Frau ermordet Ehemann aus Habgier„Wir wussten, dass sie zu allem fähig ist”

von Michaela Johannsen und Sebastian Stöckmann

Das Feuer überrascht ihn im Schlaf.
Stefan T. liegt in seinem Bett, als sein Haus in Memmingen (Bayern) plötzlich lichterloh brennt. Er kann den Flammen nicht entkommen und stirbt qualvoll. Alles sieht nach einem tragischen Unfall aus, doch dann gerät seine Ehefrau Christina (34) unter Verdacht und wird angeklagt. Jetzt ist am Landgericht Memmingen das Urteil gefallen.

Memmingen: Ehefrau verbietet Stefan T. Kontakt zur Familie

Stefan T. hat fünf Kinder und verbringt seine Zeit am liebsten mit der Familie, vor allem mit seinem jüngeren Bruder Michael. Doch das ändert sich, als Stefan vor sieben Jahren Christina kennenlernt und heiratet: Sie verbietet ihm den Kontakt zu seiner Familie.

„Als er sie kennengelernt hat und sie geheiratet haben, haben wir schon gewusst, was für ein Typ Mensch sie ist”, sagt Michael T. „Auch wenn wir die letzten sechs Jahre nichts mehr mit ihr zu tun hatten, wussten wir: Die ist zu allem fähig. Und als es dann rausgekommen ist, war mein erster Gedanke, dass sie das war.”

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Brand in Memmingen: Google-Suchverlauf macht Christina T. verdächtig

Am 6. Mai 2023 setzt Christina T. einen Notruf ab. In ihrem Haus sei ein Feuer ausgebrochen, es sei aber niemand mehr zuhause, behauptet sie. Tatsächlich liegt ihr Mann in seinem Bett – und stirbt an einer Kohlenmonoxidvergiftung.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Christina T. hatte einen perfiden Plan, um ihren Mann umzubringen. Denn kurz vor dem Brand googelte sie unter anderem „Welcher Brand ist nicht feststellbar?” Der Suchverlauf lässt zudem den Schluss zu, dass sie sich an der Lebensversicherung ihres Mannes in Millionenhöhe bereichern wollte. Den Verlauf löschte sie später. Das Gericht muss auch die Frage klären, ein wie ein Schlafmittel in Stefan T.s Magen gelangte, das dort nach seinem Tod festgestellt wurde.

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Landgericht Memmingen: Lebenslange Haft für Mord aus Habgier

Im Prozess spricht die Verteidigung von einem Unfall, die Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord aus Habgier. Der Richter hat keinen Zweifel an Christina T.s Schuld: Er verurteilt sie wegen Mordes zu lebenslanger Haft, außerdem wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Michael T. kommt über den schmerzhaften Verlust nicht hinweg. „Es geht nicht, es ist unmöglich”, sagt er mit Tränen in den Augen. „Wir müssen einfach das Beste daraus machen. Ich nehme dann halt meine Kinder in den Arm und versuche, irgendwie abgelenkt zu sein.”

Christina T.s Verteidiger will in Revision gehen. Die Angehörigen des Opfers hoffen, dass sie damit keinen Erfolg hat – um Stefan T.s Tod endlich richtig verarbeiten zu können.