Vom Milliarden-Reich in HausarrestLuxus-Häftling Benko verlässt Haftanstalt – mit Fußfessel!

René Benko darf das Gefängnis trotz einer Haftstrafe von 30 Monaten verlassen. Der verurteilte Betrüger darf fortan mit einer Fußfessel im Hausarrest die Zeit absitzen.
Der Immobilieninvestor René Benko wechselt vom Gefängnis in den Hausarrest mit Fußfessel. Ein entsprechender Antrag des Signa-Gründers wurde vom Landesgericht Innsbruck gewährt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sein Anwalt hatte argumentiert, dass Benko sich nur außerhalb des Gefängnisses angemessen auf weitere Verfahren vorbereiten könne.
Der Ex-Milliardär war erst im September in einem teilweise neu aufgerollten Prozess zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck hatte es als erwiesen angesehen, dass der 49-Jährige seine Gläubiger betrügerisch geschädigt hat. Er habe einen Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro für ein Anwesen in Innsbruck geleistet, obwohl es um sein Signa-Firmen-Imperium bereits sehr kritisch gestanden habe, so das Gericht.
Benko war im Januar 2025 verhaftet worden. Im umfangreichen Signa-Komplex verdächtigt Österreichs Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den einst sehr angesehenen Geschäftsmann des Betrugs, der Untreue und des Bankrotts. Weitere Anklagen könnten folgen.
Der Geschäftsmann hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliarden-Vermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten, sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Signa in die Insolvenz.
Gegen Benko und andere Signa-Manager wird in mehreren weiteren Strängen ermittelt. So stehen die Termine für den nächsten Prozess gegen den Ex-Milliardär bereits fest. Am 4. und 5. November muss sich der Tiroler erneut am Innsbrucker Landesgericht verantworten, diesmal wegen der Vorwürfe des schweren Betrugs und der Schädigung seiner Gläubiger. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Benko vor, gegenüber einem Investor eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben und dessen Stiftung betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro geschädigt zu haben.
Verwendete Quellen: lme/dpa


