Das Wichtigste in Kürze
- Eine Wurzelspitzenresektion ist die Operation, mit der Ihre Praxis einen Zahn retten will, meist wenn die Entzündung an der Wurzelspitze trotz Wurzelbehandlung bleibt.
- Für Frontzähne und vordere Backenzähne zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Eingriff, für die hinteren Backenzähne nur unter engen Voraussetzungen.
- Privat berechnet kostet eine Wurzelspitzenresektion an einer Wurzel eines Backenzahns beim üblichen Satz 130,90 Euro Zahnarzthonorar, mit Wurzelfüllung von der Spitze her und OP-Mikroskop, ohne 3D-Röntgen und Betäubung.
- Eine neue Zahnzusatzversicherung zahlt eine schon angeratene Operation in der Regel nicht; für den nächsten Zahn lohnt ein Tarif, der die Resektion nennt, etwa von BarmeniaGothaer.
Wann ist eine Wurzelspitzenresektion nötig?
Eine Wurzelspitzenresektion ist der zweite Anlauf: Sie kommt in der Regel erst infrage, wenn eine normale Wurzelbehandlung gemacht wurde und die Entzündung an der Wurzelspitze trotzdem nicht abheilt. Statt den Zahn von oben erneut aufzubohren, geht die Praxis dafür durch Zahnfleisch und Knochen direkt an die Spitze der Wurzel und entfernt sie samt dem entzündeten Gewebe.
Die KZBV nennt als typische Anlässe:
- eine chronische Entzündung an der Wurzelspitze, die nach der Wurzelbehandlung nicht zurückgeht
- einen Wurzelkanal, der sich anatomisch nicht bis zur Spitze behandeln lässt
- eine ungewöhnlich geformte Wurzel
- eine Verletzung des Zahns durch einen Unfall
- Komplikationen während der Wurzelbehandlung
Revision: der zweite Versuch von oben
Die Alternative ohne Skalpell ist die Revision. Die alte Wurzelfüllung kommt heraus, der Kanal wird von der Kaufläche aus neu gereinigt und wieder gefüllt. Welcher der beiden Wege den Zahn eher hält, hat eine Metaanalyse von Kang aus dem Jahr 2015 verglichen, die die Zahnärztlichen Mitteilungen in ihrem Evidenz-Update zur Wurzelspitzenresektion zusammenfassen.
| Beobachtungszeit | Erfolg Wurzelspitzenresektion | Erfolg Revision |
|---|---|---|
| unter 2 Jahren | 95 % | 84 % |
| 2 bis 4 Jahre | 90 % | 71 % |
| über 4 Jahre | 82 % | 82 % |
In den ersten Jahren liegt die Resektion vorn, nach mehr als vier Jahren gleichen sich beide Methoden an. Auf lange Sicht ist also keine der beiden klar überlegen. Entscheidend ist, was an Ihrem Zahn technisch machbar ist.
Fragen Sie deshalb direkt, warum Ihre Praxis zur Resektion und nicht zur Revision rät. Eine gute Antwort ist konkret: ein Kanal, der sich nicht bis zur Spitze aufbereiten lässt, eine ungewöhnlich geformte Wurzel oder eine Wurzelbehandlung, die schon einmal nicht gereicht hat.
Ziehen: das Problem ist weg, die Lücke bleibt
Wird der Zahn gezogen, verschwindet die Entzündung mit ihm, doch Sie haben danach eine Lücke. Die schließen Sie später mit einer Brücke oder einem Implantat, und beides ist ein eigener Zahnersatz mit eigenem Heil- und Kostenplan. Solange die Praxis Ihren Zahn für erhaltungswürdig hält, ist die Resektion der Versuch, Ihnen diesen zweiten, größeren Schritt zu ersparen.

So läuft die Wurzelspitzenresektion ab
Die Operation findet unter örtlicher Betäubung statt. Laut der KZBV-Patienteninformation zum Ablauf geht die Praxis so vor:
- Zahnfleisch und Knochenhaut werden eingeschnitten und zur Seite geklappt.
