Wann darf ich die Hupe nutzen – und wann nicht?Bußgeld, weil Autofahrer eine Katze angehupt hat? Skurriles Knöllchen in Dortmund
Viele Autofahrer nutzen die Hupe, um andere Verkehrsteilnehmer auf ihr Verhalten aufmerksam zu machen. Etwa, wenn es an der Ampel nicht weitergeht. Doch rechtlich ist das nur in engen Grenzen erlaubt. Ein Fall aus Dortmund zeigt, wie schnell ein scheinbar harmloses Hupen zum Bußgeld führen kann.
Katze wollte wohl auf die Straße laufen
Uwe Kiskers war mit seinem Elektroauto in einer Dortmunder Straße unterwegs. Am Fahrbahnrand bemerkte er eine Katze, die offenbar im Begriff war, auf die Straße zu laufen. Weil sein Fahrzeug nahezu geräuschlos fährt, griff er zur Hupe. Das Tier erschrak und lief zurück. Für Kiskers war die Situation damit erledigt. Zwei Monate später erhielt er aber einen Bußgeldbescheid über fünf Euro. Der Vorwurf: missbräuchliches Verwenden von Schallzeichen.
Hupen nur bei Gefahr erlaubt
Die Straßenverkehrsordnung ist aber eindeutig: Innerhalb geschlossener Ortschaften darf die Hupe grundsätzlich nur eingesetzt werden, um eine Gefahr abzuwenden. Außerorts ist sie zusätzlich beim Überholen erlaubt. Als Kommunikationsmittel – etwa aus Ungeduld oder zur Erziehung anderer Verkehrsteilnehmer – ist sie tabu. Im Dortmunder Fall hatte eine bislang unbekannte Radfahrerin Anzeige erstattet. Sie fühlte sich offenbar grundlos angehupt. Die Polizei bestätigte den Vorgang und verhängte das Bußgeld. Weitere Details wurden nicht öffentlich gemacht. Für Kiskers bleibt die Entscheidung schwer nachvollziehbar. Er ist überzeugt, durch sein Hupen eine Gefahr verhindert zu haben – wenn auch nicht für sich selbst, sondern für das Tier.
Aussage gegen Aussage
Rechtlich wäre das durchaus relevant, denn auch der Schutz von Tieren kann als Gefahrenabwehr gelten. Ob das Hupen in diesem konkreten Fall zulässig war, blieb jedoch ungeklärt. Es stand Aussage gegen Aussage. Kiskers verzichtete darauf, Einspruch einzulegen. Der Aufwand erschien ihm zu hoch. Stattdessen zahlte er die fünf Euro. Der Fall zeigt: Selbst gut gemeintes Hupen kann Konsequenzen haben. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr vorlag – und ob sie sich im Zweifel auch belegen lässt.

































