Urteil des Verwaltungsgerichtes in KölnAbschleppkosten für Falschparker sind nicht rechtmäßig

von Stefan Efferth

Ein Urteil des Verwaltungsgericht Köln sorgt für Wirbel in NRW: Abschleppkosten für Falschparker sind demnach derzeit nicht rechtmäßig. Die Entscheidung könnte Folgen für viele Autofahrer im ganzen Bundesland haben.

Auslöser waren alltägliche Fälle aus Köln

Auslöser waren zwei alltägliche Fälle aus Köln: Ein Auto stand in einer Feuerwehrzufahrt, eine Vespa versperrte einen Gehweg, auf dem Baumpflegearbeiten stattfinden sollten. Das Ordnungsamt ließ beide Fahrzeuge abschleppen und berechnete den Haltern 200,55 Euro beziehungsweise 305,88 Euro. Das Gericht hob die Bescheide auf, weil die Landesregierung die neue Gebührenordnung zu früh beschlossen hatte. Die alte Rechtsgrundlage im Polizeigesetz war schon gestrichen, die neue Regelung aber erst später gesetzlich abgesichert worden.

Gesetzliche Grundlage nötig

Genau darin liegt der Kern: Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn es dafür eine tragfähige gesetzliche Grundlage gibt. Nach Auffassung des Gerichts fehlte diese Legitimation im maßgeblichen Zeitraum, weshalb die Kommunen in NRW derzeit keine Abschleppkosten für solche Fälle verlangen dürfen. Die Entscheidung hat deshalb nicht nur Bedeutung für die beiden Kölner Kläger, sondern grundsätzlich für vergleichbare Gebührenbescheide in Nordrhein-Westfalen seit 2024. Laut Berichten können bereits bezahlte Bescheide allerdings nicht automatisch zurückgefordert werden; dafür dürfte in vielen Fällen ein eigener Rechtsweg nötig sein.

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Politische Brisanz

Für die Landesregierung ist das Urteil politisch heikel, weil es auf einen Fehler bei der Normsetzung zurückgeführt wird. Für Städte und Kommunen bedeutet es zunächst erhebliche Unsicherheit bei der Durchsetzung von Abschleppkosten gegen Falschparker. Für Betroffene ist die Entscheidung vor allem deshalb bemerkenswert, weil sie einen einfachen Verwaltungsakt in Frage stellt, der bislang als Routine galt. Das Urteil dürfte daher noch länger nachwirken – juristisch, finanziell und politisch.