Eigentlich hatte er einen anderen PlanWeil er an Demenz erkrankt war! Mann (82) erwürgt seine schlafende Partnerin

„Seelische Belastung” soll zur Tat geführt haben.
Ein Mann (82) erwürgte im November 2024 seine Partnerin, während diese schlief. Vor dem Landgericht Schweinfurt fiel nun das Urteil.
Angeklagter war „nicht schuldfähig”
Das Landgericht Schweinfurt hat für einen 82-Jährigen wegen der Tötung seiner Partnerin die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Vom Vorwurf des Mordes wurde der Angeklagte freigesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Der Angeklagte war demnach nicht schuldfähig. Die Tat ereignete sich im November vergangenen Jahres im bayerischen Hammelburg. Laut Anklage erwürgte der Mann seine im Bett schlafende Partnerin.
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Der Mann wollte auch sich selbst umbringen
Hintergrund der Tat soll eine beginnende Demenzerkrankung des Angeklagten gewesen sein. Aufgrund der seelischen Belastung habe sich der Angeklagte entschlossen, zunächst seine Partnerin und dann sich selbst zu töten. Nach der Tötung der Frau wählte er den Notruf. Anschließend verletzte er sich selbst mit einem Messer, überlebte jedoch. (afp/vho)
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