Machtspiele hinter den Kulissen des Vatikans
In Ungnade gefallener Kardinal will am Konklave teilnehmen

Der Papst ist noch nicht unter der Erde, da droht Streit bei der Wahl seines Nachfolgers!
Denn ein kirchlicher Würdenträger möchte mitwählen, obwohl er das nach dem Willen des Vatikan nicht soll. Es geht um Kardinal Angelo Becciu. Der Mann war in einen Finanzskandal verstrickt und deswegen 2023 von einem Vatikangericht verurteilt worden. Sein Status sei seit vielen Jahren unklar, so das Fachorgan „katholisch.de“.
Erster Kardinal, der vom Vatikan zu Haft verurteilt wurde
Becciu wurde als erster Kardinal in der Geschichte der katholischen Kirche von einem Gericht im Vatikan zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. In dem Prozess ging es um fragwürdige Millionendeals in einem Immobilienskandal, in die er verwickelt war.
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Laut „katolisch.de“ hatte der verstorbene Papst im Jahr 2020 Beccius Rücktritt angenommen. Nach Ansicht des Vatikan habe Franziskus diesen Rücktritt als Demission „von diesem Amt und den „mit dem Kardinalat verbundenen Rechten“ angesehen. Zwar wurde er weiterhin als „Mitglied des Kardinalskollegiums“ geführt. Allerdings sei er von der Liste der Papstwähler gestrichen worden.
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Umstrittener Kardinal reist nach Rom
Angelo Beccius Sicht auf die Dinge ist eine andere. Er sei 2022 vom Papst zum „Konsistorium“ eingeladen worden, der feierlichen Versammlung der Kardinäle. Durch diese Einladung betrachte er sich als „rehabilitiert“, heißt es bei „katholisch.de“. Laut der italienischen Zeitung „L‘ Union Sarda“ habe er die Aussage des Vatikanischen Presseamts zurückgewiesen, wonach er von der Liste der Papstwähler gestrichen sei.
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Deswegen habe er sich auf den Weg von seiner Heimat Sardinien nach Rom gemacht, wo sich in diesen Tagen die Kardinäle aus aller Welt treffen, um den Nachfolger des verstorbenen Papstes Franziskus zu wählen.
„Der Fall eines Kardinals ohne Rechte ist im Kirchenrecht nicht geregelt“
Laut „katholisch.de“ ist unklar, wie die Angelegenheit geregelt wird. Becciu sei nie offiziell in seine Rechte wiedereingesetzt worden, heißt es. „Der Fall eines Kardinals ohne Rechte ist im Kirchenrecht nicht geregelt“, heißt es dort. Der Fall eines Kardinals, der „nur auf die Rechte aus der Kardinalswürde verzichtet habe, aber nicht auf nicht auf die Kardinalswürde selbst, sei „nicht ausdrücklich aufgeführt“. In der Konklaveordnung des Vatikan heiße es: „Kein wahlberechtigter Kardinal darf von der Wahl „aus irgendeinem Grund oder Vorwand ausgeschlossen werden”.
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Die Entscheidung über den neuen Pontifex wird vermutlich in einem Konklave im Mai fallen. Nach aktuellem Stand werden – streng abgeschirmt in der Sixtinischen Kapelle – 133 Kardinäle darüber entscheiden. Mehr als 100 Kardinäle sind außen vor, weil sie über 80 Jahre alt sind. Weil Franziskus viele neue Kardinäle aus weit entfernten Ländern berufen hat, gilt die Wahl dieses Mal als besonders offen. (uvo; mit AFP)