Nachbarschaftsstreit in Neuss Psychisch kranker Mann sorgt für Angst

Ein Mann schreit, randaliert, wirft mit Gegenständen. Scherben liegen auf der Wiese im Garten, Kochtöpfe fliegen aus dem Fenster. Für Nachbarn in Neuss wird das eigene Zuhause zum Alptraum. Denn ein psychisch kranker Mieter hält das Haus in Atem. Und die Behörden schauen offenbar tatenlos zu.

Mieter fühlen sich im Stich gelassen

Ralf Böhle lebt seit Monaten in Angst. Seine Terrasse kann er nur nutzen, wenn er im sicheren Schutz des darüber hängenden Balkons sitzt. Ansonsten besteht die Gefahr, von Gegenständen getroffen zu werden, die der zwei Stockwerke höher lebende Nachbar hinunterwirft. Mit Besuch auf der Terrasse zu sitzen und das Wetter zu genießen ist im Moment nicht möglich. Die Anwohner des Hauses fühlen sich allein gelassen. Ralf Böhle hat Angst, dass sich die Behörden erst einschalten, wenn die Lage eskaliert.

Betreuerin fordert Lösungen für alle

Die gesetzliche Betreuerin des psychisch kranken Mannes teilt uns schriftlich mit, sie verstehe die Sorgen und Belastung der Nachbarschaft sehr gut. „Dennoch möchte ich betonen, dass wir uns im Rahmen geltenden Rechts bewegen müssen. Aktuell liegen keine Voraussetzungen für eine gesetzliche Unterbringung oder Zwangsmaßnahme vor.“ schreibt die Sozialarbeiterin.

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Hausverwalter zieht erste Konsequenzen

Die zuständige Hausverwaltung bittet die Anwohner, Störtagebücher zu führen. Darin sollen Vorfälle festgehalten und dann dem Hauseigentümer mitgeteilt werden. Die Maßnahme zeigt Wirkung: Der Hauseigentümer hat dem psychisch kranken Mann das Mietverhältnis gekündigt. Jetzt hofft Lars Derwanz von der Hausverwaltung, dass dieser Kündigung auch nachgegangen wird. Dann müssten keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Derwanz fühlte sich sonst zu diesem Vorgehen gezwungen, weil Versuche, Hilfe von der Stadt zu bekommen, bisher scheiterten. Dort heißt es auf unsere Anfrage, für freiheitsentziehende Maßnahmen gäbe es hohe verfassungsrechtliche Hürden. Die Entscheidung über den Verbleib des psychisch kranken Mannes könne nur ein Gericht in Absprache mit einem Facharzt treffen.