Abschuss „Notwendig und ohne Alternative”Jäger tötet Kater Liron! Die Begründung macht Katzenmama Melanie fassungslos

Aus Sorge wird schnell traurige Gewissheit!
Mitte August kommt Melanie Schreibers Kater Liron nicht von seinem Ausgang in Seligenstadt (Hessen) zurück. Nach intensiver Suche findet die Familie den Kater, tot. Er wurde offenbar von einem Jäger erschossen. Doch warum musste Liron sterben? Die Antwort der Jagdbehörde hinterlässt die Familie fassungslos.
Kater wird tot neben Wanderweg gefunden
Melanie Schreiber erlebt den Horror aller Haustierbesitzer: Kater Liron kehrt Mitte August von seinem nächtlichen Streifzug nicht wieder zurück. Familie und Freunde hängen Plakate auf, starten Suchaufrufe im Netz. Erst vier Tage später kommt dann der entscheidende Hinweis – der zugleich traurige Gewissheit bringt.
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„Eine gute Nachbarin kam auf uns zu, die meinte, sie hätte beim Spazierengehen ein paar Meter abseits der Gehwege einen Raubvogel auffliegen sehen“, sagt Melanie. Ihr Verdacht: Hier muss ein Kadaver liegen. Und so war es leider auch. Etwas nicht identifizierbares liegt tot im Gras. Erst der ausgelesene Chip verrät: Es ist tatsächlich Liron.
Jagdbehörde spricht von notwendigem Abschuss
Sofort wendet sich Melanie an den zuständigen Revierförster, der sie weiter an die Untere Jagdbehörde in Dietzenbach verweist. Nach mehreren Kontaktversuchen liegt erst nach sechs Wochen die Antwort im Postfach „Da kamen nur drei Worte des Bedauerns. Es wurde ein Gespräch mit dem Pächter geführt und dann die Begründung, dass Liron jagend angetroffen wurde“, sagt Melanie. Auf Melanies explizite Fragen und die Bitte um ein Gespräch wird nicht eingegangen, wie sie sagt.
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Der Abschuss sei „notwendig und ohne Alternative“ gewesen, heißt es auf RTL-Anfrage von der Behörde. Das habe das Gespräch mit dem Jagdpächter ergeben. „Das war eine verbale Watschn“, sagt die aus Bayern stammende Tierliebhaberin, „man wird einfach abgekanzelt, nicht ernst genommen und das Ganze wird zu den Akten gelegt.“
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Abschuss ist von Jagdgesetzt gedeckt
Sowohl im Schreiben an Seligenstädterin, als auch in der Antwort auf unsere Anfrage bezieht sich die Behörde auf das in Hessen geltende Jagdgesetz, denn dort steht unter § 32: Jagdberechtigte sind befugt, „Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Meter, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Meter von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten.“ Liron war laut Jagdbehörde mehr als 500 Meter entfernt von einer Siedlung unterwegs. Allerdings muss die Tötung „unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgeht.“

Melanie weiß, dass es gesetzlich möglich ist, eine Katze zu erschießen, „aber es ist einfach moralisch und gesellschaftlich heutzutage nicht mehr vertretbar.“ Schließlich möchte die Jägerschaft ein gutes Verhältnis zur angrenzenden Nachbarschaft, wie Melanie erklärt. Ob Lirons Tod also wirklich sein musste, weiß wohl nur der Jäger selbst, denn „Gegenteiliges kann seitens der Unteren Jagdbehörde nicht nachgewiesen werden“, wie die Behörde auf RTL-Anfrage versichert.
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Trotz allem möchte die 51-Jährige nicht alle Jäger gleich verurteilen: „Ich denke, die machen alle einen guten Job“, betont sie. Dennoch ist es ihr wichtig darauf aufmerksam zu machen, dass die Leute auf ihre Haustiere aufpassen und sie eventuell auch nachts drin lassen – damit sich das Schicksal von Liron nicht so schnell wiederholt.
