- Mit einer Knochenfräse trägt die Praxis den Knochen über der Wurzelspitze ab.
- Die Wurzelspitze wird gekürzt und das entzündete Gewebe darum entfernt.
- Ist der Wurzelkanal noch nicht gefüllt, wird er während der Operation aufbereitet und gefüllt.
- Das Zahnfleisch wird zurückgeklappt und vernäht, ein Röntgenbild kontrolliert Füllung und Resektion.
Für die Zeit danach nennt die KZBV ein paar einfache Regeln:
- Nichts essen, solange die Betäubung wirkt.
- Am ersten Tag nicht rauchen, keinen Kaffee und keinen schwarzen Tee trinken.
- Körperliche Anstrengung meiden und die Wange kühlen.
- Nach 7 bis 10 Tagen werden die Fäden entfernt.
- Nach 3 bis 6 Monaten zeigt ein Röntgenbild, ob der Knochen verheilt ist.
Den Termin für das Kontrollröntgen sollten Sie nicht ausfallen lassen, auch wenn der Zahn längst Ruhe gibt. Erst dieses Bild zeigt, ob die Resektion gewirkt hat.
Wann zahlt die Krankenkasse die Wurzelspitzenresektion?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Wurzelspitzenresektion an Frontzähnen und vorderen Backenzähnen, wenn sich der Wurzelkanal auf anderem Weg nicht ausreichend behandeln lässt. Grundbedingung ist immer, dass der Zahn erhaltungswürdig ist. Die Kassenleistung rechnet Ihre Praxis über die BEMA-Positionen ab, den Gebührenkatalog der gesetzlichen Kassen.
Bei den hinteren Backenzähnen, den Molaren, zieht die Kasse eine engere Grenze. Sie zahlt dort nur, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Zahn schließt eine sonst lückenlose Zahnreihe.
- Ohne ihn wäre die Zahnreihe einseitig verkürzt.
- An ihm hängt vorhandener Zahnersatz, der sonst verloren ginge.
Einige Dinge bleiben auch bei einem Kassenfall draußen. Spezielle Behandlungstechniken bezahlt die Kasse in der Regel nicht, dazu zählt die KZBV das OP-Mikroskop und die mikrochirurgische Technik. Auch eine Resektion mit unklaren Erfolgsaussichten ist keine Kassenleistung.
Wie schnell aus einem Kassenfall eine Privatrechnung wird, zeigt ein Beispiel. Nehmen Sie einen entzündeten unteren Molaren. Steht er mitten in einer lückenlosen Reihe, ist die erste Voraussetzung erfüllt, und die Kasse übernimmt die Resektion. Erfüllt derselbe Zahn keine der drei Voraussetzungen, rechnet die Praxis den gesamten Eingriff privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Für eine Wurzel sind das beim üblichen Satz 130,90 Euro Zahnarzthonorar mit retrograder Füllung und Mikroskop-Zuschlag, wie der nächste Abschnitt vorrechnet.
Unser Rat: Lassen Sie sich sagen, an welcher Voraussetzung es scheitert, und bitten Sie darum, das auf dem Kostenvoranschlag zu vermerken. Passt die Begründung nicht zu Ihrem Gebiss, etwa weil der Zahn sehr wohl in einer geschlossenen Reihe steht, fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, bevor Sie unterschreiben.
Was kostet eine Wurzelspitzenresektion privat?
Eine private Wurzelspitzenresektion an einer Wurzel eines Backenzahns mit retrograder Füllung und OP-Mikroskop-Zuschlag kostet 130,90 Euro Zahnarzthonorar beim 2,3-fachen Satz und 187,46 Euro beim 3,5-fachen Satz. Welcher der beiden Beträge auf Ihrer Rechnung steht, entscheidet der Steigerungsfaktor.
Wie der Steigerungsfaktor den Preis macht
Jede Leistung hat in der GOZ eine feste Punktzahl. Die Praxis multipliziert sie mit dem Punktwert von 5,62421 Cent und mit einem Faktor, den sie zwischen dem einfachen und dem 3,5-fachen Satz wählt.
