Maddie-Verdächtiger hat Gefängnis verlassenVon welchem Geld lebt Christian B. eigentlich nach seiner Freilassung?

Frisch aus der Haft entlassen – und dann?
Mit einem Audi wird Christian B. am Mittwoch (17. September) von seinem Anwalt aus der JVA Sehnde abgeholt. Sieben Jahre lang spielte sich hier B.s Leben ab, er war wegen der Vergewaltigung einer Amerikanerin (72) verurteilt worden. Doch was folgt auf die ersten Schritte in Freiheit? Rechtsanwalt Jan Siebenhüner erklärt im RTL-Interview, wie ein neues Leben nach der Haft aussehen kann.
Vorbereitung auf die Freiheit
Bereits bei Haftantritt werde in der JVA für jeden Häftling ein genauer Plan für den Vollzug erstellt, so der Rechtsanwalt Jan Siebenhüner. „In der Regel versucht die Haft den Täter wieder in die Gesellschaft zu integrieren und ihm den Weg in die Legalität zu ebnen”, so der Experte. Das kann im Fall von Sexualstraftätern zum Beispiel eine Psychotherapie oder eine Sozialtherapie sein. Eine Maßnahme, die Christian B. in Haft nicht wahrgenommen hat.
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Häftlinge könnten im Gefängnis außerdem arbeiten und sich damit sogenanntes Entlassungsgeld ansparen. Ein finanzieller Puffer für die erste Zeit in Freiheit. Ob das auch auf B. zutrifft, ist unklar. Auf sich allein gestellt wird er vor der Entlassung aber nicht gewesen sein.
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Woher nimmt Christian B. jetzt Geld?
Bei der Vorbereitung auf die Freiheit unterstützen Sozialarbeiter die Gefangenen noch in der JVA, erklärt Rechtsanwalt Siebenhüner. „Man versucht dann eine Wohnung zu finden, gegebenenfalls die entsprechenden Anträge beim Sozialamt zu stellen, dass er möglicherweise dann gleich ALG zwei kriegt”, vermutet der Experte.
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Für Christian B. könnte das Leben draußen also in einer neuen Wohnung und mit Sozialleistungen beginnen. Doch auch dabei werde er sich an strenge Auflagen halten müssen, wie die Staatsanwaltschaft zuvor erklärt. Mit einer Fußfessel werde B.s Aufenthaltsort elektronisch überwacht, er darf das Land nicht verlassen und muss sich regelmäßig bei Behörden melden.
Fall Maddie – warum bleibt B. nicht in Haft?
Hintergrund ist, dass Christian B. zwar nach seiner Verurteilung wegen Vergewaltigung seine rechtskräftige Freiheitsstrafe abgesessen habe, so Jan Siebenhüner. Er sei aber auch noch tatverdächtig in dem Vermisstenfall Maddie McCann, die 2007 in Portugal verschwand.
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Gegen B. gebe es einen begründeten Anfangsverdacht, weil seine Handydaten damals in der Nähe des Tatorts festgestellt werden konnten. „Das reicht nicht, um Christian B. jetzt nach Vollstreckung dieser einen Freiheitsstrafe nach wie vor in Untersuchungshaft zu nehmen“, weiß der Rechtsexperte. Dafür bräuchte es einen dringenden Tatverdacht, also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass B. der Täter sein könnte. „Er hat seine Haftstrafe bis zum Endstrafenzeitpunkt abgesessen und deswegen ist er auch zu Recht aus der Haft entlassen worden“, meint Jan Siebenhüner dazu.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche