Bundesregierung plant schärfere GesetzeNeue Regeln gegen Menschenhandel: Jetzt müssen auch Kunden zittern

Ob auf dem Bau, in Nagelstudios oder in der Prostitution: Wer Menschen ausbeutet, profitiert in vielen Fällen von hohen Hürden im Straftatbestand. Justizministerin Hubig will das ändern: Neben Menschenhändlern sollen künftig auch die belangt werden können, die Dienste der Opfer in Anspruch nehmen.
Menschenhandel soll künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich das Kabinett heute befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken. Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen.
Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen - künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen. Ein Grund für die geplante Reform der Strafvorschriften ist, dass Menschenhandel aktuell nur schwer nachgewiesen werden kann, weil die Anforderungen dafür relativ hoch sind. Zu Verurteilungen kommt es in diesem Bereich daher bisher kaum.
Gestrichen werden soll aus den Strafvorschriften etwa, dass der Täter „aus rücksichtslosem Gewinnstreben“ handeln muss. Denn das lässt sich im konkreten Fall oft nicht direkt beweisen. Vielmehr soll es darum gehen, die Gesamtsituation der Betroffenen in den Blick zu nehmen.
Von Menschenhandel spricht man, wenn jemand Notlagen oder die Arglosigkeit von Menschen ausnutzt, um sie auszubeuten. Oft sind Ausländer betroffen. Manche Täter wenden Gewalt an, entführen ihre Opfer oder setzen sie auf andere Art und Weise unter Druck - etwa indem die Familie bedroht wird. Ein Problem bei der Strafverfolgung ist, dass der Nachweis oft schwer zu führen ist, wenn Betroffene aus Angst vor Repressalien schweigen.
Es geht um Menschen, - meist sind es Frauen - die zur Prostitution gezwungen werden. Ausgebeutet werden aber auch Helfer auf der Baustelle, Ausländer, die in Restaurants in der Küche für wenig Geld schuften müssen oder Mitarbeiterinnen von Nagelstudios, die gezwungen werden, ihre Schulden beim Schleuser abzuarbeiten.
Der Tatbestand des Menschenhandels soll zudem entsprechend neuer europäischer Vorgaben auch auf Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat ausgeweitet werden. Ausbeuterische Bedingungen liegen laut Gesetz insbesondere dann vor, wenn die Beschäftigung zu Arbeitsbedingungen erfolgt, die in einem krassen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern stehen, die der gleichen oder einer vergleichbaren Beschäftigung nachgehen. Damit ist nicht nur ein niedriger Lohn gemeint, sondern zu einer schlechten Bezahlung kommt oftmals, eine schlechte vom Arbeitgeber überteuert angebotene Unterkunft, verbunden mit dem Zwang, auch bei Krankheit oder mangelnden Arbeitsschutzbedingungen zu arbeiten.
Wer wissentlich Dienstleistungen von Menschen in Anspruch nimmt, die Opfer von Menschenhandel sind, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Geht es um Zwangsprostitution, droht dem Freier eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen - etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmäßiges Handeln nachgewiesen wird oder das Opfer minderjährig ist - sind jetzt schon bis zu zehn Jahre Haft möglich. Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.
Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat. Voraussetzung für die Einstellung ist aber laut Entwurf, dass „nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist“. Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können.
Nach dem Kabinett muss über das im Bundesjustizministerium vorbereitete Reformvorhaben noch in Bundestag und Bundesrat beraten werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verbindet mit den Änderungen auch die Hoffnung, dass besonders schwere Formen der Zwangsprostitution künftig besser verfolgt werden können. Sie sagt: „Sexuelle Ausbeutung ist besonders erniedrigend und richtet sich in den allermeisten Fällen gegen Frauen und Mädchen.“
Verwendete Quellen: spl/dpa