Der 2,3-fache Satz steht laut Bundeszahnärztekammer für eine durchschnittliche Leistung. Darüber darf die Praxis nur gehen, wenn sie es begründet. Für die Resektion an einer Seitenzahnwurzel sieht die Rechnung so aus:
580 Punkte × 0,0562421 Euro × 2,3 = 75,03 Euro
Die Rechnung für einen Molaren, Position für Position
| Leistung | GOZ-Nr. | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
|---|---|---|---|---|---|
| Resektion an einem Frontzahn | 3110 | 460 | 25,87 € | 59,50 € | 90,55 € |
| Resektion an einem Seitenzahn, je Wurzel | 3120 | 580 | 32,62 € | 75,03 € | 114,17 € |
| Retrograde Wurzelfüllung (laut BZÄK-Kommentar) | 2440 | 258 | 14,51 € | 33,37 € | 50,79 € |
| Zuschlag OP-Mikroskop, einmal je Behandlungstag | 0110 | fester Betrag | 22,50 € | nicht steigerbar | nicht steigerbar |
Die retrograde Wurzelfüllung verschließt den gekürzten Kanal von der Wurzelspitze her und wird gesondert berechnet. Den Mikroskop-Zuschlag nach GOZ 0110 darf die Praxis nur zum einfachen Satz ansetzen. Für die Resektion an einer Wurzel eines Molaren addiert sich das so:
| Position | 2,3-fach | 3,5-fach |
|---|---|---|
| GOZ 3120, eine Wurzel | 75,03 € | 114,17 € |
| GOZ 2440, retrograde Füllung | 33,37 € | 50,79 € |
| GOZ 0110, OP-Mikroskop | 22,50 € | 22,50 € |
| Zahnarzthonorar gesamt | 130,90 € | 187,46 € |
Nicht enthalten sind das 3D-Röntgenbild (DVT), die Betäubung und eventuelle Laborkosten, die auf der Rechnung dazukommen. Muss die Praxis an einem Molaren mehrere Wurzelspitzen kürzen, fällt die GOZ 3120 für jede Wurzel erneut an.
Tipp: Bitten Sie um einen schriftlichen Kostenvoranschlag, auf dem jede Position mit ihrem Faktor steht. Liegt ein Faktor über 2,3, fragen Sie nach der Begründung. Bei einer privaten Resektion lohnt sich ein zweiter Voranschlag aus einer anderen Praxis, denn der Faktor ist die Stelle, an der sich zwei Angebote für denselben Eingriff unterscheiden.
Tarife, die eine Wurzelspitzenresektion bezahlen
Für die Resektion, die Ihnen gerade angeraten wurde, kommt ein neuer Vertrag in der Regel zu spät, weil Versicherer bereits angeratene Behandlungen ausschließen. Die vier Tarife unten sichern den nächsten Eingriff ab. Wir haben sie danach geordnet, wie eindeutig ihre Bedingungen die Wurzelspitzenresektion abdecken. BarmeniaGothaer passt, wenn Sie ohnehin Zahnersatz absichern wollen, ottonova, wenn Sie früh einen hohen Rahmen möchten, MAXCARE und DFV, wenn Sie Stufe und Jahresrahmen selbst wählen und ohne Wartezeit starten wollen.
