Haftstrafe für Drogenhändler am Flughafen HannoverAus dem Flieger direkt in den Knast

Festnahme direkt nach der Landung: Ein 51-Jähriger muss für zwei Jahre hinter Gitter.
Nach der Landung festgenommen: Ein 51-Jähriger muss für zwei Jahre in Haft. (Symbolbild)
dpa

Er dachte wohl, er sei sicher.
Doch der 51-Jährige Mann, der am Montag (24. März) aus Istanbul am Flughafen Hannover landet, wird bei der Einreisekontrolle mit einem verheerenden Fund konfrontiert – ein Haftbefehl, der ihm fast zwei Jahre hinter Gittern beschert.

Festnahme bei der Landung

Der 51-jährige Mann hatte einen Flug aus Istanbul genommen, doch seine Reise endete nicht wie erwartet. Bei der routinemäßigen Kontrolle seiner Personalien im Fahndungssystem schlägt es Alarm. Die Bundespolizei entdeckt gleich zwei offene Haftbefehle: Einer kommt aus Hannover, der andere aus Münster.

Lese-Tipp: Flugbegleiter fesseln Passagier, dann wird es noch dramatischer!

„In diesem Fall gab es keine Möglichkeit, die Strafe durch eine Geldzahlung zu ersetzen – es gibt nur Haft. Ich gehe davon aus, dass der Mann ohne deutsche Staatsbürgerschaft abgeschoben wurde. Dann darf er natürlich nicht wieder nach Deutschland einreisen. Da er dies ja aber leider getan hat, lebt diese Haftstrafe sozusagen wieder auf”, erklärt Detlef Zieling von der Bundespolizei am Flughafen Hannover im Gespräch mit RTL.

Video-Tipp: Nur die Security kann sie stoppen: Flug verpasst! Pöbel-Pärchen dreht völlig durch

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Unerlaubter Drogenhandel führt zum Haftbefehl

Der Grund für die Haftbefehle: Der 51-Jährige wurde wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge verurteilt. In mehreren Fällen war der Mann in den illegalen Handel verstrickt. Zuletzt hatte er noch eine Reststrafe von 63 Tagen aus einer früheren Verurteilung zu verbüßen. Doch damit nicht genug: Auf einem weiteren Haftbefehl aus Münster war noch eine Freiheitsstrafe von 600 Tagen offen.

Nach seiner Festnahme und der polizeilichen Befragung wird der 51-Jährige sofort zu einer nahegelegenen Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er nun die Strafe für seine Taten verbüßen muss. Seine Rückkehr nach Deutschland endet also nicht mit einem Hotelaufenthalt oder einem Besuch bei Freunden, sondern mit der Einlieferung in eine Zelle.