35 Stunden lang allein gelassenBaby stirbt bei Hausgeburt – Hebamme muss für Jahre hinter Gitter

Die Angeklagte sitzt mit ihrem Anwalt Thorsten Osterkamp im Gerichtssaal vom Landgericht Verden. Im Prozess um den Tod eines ungeborenen Babys wird am Landgericht Verden das Urteil erwartet. Es ist bereits der dritte Prozess in diesem Fall, die angeklagte Hebamme wurde 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
"Meine Mandantin ist am Ende", sagt der Anwalt über die Angeklagte.
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Eine erfahrene Hebamme macht fatale Fehler. Eine Hausgeburt geht schief, das Baby stirbt. Die Hebamme steht mehrfach vor Gericht. Im mittlerweile dritten Prozess zu dem Fall wird das Urteil gegen die heute 64-Jährige gesprochen.

Im Prozess um den Tod eines ungeborenen Babys hat das Landgericht Verden eine Hebamme zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Frau verstieß nach den Worten des Richters gegen medizinische Standards und überwachte Mutter, Baby und den Geburtsvorgang nicht ordentlich. Laut Anklage zog sich die Geburt damals über rund 35 Stunden. Am Ende kam das Kind in einem Krankenhaus tot zur Welt. Es starb an einer Sauerstoffunterversorgung.

„Sie haben gegen jede Regel der Kunst, aber auch gegen jede Vernunft nichts unternommen“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Tittel in seiner Urteilsbegründung zu der 64-Jährigen - diese habe trotz des Verdachts eines Blasensprungs - der Fruchtblase - und auch auf die nicht fortschreitende Geburt nicht reagiert. „Ihre Verpflichtung war, zu handeln, und Sie haben in vielfältiger Weise dagegen verstoßen“, sagte der Richter zu der Angeklagten. „Sie hätten eher reagieren müssen.“

Auch sei die Kommunikation zwischen Hebamme und Eltern „komplett gestört“ gewesen. „Es gab keinen Plan B, weil Sie zutiefst davon überzeugt waren, dass eine Geburt außerhalb des Krankenhauses besser war.“

Mutter des totgeborenen Babys schildert Hausgeburt

Es war bereits der dritte Prozess in dem Fall, die Hebamme war 2024 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch und entschied, das Strafmaß müsse in einem neuen Verfahren geklärt werden. Damit stand schon fest, dass die heute 64-Jährige für den Tod des kleinen Mädchens im Januar 2015 verantwortlich ist.

Die Mutter des totgeborenen Babys, die im Prozess Zeugin und Nebenklägerin war, hatte unter Tränen geschildert, dass die Hebamme das Paar überzeugt habe, eine Hausgeburt sei in ihrem Fall sicher. Die Frau war nach eigenen Angaben damals 39 Jahre alt, rauchte, war übergewichtig, hatte Herzrhythmusstörungen und Wassereinlagerungen. Dies habe die Hebamme aber nicht als Risiko gesehen.

Verteidigung forderte Bewährungsstrafe

Mit dem heutigen Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger der Frau, Rechtsanwalt Marc Osterkamp, hatte sich für eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten ausgesprochen. „Meine Mandantin ist am Ende“, sagte er nach dem Urteil. „Ich finde die Entscheidung nicht richtig.“ Strafminderungsgründe seien unverständlicherweise nicht berücksichtigt worden.

In seinem Plädoyer betonte er die Mitverantwortung der Eltern: Die Mutter sei es gewesen, die auf keinen Fall ins Krankenhaus gewollt habe. „Die Angeklagte spricht sich nicht frei von Schuld, aber sie ist nicht alleine schuld“, sagte Osterkamp. Eine weitere Revision sei „sehr wahrscheinlich“, das müsse er aber erst mit seiner Mandantin besprechen.

Die 64-Jährige selbst sagte in ihrem letzten Wort vor Gericht, sie würde vieles anders machen, wenn sie die Zeit zurückdrehen könnte. „Ich weiß, dass ich Fehler begangen habe“, sagte sie mit erstickter Stimme. Diese Fehler könne sie sich noch immer nicht verzeihen.

Verwendete Quellen: sts/dpa/AFP