| Tarif | Wurzelspitzenresektion | Erstattung | Begrenzung in den ersten Jahren |
|---|---|---|---|
| BarmeniaGothaer Mehr Zahnvorsorge Bonus | wörtlich genannt | 100 % | ohne Höchstgrenze, nur mit Barmenia-Zahnersatztarif |
| BarmeniaGothaer Mehr Zahnvorsorge | wörtlich genannt | 100 % | 150 € im 1. Jahr, 300 € in Jahr 1 und 2 zusammen, ab Jahr 3 unbegrenzt |
| ottonova Zahn 100 | genannt laut Tarifbedingungen (Ausgabe 11/2023) | erstattungsfähig | 1.250 / 2.500 / 3.750 / 5.000 € in Jahr 1 bis 4 |
| MAXCARE Komfort / Premium / Exklusiv | Wurzelbehandlung und chirurgische Eingriffe allgemein | 100 % | 1. Jahr 900 / 1.000 / 1.500 €, 4. Jahr 3.600 / 4.000 / 6.000 € |
| DFV Basis / Komfort / Premium / Exklusiv | Zahnbehandlung allgemein | 50 / 70 / 80 / 100 % | 1. Jahr 875 / 1.225 / 1.400 / 1.750 €, ab Jahr 5 unbegrenzt |
BarmeniaGothaer: Mehr Zahnvorsorge Bonus nennt die Resektion wörtlich
Im Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus stehen „Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen“ ausdrücklich in den Bedingungen, erstattet zu 100 Prozent und ohne Höchstgrenze. Den Bonus-Tarif können Sie allerdings nur zusammen mit einem Barmenia-Zahnersatztarif abschließen.
Wir halten diese Kopplung für vertretbar. Ein Zahnersatztarif gehört ohnehin zu einer vollständigen Absicherung, und so decken zwei Verträge eines Anbieters die Resektion und eine spätere Krone ab.
Die einfache Variante Mehr Zahnvorsorge erstattet ebenfalls 100 Prozent, deckelt die Summe aber in den ersten beiden Jahren. Unsere private Beispielresektion für 130,90 Euro passt im ersten Jahr noch unter die 150-Euro-Grenze. Kommen 3D-Röntgen und Betäubung hinzu, kann der Deckel greifen. Wer die Wahl hat, fährt mit dem Bonus-Tarif besser.
ottonova: Zahn 100 mit hohem Rahmen ab dem ersten Jahr
Laut Tarifbedingungen (Ausgabe 11/2023) zählt ottonova Wurzelspitzen-Resektionen im Tarif Zahn 100 ausdrücklich zu den erstattungsfähigen Leistungen. Schon im ersten Versicherungsjahr stehen 1.250 Euro zur Verfügung, bis zum vierten Jahr wächst der Rahmen auf 5.000 Euro.
Für eine einzelne Resektion ist das großzügig bemessen: Selbst beim 3,5-fachen Satz belegt unser Beispiel weniger als ein Sechstel des ersten Jahres. Wir halten Zahn 100 für die richtige Wahl, wenn Sie nach der Resektion mit weiteren Arbeiten am selben Gebiss rechnen und dafür früh Spielraum wollen.
MAXCARE: 100 Prozent auf Zahnbehandlung in jeder Stufe
MAXCARE erstattet Zahnbehandlungen in allen drei Stufen, Komfort, Premium und Exklusiv, zu 100 Prozent und verlangt keine Wartezeit. Die Produktseite führt Wurzelbehandlung und chirurgische Eingriffe allgemein auf. Lassen Sie sich vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, dass die Wurzelspitzenresektion darunter fällt. Bestätigt MAXCARE das, reicht schon Komfort, denn höhere Stufen kaufen nur höhere Summen.
DFV: den Erstattungssatz selbst wählen
Bei der DFV wählen Sie zwischen vier Stufen von Basis bis Exklusiv, und mit der Stufe steigt der Anteil, den der Tarif an einer Zahnbehandlung übernimmt. Eine Wartezeit gibt es nicht, und ab dem fünften Jahr fällt die Begrenzung ganz weg. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Lassen Sie sich vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, dass die Wurzelspitzenresektion unter Zahnbehandlung fällt. Bestätigt die DFV das, würden wir für chirurgische Eingriffe nicht unter Premium gehen. In der Basisstufe bleibt die Hälfte jeder Rechnung bei Ihnen, und das ist bei einer Resektion mit Röntgen und Betäubung spürbar.
