Klage abgewiesen!Schwule und lesbische Ampelfiguren dürfen bleiben

Rotes Licht für Queer-Ampel-Gegner und grünes Licht für die Liebe!
Sechs Ampeln mit Motiven von schwulen und lesbischen Paaren sorgen in Hildesheim für Ärger. Ein Kläger zieht gegen die Ampeln vor Gericht. Der Richter zeigt jetzt klare Kante.
Kläger fühlt sich durch Ampeln in seinen Rechten verletzt
Ein Mann will die Queer-Ampeln in Hildesheim verbieten lassen und erscheint am Dienstag (23. September) nicht einmal selbst zum Termin beim Verwaltungsgericht Hannover. Nach Ansicht des Klägers ist die Umrüstung auf die Symbole der gleichgeschlechtlichen Paare rechtswidrig, heißt es vom Gericht. Die Darstellung entsprechender Pärchen als Ampelsymbol verletze demnach seine Grundrechte und schränke ihn in seinem Erziehungsstil ein.
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Grünes Licht für Hildesheims Queer-Ampeln
Für den Richter scheint die Sache klar. Nach nur 45 Minuten verkündet er: „Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.“ Die Ampelsymbole „bilden gesellschaftliche Wirklichkeit ab“, so der Richter. Eine Wirklichkeit, in der auch die Kinder des Klägers leben und gleichgeschlechtlichen Paaren begegnen können – unabhängig von den Ampeln. Auch gegen die Straßenverkehrs-Ordnung verstoßen die Ampeln nicht. „Wir hätten das gern besprochen mit dem Kläger, aber der ist ja leider nicht da.“
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Zum Abschluss findet der Richter noch treffende Worte zu dem Aufreger, der für viele Menschen eigentlich längst keiner mehr sein sollte: „Manche mag das stören, das ist dann aber so. Das müssen sie hinnehmen.“
Verwendete Quellen: Eigene RTL-Recherche, dpa