehr, verschiebt sich die Behandlung eine Stufe weiter, und mit ihr das Abrechnungssystem: Ab der Krone gilt nicht mehr das Sachleistungsprinzip dieser Seite, sondern eine im Voraus zu genehmigende Kostenplanung, bei der regelmäßig ein Eigenanteil bleibt. Was eine Zahnkrone kostet und wovon der Betrag abhängt, behandeln wir gesondert.

Ist der Zahn nicht mehr zu erhalten, stehen die Lücke und ihre Versorgung an. Tragen die Nachbarzähne, führt der Weg zur Zahnbrücke. Sollen sie unangetastet bleiben, kommt das Zahnimplantat in Frage. Beides liegt finanziell in einer anderen Größenordnung als jede Füllung, was der praktische Grund ist, die kleine Versorgung nicht aufzuschieben.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Wie weit die Karies fortgeschritten ist und ob eine Füllung noch ausreicht oder der Zahn bereits eine Überkronung braucht, lässt sich nur am Röntgenbild und am klinischen Zustand des Zahns in Ihrer Praxis beurteilen.

Häufige Fragen zur Zahnfüllung

Was kostet eine Zahnfüllung?

Die Regelversorgung kostet gesetzlich Versicherte nichts. Seit dem 1. Januar 2025 sind selbstadhäsive Komposite und Glasionomerzemente im Seitenzahnbereich die Regelversorgung, und die Kasse rechnet sie als Sachleistung direkt mit der Praxis ab. Zuzahlungen entstehen erst oberhalb davon: rund 50 bis 200 Euro bei aufwendig geschichtetem Komposit, rund 300 bis 700 Euro Eigenanteil beim Keramik-Inlay.

Zahlt die Krankenkasse noch Amalgamfüllungen?

Nein. Dentalamalgam darf in der EU seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr regulär verwendet werden, unabhängig von der Kostenfrage. Ausnahmen gibt es nur, wenn im Einzelfall zwingende medizinische Gründe für dieses Material sprechen. Bereits vorhandene Amalgamfüllungen müssen deswegen nicht ausgetauscht werden.

Was kostet ein Inlay, und was steuert die Kasse bei?

Ein Keramik-Inlay kostet Sie nach mehreren Marktquellen rund 300 bis 700 Euro Eigenanteil, ein Gold-Inlay insgesamt rund 200 bis 1.000 Euro. Die Kasse steuert den Betrag bei, den die gleichwertige Regelversorgungsfüllung gekostet hätte, in der Regel ein niedriger zweistelliger Betrag. Eine feste Zahl dafür gibt es nicht, weil sie von der Größe des Defekts abhängt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Füllung und einem Inlay?

Eine Füllung wird in derselben Sitzung direkt in den Zahn eingebracht und dort ausgehärtet. Ein Inlay ist eine Einlagefüllung: Die Praxis nimmt einen Abdruck, ein Labor fertigt das Passstück aus Keramik oder Gold, und es wird in einer zweiten Sitzung eingeklebt. Die Laborfertigung und der zweite Termin erklären den Preisunterschied zum größten Teil.

Muss ich für eine Kunststofffüllung im Backenzahn zuzahlen?

Für die Regelversorgung nicht. Selbstadhäsives Komposit im Seitenzahn ist seit 2025 der Standard und zuzahlungsfrei. Eine Zuzahlung entsteht erst, wenn die Praxis darüber hinausgeht, etwa mit einer aufwendigen Schichttechnik, und dafür rund 50 bis 200 Euro berechnet. Diese Mehrkosten gehören vor der Behandlung in eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung; ohne sie sollten Sie einer Zuzahlung nicht zustimmen.