Es drohen hohe ZuzahlungenKassen warnen vor hoher Belastung für Patienten durch Reform

Berlin, Deutschland: Deutscher Bundestag: 72. Bundestagssitzung: Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU)
Gesundheitsministerin Nina Warken - die Kassen pochen darauf, dass der Bund die Kosten für die Gesundheitsleistungen von Bürgergeldempfängern übernimmt.
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Die gesetzlichen Krankenkassen sehen im Sparpaket der Gesundheitsministerin wichtige Impulse. Beklagt wird jedoch die Schlagseite zulasten der Beitragszahler. Dass Gutverdiener mehr belastet werden sollen, könnte laut der AOK-Chefin auch negative Effekte haben.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt begrüßt, aber zugleich eine einseitige Belastung der Versicherten kritisiert. Der AOK-Bundesverband bezeichnete den Gesetzentwurf als „wirksam, aber sozial unausgewogen“. Der BKK-Dachverband wandte sich insbesondere gegen die angekündigten Leistungskürzungen für Patienten sowie die erhöhten Zuzahlungen. Eine überproportionale Belastung der Beitragszahler prangert auch die Techniker Krankenkasse an.

Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, erklärte, der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Warken greife viele zentrale Empfehlungen der Finanzkommission auf, insbesondere zur notwendigen Kostendämpfung in den großen Versorgungsbereichen Ambulante Versorgung, Krankenhaus und Arzneimittel. Mit dem Dreiklang Ausgabenbegrenzung, Einnahmenorientierung und Evidenzstärkung setze die Ministerin „auf die richtigen Prämissen“.

Allerdings löse der vorliegende Referentenentwurf das Versprechen, sich bei den geplanten Maßnahmen vor allem auf die Ausgaben zu fokussieren und Belastungen der Beitragszahlenden nach Möglichkeit zu vermeiden, „nicht ausreichend ein“, kritisierte Reimann. Mit der Einschränkung der Familienversicherung, den höheren Zuzahlungen und den Kürzungen beim Krankengeld sowie beim Kinderkrankengeld drohten den Versicherten zusätzliche finanzielle Belastungen in Höhe von acht Milliarden Euro.

Mit der geplanten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würden zwar auch Gutverdienende belastet. Diese Maßnahme schmälere allerdings auch die Attraktivität der Gesetzlichen Krankenversicherung „und könnte die Abwanderung der Besserverdienenden in die Private Krankenversicherung provozieren“. Am Ende bedeute dies erneut eine Belastung der Beitragszahlenden, erklärte Reimann.

Der Dachverband der Betriebskrankenkassen nannte den Gesetzentwurf einen „soliden Auftakt für die Rettungsmission der GKV“. Die Hauptkostentreiber im System würden in die Pflicht genommen, „wenngleich hier durchaus noch mehr möglich gewesen wäre“, erklärte der Verband. Umso wichtiger sei es jetzt, dass das Gesetz im weiteren Verfahren nicht noch weiter verwässert werde.

Nachbesserungen fordern die Betriebskrankenkassen jedoch bei den angekündigten Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten sowie die erhöhten Zuzahlungen: „Die Versicherten wurden in den vergangenen Jahren oft genug durch Beitragssatzerhöhungen zur Kasse gebeten.“

Wie der AOK-Bundesverband kritisiert auch der BKK-Dachverband, dass die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende nicht über den Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Das verhindere „eine solidarische Verteilung der Lasten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“.

Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Bass, begrüßte, dass „die Regierung mit dem Entwurf die Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge nun schnell angeht und dabei auch das Kernproblem adressiert: die explodierenden Ausgaben für die medizinische Versorgung“. Es sei „der richtige Weg, Belastungen auf alle Leistungsbereiche zu verteilen“, dafür lege der Gesetzentwurf eine gute Basis.

Das Sparpaket wäre jedoch nach Auffassung des TK-Chefs „insgesamt deutlich gerechter, wenn der Staat endlich seiner finanziellen Verantwortung nachkäme und die Beiträge für Bürgergeldempfänger vollständig finanzieren würde“. Das Defizit von zwölf Milliarden Euro schulterten allein die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. So würden Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen „überproportional belastet und privat Versicherte gar nicht beteiligt“.

Verwendete Quellen: dsc/AFP