„Ein Urteil kann all das nicht wiedergutmachen”

Nach Kündigung überfährt Tobias H. (28) seinen Chef – jetzt muss er in den Knast

Nach Kündigung überfährt Tobias H. (28) seinen Chef
Thomas H. bei der Urteilsverkündung am Donnerstag, dem 17. April 2025.
RTL
von Alexander Gurgel und Rebecca Kmiecinski

„Die Tat war geistig vorgeplant“
Noch in der Probezeit legt Florian C., Geschäftsführer eines Hospizes in Wolfenbüttel (Niedersachsen), im August 2024 seinem Angestellten Tobias H. die Kündigung vor. Wutentbrannt setzt sich der 28-Jährige nach Feierabend in sein Auto und gibt Gas. Das Ziel: sein ehemaliger Chef. Vor dem Landgericht in Braunschweig muss er sich unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten – nun steht das Urteil.

Tobias H. erhält eine Freiheitsstrafe

Während der Urteilsverkündung ist er unruhig, rutscht ständig auf seinem Stuhl herum, schaut sich im Gerichtssaal und im Zuschauerraum um. Tobias H. ist sichtlich angespannt. Doch es dauert nicht lang, da fällt auch schon das Urteil. Den 28-Jährigen erwarten drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, unter anderem wegen versuchten Totschlags.

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Noch beim Prozessauftakt am 10. April beteuert Tobias H., er könne sich an die Tat selbst nicht erinnern. 2015 sei bei ihm eine Zwangsstörung mit Autismus diagnostiziert worden. In dem Hospiz habe er sich zuerst sehr wohlgefühlt, seine mangelnde Erfahrung in der Hospizarbeit sei jedoch zunehmend zu einem Problem geworden. Die Kündigung sei dann ein großer Schock für ihn gewesen.

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Vorsitzender Richter betont: „Die Tat war geistig vorgeplant“

Dass es sich bei der Tat nicht um einen spontanen Entschluss handelt, davon ist die Kammer bei der Urteilsverkündung überzeugt. Während der Verlesung nickt der Geschädigte, Florian C., immer wieder zur Bestätigung. Er ist sichtlich erleichtert. Das Gericht ist sich sicher: „Die Tat war geistig vorgeplant“, betont der Vorsitzende Richter. Er soll bei klarem Verstand gewesen sein, als er mit „quietschenden Reifen” und etwa Tempo 25 sein Opfer anvisierte und nach seiner Tat „seelenruhig” das Gelände verließ.

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„Sie sind kein böser Mensch. Sie haben in einer Situation eine völlig falsche Konsequenz gezogen. Das lässt sich jetzt nicht mehr rückgängig machen. Ihr Leben ist jetzt nicht zu Ende. Es führt jetzt zwar nicht in Freiheit – aber eine zweite Chance ist durchaus drin”, sagt das Gericht zu Tobias H. In Richtung des Geschädigten, Florian C., verdeutlicht der Vorsitzende Richter: „ein Urteil kann all das nicht wiedergutmachen. Wir als Gericht können aber dafür sorgen, dass der Angeklagte ihnen sowas nie wieder antun kann.“

Florian C. reißt sich bei Aufprall das Kreuzband

Laut Anklage soll der 28-Jährige nach der Kündigung zwar das Betriebsgelände verlassen haben, jedoch nur für kurze Zeit. Er wartet demnach auf dem Parkplatz vor dem Hospiz auf seinen Chef Florian C. Bei seinem Feierabend ahnt dieser nichts Böses, doch plötzlich fährt Ex-Mitarbeiter Tobias H. mit voller Absicht auf ihn zu! Durch den Aufprall auf der Motorhaube reißt sich der 37-Jährige das Kreuzband, muss später wegen Entzündungen im Knie operiert werden. Nach seiner Tat flüchtet Tobias H. zu Fuß. Er kann später durch Zeugen gefunden und der Polizei übergeben werden.