Weil er Stimmen im Kopf hörtAlex E. (27) soll Frau stundenlang vergewaltigt haben – in den Knast muss er nicht

Der BGH hat das Urteil gegen einen früheren Staatsanwalt aufgehoben. (Archivfoto)
Der 27-Jährige muss sich wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung vor Gericht verantworten (Symbolbild).
Marcus Brandt/dpa

Sein Opfer hat ein unbeschreibliches Martyrium durchgemacht.
Alex E. (27) soll Ende letzten Jahres eine Frau (35) in Leipzig brutal vergewaltigt haben. Seit Montag muss er sich vor Gericht für die Tat verantworten. Doch das Gefängnis bleibt ihm laut einem Bericht von Tag24 erspart.

35-Jährige im Leipziger „Forum am Mariannenpark” überfallen und vergewaltigt

Am frühen Morgen des 10. Dezember ist die Frau auf dem Weg zur Arbeit. Gegen 5.45 Uhr folgt ihr im Leipziger „Forum am Mariannenpark” ein großer Schatten. In der zweiten Etage packt ein Mann die 35-Jährige von hinten, zieht sie in ein leerstehendes Zimmer und wirft sie zu Boden, berichtet das Portal.

Laut Anklage ist Alex E. der Frau gefolgt, um sie zu vergewaltigen. Sie hat keine Chance: Der 27-Jährige legt seine starken Hände um ihren Hals und drückt zu, bis sie keine Luft mehr bekommt. Als sie keine Gegenwehr mehr leistet, entkleidet Alex E. sich und sein Opfer. Eineinhalb Stunden lang vergewaltigt er die 35-Jährige – mehrfach. Sie ist von dem Martyrium bis heute schwer traumatisiert.

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Spermaspuren und Überwachungskamerabilder überführen mutmaßlichen Vergewaltiger

Am folgenden Tag soll Alex E. laut Tag24 ein weiteres Verbrechen begangen haben: Am Abend kidnappt er eine Studentin am Augustusplatz und zerrt sie in die Fahrradgarage der Universität Leipzig. Zum Glück bemerken Studenten die Situation und befreien die Frau, bevor Alex E. auch sie vergewaltigen kann.

Der 27-Jährige wird mithilfe von Spermaspuren und Überwachungskamerabildern überführt, Polizei und Justiz halten ihn für hochgefährlich. Doch in den Knast muss er nicht: Alex E. hat einem Psychiater erzählt, Stimmen im Kopf würden ihm seit Jahren sein Verhalten vorgeben – der Experte diagnostiziert eine paranoide Schizophrenie. Im aktuellen Verfahren geht es deshalb um die Frage, ob der 27-Jährige dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden muss oder bei Einnahme entsprechender Medikamente wieder auf freien Fuß kommen kann. (bst)