Brisanter Fall in Großbritannien
Vergewaltiger (41) darf nicht abgeschoben werden – wegen seiner Sexualität

Dieser Fall sorgt auf der Insel für massive Kritik!
Ein 41-jähriger Mann aus Jamaika, der eine schlafende Frau auf einer Party vergewaltigt hatte, darf Großbritannien nicht verlassen. Trotz einer Abschiebungsanordnung wurde er vor Gericht wegen seiner Bisexualität geschützt.
Britisches Innenministerium: Mann ist „Gefahr für die Gemeinschaft”
Der Mann, der 2018 wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, kam 2001 im Alter von 18 Jahren nach Großbritannien. Wie die britische Zeitung The Sun berichtet, argumentierte er vor Gericht, dass er in Jamaika wegen seiner Sexualität bereits mehrfach Opfer von Gewalt geworden sei. Er behauptete, in seiner Heimat von Männern mit einer Metallstange, einer Machete und von Hunden attackiert worden zu sein. Ein älterer Mann, mit dem er eine Beziehung hatte, sei sogar getötet worden.
Nach der Hälfte seiner Strafe wurde der Täter 2021 aus dem Gefängnis entlassen, erhielt jedoch eine Abschiebungsanordnung. Das britische Innenministerium bezeichnete ihn laut Daily Mail als „Gefahr für die Gemeinschaft“ und berief sich auf das Asylgesetz von 2002, um ihn in sein Heimatland zurückzuführen.
Doch ein Gericht entschied zu seinen Gunsten. Der Richter begründete dies laut The Sun mit „signifikanten Fortschritten in der Rehabilitation“ und der Gefahr, dass er in Jamaika erneut zum Ziel von gewalttätigen Übergriffen werden könnte.
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Ex-Sicherheitsminister: „Beleidigung für jedes Opfer”
Die Entscheidung stößt auf scharfe Kritik. Der ehemalige Sicherheitsminister Sir John Hayes sagte laut The Sun: „Das ist eine Beleidigung für jedes Opfer. Dieser Mann sollte aus dem Land geworfen werden.“
Das britische Innenministerium zeigte sich enttäuscht über das Urteil und betonte, dass es alles in seiner Macht Stehende unternommen habe, die Abschiebung durchzusetzen. The Sun zitiert aus einem Statement des Innenministeriums: „Wir haben uns für die Abschiebung dieser Person eingesetzt, doch vor Gericht verloren.“ (kra)