Zwei Wochen Knast für Lügen vor GerichtZeuge im Fall Philippos (†20) verurteilt – juristisches Nachspiel nach tödlicher Prügelattacke

von Stefan Efferth

Am Donnerstag (26.03.) hat das Amtsgericht Minden ein neues Urteil im Zusammenhang mit dem Totschlag an Philippos Tsanis ausgesprochen – allerdings nicht gegen den Haupttäter, sondern gegen einen weiteren Beteiligten aus der Tatnacht im Kurpark von Bad Oeynhausen. Der inzwischen 21-Jährige war in der Nacht des 23. Juni 2024, seinem 20. Geburtstag, ebenfalls im Kurpark unterwegs und feierte mit Freunden. Er sah, wie der Haupttäter auf Philippos einprügelte. Er wusste, dass es Videos von der Tat gab. Gegen ihn wurde ermittelt, weil er nach der Tat gelogen haben soll und dem Opfer nicht geholfen habe.

Vorwürfe und Strafe

Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann wegen zweifacher Falschaussage und unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Insgesamt ging es um die Frage, in welcher Verantwortung er stand, nachdem er Zeuge der Attacke auf Philippos Tsanis war, und wie er sich später gegenüber Polizei und Justiz verhalten hatte. Das Amtsgericht Minden sprach ihn in beiden Punkten schuldig und verurteilte ihn zu zwei Wochen Dauerarrest und tausend Euro Geldstrafe.

Einordnung im Gesamtverfahren

Das gefallene Urteil ist Teil des weiträumigen Ermittlungs- und Strafverfahrens rund um den gewaltsamen Tod von Philippos Tsanis im Juni 2024. Der Haupttäter war schon im Mai 2025 vom Landgericht Bielefeld wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und raubähnlichen Delikts zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Mit dem Mindener Urteil schließt die Justiz nun eine weitere, wenn auch nachgeordnete juristische Rolle in diesem öffentlich stark wahrgenommenen Fall.