Benjamin S. in Siegen vor Gericht

Mädchen (11) bekommt Baby vom Stiefvater – Verteidiger will Kondom-Theorie prüfen

von Valerio Magno und Sebastian Stöckmann

Der Missbrauch zog sich offenbar über Jahre.
Mehrere Male soll sich Benjamin S. (37) an seiner Stieftochter vergangen haben – im Mai 2024 bekam die damals Elfjährige von ihm ein Baby. Seit Dienstag steht der Stiefvater in Siegen vor Gericht. Zu den Vorwürfen schweigt er, während sein Verteidiger mit einem ungewöhnlichen Antrag aufwartet.

Benjamin S. wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen

Benjamin S. hält im Gerichtssaal die Hände vor dem Mund und blickt stur auf den Boden. Seine Ehefrau sitzt im Zuschauerraum, muss zwischendurch kurz weinen. Der Angeklagte würdigt sie keines Blickes.

Die neun Taten, für die sich Benjamin S. verantworten muss, ereigneten sich laut Anklage zwischen März 2020 und August 2023. Bei der letzten Tat war S. mit der Mutter des Mädchens bereits verheiratet.

In fünf Fällen wird dem Angeklagten der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Im Kinderzimmer und im Schlafzimmer der Eheleute soll S. Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt haben. Beim ungeschützten Geschlechtsverkehr im August 2023 soll seine Stieftochter schwanger geworden sein; im Mai 2024 brachte sie ein Kind zur Welt. Eine DNA-Analyse bewies: Benjamin S. ist der Vater des Babys.

Elfjährige wollte Schwangerschaft geheim halten

Die damals Elfjährige hatte versucht, die Schwangerschaft geheim zu halten. Doch einem Lehrer fiel ihre extrem weite Kleidung auf. Er informierte das Jugendamt, der Fall kam ins Rollen.

Zunächst bestritt das Mädchen den Geschlechtsverkehr mit seinem Stiefvater und erklärte, sich ein Kind von ihm gewünscht zu haben. Dazu habe sie sich Sperma aus einem von ihm benutzten Kondom eingeführt. Dass die Elfjährige auf diesem Wege schwanger wurde, ist den Ermittlern zufolge jedoch äußerst unwahrscheinlich.

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Schwanger durch Sperma aus Kondom?

„Sie stehen hier unter enormem Druck. Möchten Sie etwas sagen?”, fragt die Richterin den Angeklagten zum Prozessauftakt. „Nein”, antwortet Benjamin S. und äußert sich nicht zu den Vorwürfen.

Sein Verteidiger hingegen stellt einen Beweisantrag. Er will zum Thema künstliche Befruchtung einen Reproduktionsmediziner als Gutachter beauftragen. Dabei soll geklärt werden, ob die ursprünglichen Angaben der Stieftochter seines Mandanten stimmen können – und sie auch über einen anderen Weg als den Geschlechtsverkehr schwanger geworden sein kann.

Stieftochter soll bei Prozess in Siegen aussagen

Der nächste Verhandlungstag ist für den 23. Januar geplant. Dann soll auch Benjamin S.’ inzwischen zwölfjährige Stieftochter aussagen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wohnt in einer therapeutischen Einrichtung, ihr Baby lebt seit der Geburt in einer Pflegefamilie.

Sollte S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt werden, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.