Prozess am Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Frau darf ihre Hündin nicht mehr mit zur Arbeit nehmen – Klage gegen Arbeitgeber
Eine Frau zieht mit ihrer Hündin vor Gericht – ihr Chef will das Tier nicht mehr im Betrieb sehen. Sechs Jahre lang war die Hündin am Arbeitsplatz dabei. Am Dienstag (08.04.) kam es zu einer Einigung am Landesarbeitsgericht.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf musste am Dienstag (08.04.) in einem tierischen Fall verhandeln. Fast zwölf Jahre arbeitet eine Frau in einer Spielhalle. Im Jahr 2019 tritt Hündin Lori in ihr Leben. Seitdem ist der Vierbeiner immer an ihrer Seite, auch bei der Arbeit. Sechs Jahre duldet der Arbeitgeber die Tierschutzhündin im Job. Bis der Chef das im März 2025 untersagt. Weil das Mitbringen von Hunden laut Arbeitsvertrag untersagt ist, wird das Verbot durchgesetzt. Die Mitarbeiterin zieht dagegen vor Gericht.
Verhandlung endet mit einem Vergleich
Der Arbeitgeber sagt: Keine Tiere am Arbeitsplatz. So steht es im Vertrag. Die Mitarbeiterin wehrt sich dagegen und sagt: Lori war jahrelang dabei. Kein Chef hatte je was dagegen. Vor Gericht endet der Fall mit einem Vergleich: „Die Parteien haben sich heute dahingehend geeinigt, dass die Hündin Lori bis zum 31. Mai diesen Jahres noch an den Arbeitsplatz darf und danach nicht mehr. So wird der Klägerin eine Übergangsfrist eingeräumt, um die Hündin und auch sich an diesen Zustand zu gewöhnen,“ so Michael Gotthardt vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Falls der Arbeitgeber es ausdrücklich erlaubt, dürfe Lori sogar in der Spielhalle bleiben. Vermutlich wird ihr Frauchen aber eine andere Lösung finden müssen.