Härtere Regeln für PowerbanksDieses neue Lufthansa-Verbot trifft Urlauber hart

Kleines Gerät, große Gefahr?
Für viele Urlauber gehören sie zur Reise-Grundausstattung einfach dazu: Powerbanks! Doch die eigentlich so praktischen Energiespeicher im Mini-Format können zu einem echten Sicherheitsrisiko werden − gerade in der Luft! Deshalb gelten in der Lufthansa Group jetzt neue Regeln.
Aufbewahrung im Flieger
Seit dem 15. Januar macht die Lufthansa Group ernst. Der Grund: Werden die Akkus einer Powerbank beschädigt oder überhitzen, kann leicht ein Brand ausbrechen − was gerade während eines Fluges zur echten Gefahr werden kann!
Passagiere dürfen daher ab sofort nur noch zwei Powerbanks pro Person mit an Bord nehmen. Aufbewahrt werden dürfen diese dann in der Sitztasche des Vordersitzes, am Körper (z.B. in einer Tasche) oder im Handgepäck unter dem Vordersitz. Sowohl im Gepäckfach über den Sitzen, als auch im Aufgabegepäck sind die Akkus untersagt. Doch es gibt ein noch folgenschwereres Verbot!
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Powerbank: Nutzung verboten!
Laut der neuen Regelungen dürfen Powerbanks nicht mehr während des Fluges genutzt oder geladen werden! Fluggäste dürfen sie also nur mitnehmen, aber nicht benutzen.
Bei Airlines der Lufthansa Group gilt außerdem: Wer Powerbanks mit 100 bis 160 Wattstunden im Flugzeug mitnehmen will, benötigt vor Reiseantritt eine Genehmigung der Fluggesellschaft. Powerbanks mit mehr Wattstunden sind verboten. Für medizinisch notwendige Akkus können andere Regeln gelten.

Auch wenn die Grundprinzipien im Umgang mit Powerbanks im Flieger bei den meisten Airlines sehr ähnlich sind, zählt die Lufthansa Group mit ihren Verschärfungen nun zu den strikteren Anbietern. (xas)
Verwendete Quellen: Lufthansa, Chip.de
































