Urteil in WuppertalBerufung abgeschmettert! Schumacher-Erpresser bekommen keine höhere Strafe

Kein Erfolg vor Gericht!
Über die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher ist am Wuppertaler Landgericht neu verhandelt worden, aber das Urteil bleibt bestehen.
Gericht bestätigt Urteil
Nach der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat das Wuppertaler Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufung verworfen. Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteher-Szene wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate Haft auf Bewährung, war bereits während des Berufungsprozesses rechtskräftig geworden, als der 31-Jährige seine Berufung zurückzog.
15 Millionen Euro gefordert
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.
Lese-Tipp: Familie Schumacher nach versuchter Erpressung „vorsichtiger” geworden
Der frühere Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter (54) der Familie war wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. (jve/dpa)
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa



