Entschädigung nach Rausschmiss
Mann uriniert auf Kreuzfahrtschiff ins Glas – und bekommt viel Geld zurück

Darauf gibt es bestimmt wieder ein Prost!
Ein Mann leistet sich auf einem Kreuzfahrtschiff einen unappetitlichen Vorfall an der Bar: Er pinkelt in sein Glas. Andere Gäste bemerken das und informieren die Crew. Mit Folgen: Drei Tage später fliegen er und zwei Mitreisende von Bord. Doch ein Gericht entscheidet jetzt: Das war nicht rechtens! Obendrauf gibt es noch eine stolze Summe als Entschädigung.
Crew bestätigt Uringeruch im Glas – und zieht Konsequenzen
Was war genau passiert? Der Mann hatte mit zwei Mitreisenden an einer Bar auf dem Schiff gesessen. Andere Gäste beobachteten nach Schilderung der Crew, wie er dabei in ein Glas uriniert und es auf den Tisch gestellt habe. Später habe ein Crewmitglied das Glas vom Tisch entfernt und den Uringeruch bestätigt. Der Mann bestritt, in das Glas uriniert zu haben.
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Drei Tage nach dem Vorfall an der Bar wurde den drei Männern nach einem Landausflug der Zutritt zum Schiff verweigert. Der Kapitän habe ihnen einen Bordverweis ausgesprochen. Sie sollten abreisen und die Flüge dafür selbst buchen.
Landgericht Düsseldorf spricht dem Mann 9.000 Euro zu
Doch der Mann klagte im Nachgang gegen die Reederei wegen dieser fristlosen Kündigung des Reisevertrags – mit Erfolg.
Das Landgericht Düsseldorf sprach ihm nicht nur eine Erstattung des restlichen Reisepreises für die nicht genutzten Tage in Höhe von gut 4.300 Euro sowie der Kosten für die Rückflüge und die Taxifahrt zum Flughafen in Höhe von knapp 1.600 Euro zu. Sondern es entschied zudem, dass dem Mann, der die Reise für sich und die beiden anderen Männer gebucht hatte, auch eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit in Höhe von knapp 3.100 Euro zusteht.
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So begründet das Gericht das Urteil
Die Argumente des Urteils: Selbst wenn der Mann ins Glas uriniert habe, rechtfertige das keine fristlose Kündigung des Reisevertrages ohne vorherige Abmahnung. Das Urinieren in ein Glas sei zudem kein gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten, das gemäß den Reisebedingungen der Reederei zu einem Bordverweis ohne Vorwarnung führen könne.
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Auch dass der Bordverweis erst drei Tage nach dem Vorfall ausgesprochen wurde und auch die beiden anderen Männer abreisen mussten, obwohl sie den Zeugenaussagen zufolge nur dabei saßen und über die Situation „schmunzelten”, veranlasste das Gericht zu dem Urteil. Über die Entscheidung hat die Fachzeitschrift ReiseRecht aktuell (Ausgabe 2/2025) berichtet. (ntv.de/nlu/dpa)