Überwachungskamera filmte alles
Frau ermordet Tochter (6) ihres Freundes und entsorgt Leiche vor Haus der Mutter

„Dieses Gericht will, dass Sie nie wieder Tageslicht sehen”, sagt die Richterin nach der Urteilsverkündung.
Lebenslange Haft ohne Bewährung lautet das Urteil für Bunnak L., das ein Gericht im US-Bundesstaat Louisiana am Dienstag fällt. Weniger als eine Woche zuvor haben Geschworene sie laut FOX 8 für schuldig befunden, die Tochter ihres Freundes ermordet und ihre Leiche in einem Eimer vor dem Haus der Mutter entsorgt zu haben.
Eimer mit Leiche des Kindes auf Wagen transportiert
Das schreckliche Verbrechen ereignet sich am 25. April 2023, wie aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Die sechsjährige Bella Fontenelle und ihre ältere Schwester verbringen den Abend bei Bunnak L. – Bellas Vater muss bis spät in die Nacht in der Stadt Kenner (Louisiana) arbeiten. Die Großmutter des Mädchens, die Bella zu Bunnak L. gebracht hat, verlässt das Haus gegen 19.30 Uhr.
Kurz darauf tötet Bunnak L. laut Staatsanwaltschaft das Kind. Aufnahmen von Überwachungskameras zeigen, wie sie gegen 21.30 Uhr einen Wagen zieht. Auf dem Wagen: ein Eimer, in den sie „Bellas 22 Kilo schweren Körper geworfen hatte”, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Sie zieht den Wagen zum Haus von Bellas Mutter eine Straße weiter – und kehrt mit einem leeren Wagen zurück.
Sechsjährige starb durch Strangulation und stumpfe Gewalteinwirkung
Als Bellas Vater von der Arbeit zurückkommt, sind Bunnak L. und seine Tochter verschwunden. Am nächsten Morgen meldet er das Mädchen als vermisst. Eine große Suche beginnt – dann wird der Eimer mit der Leiche des Kindes auf dem Rasen der Mutter gefunden. Bunnak L. stellt sich am selben Abend der Polizei.
Bei der Autopsie kommt heraus, dass die Sechsjährige durch Strangulation und stumpfe Gewalteinwirkung starb.
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Louisiana: Anwälte wollen Berufung gegen Urteil einlegen
Im Prozess erklärt ein forensischer Psychiater, Bunnak L. leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung, verursacht durch ihre Kindheit in einem Todeslager der Roten Khmer in ihrem Heimatland Kambodscha. Doch die ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter forensischer Psychologe kann keine Unzurechnungsfähigkeit erkennen. „Meiner Meinung nach war ihr seinerzeit die Tragweite ihres Handelns klar”, erklärt er im Prozess. Bunnak L. s Anwälte wollen gegen das Urteil Berufung einlegen. (bst)