Was Sie vor dem OP-Termin mit der Praxis klären sollten
Die meisten Kostenfragen lassen sich vor dem Eingriff beantworten, danach nur noch mit Ärger. Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie einen Termin zusagen:
- Welcher Zahn ist es, und bei einem Molaren: Welche Kassenvoraussetzung ist erfüllt oder fehlt? Die Antwort entscheidet, ob Sie überhaupt eine Privatrechnung bekommen.
- Wird privat abgerechnet, verlangen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit GOZ-Nummer und Faktor je Position.
- Fragen Sie, ob ein OP-Mikroskop eingesetzt wird und ob ein 3D-Röntgenbild geplant ist. Den Mikroskop-Zuschlag enthält unser Beispiel, das 3D-Röntgen nicht.
- Klären Sie, ob der Zahn nach der Resektion eine neue Krone braucht, bei stark zerstörtem Zahn auch als Stiftzahn. Das ist die nächste Rechnung, und für sie gelten andere Kassenregeln.
- Bewahren Sie Rechnung, Kostenvoranschlag und Röntgenbefund auf. Wer eine Zahnzusatzversicherung hat oder später eine Folgebehandlung einreicht, braucht die Unterlagen mit den GOZ-Positionen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Ob an Ihrem Zahn eine Resektion, eine Revision oder das Ziehen angezeigt ist, ob ein Mikroskop nötig ist und welcher Faktor auf Ihrem Kostenvoranschlag steht, entscheidet und begründet Ihre Praxis.
Häufige Fragen zur Wurzelspitzenresektion
Was kostet eine Wurzelspitzenresektion?
Als Kassenleistung zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Wurzelspitzenresektion an Frontzähnen und vorderen Backenzähnen, an Molaren nur unter bestimmten Voraussetzungen. Privat berechnet kostet der Eingriff an einer Wurzel eines Backenzahns 130,90 Euro Zahnarzthonorar beim 2,3-fachen Satz, einschließlich retrograder Füllung und Mikroskop-Zuschlag. 3D-Röntgen und Betäubung kommen hinzu.
Was ist schlimmer, Zahn ziehen oder Wurzelspitzenresektion?
Für den Zahn ist das Ziehen der größere Schritt, denn er ist dann endgültig verloren, und die Lücke braucht später eine Brücke oder ein Implantat mit eigener Rechnung. Die Resektion erhält den Zahn, sofern er erhaltungswürdig ist. In der Auswertung von Raedel (2015) mit 93.797 Zähnen, die die Zahnärztlichen Mitteilungen zusammenfassen, waren nach drei Jahren 81,6 Prozent der resezierten Zähne noch erhalten.
Wie lange hält ein Zahn nach einer Wurzelspitzenresektion?
Die Studien, die die Zahnärztlichen Mitteilungen 2023 ausgewertet haben, nennen Erfolgs- und Überlebensraten zwischen 47,5 und 91,5 Prozent bei Beobachtungszeiten von einem bis zehn Jahren. Nach mehr als vier Jahren lag die Erfolgsrate in der Metaanalyse von Kang bei 82 Prozent. Ob der Eingriff bei Ihnen gewirkt hat, zeigt das Kontrollröntgen nach drei bis sechs Monaten.
Hat man nach einer Wurzelspitzenresektion Schmerzen?
Die Operation selbst findet unter örtlicher Betäubung statt. Für die Zeit danach empfiehlt die KZBV, die Wange zu kühlen und körperliche Anstrengung zu meiden. Fragen Sie Ihre Praxis vor dem Termin, welches Schmerzmittel Sie danach nehmen sollen, damit Sie es zu Hause haben.
Wann darf man nach einer Wurzelspitzenresektion wieder essen?
Essen sollten Sie erst wieder, wenn die örtliche Betäubung nachgelassen hat, so rät es die KZBV. Am ersten Tag empfiehlt sie zudem, auf Rauchen, Kaffee und schwarzen Tee zu verzichten. Die Fäden kommen nach 7 bis 10 Tagen heraus; was Sie bis dahin kauen können, sagt Ihnen Ihre Praxis nach der Operation.
