Bund will beim Zuschlag sparenDas betrifft Millionen Familien - Regierung streicht Kinderzuschlag

Vor vier Jahren einigt sich die Ampel auf eine 25-Euro-Sofortzahlung. Diese soll ärmeren Kindern und Jugendlichen helfen und wird Teil des bereits geltenden Kinderzuschlags. Nun will die Regierung diesen wieder streichen.
Für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche soll ein staatlicher Zuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat gestrichen werden. Das geht aus einem vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetz hervor, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Der Zuschlag kommt als Teil des Kinderzuschlags bisher Millionen Minderjährigen zugute. Durch die Abschaffung des Sofortzuschlags will der Bund beim Kinderzuschlag 450 Millionen Euro im Jahr sparen, beim Grundsicherungsgeld ergeben sich laut Entwurf Mehrausgaben von 150 Millionen Euro.
Seit Juli 2022 erhalten von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene den monatlichen Zuschlag. Der Sofortzuschlag sollte ihre Chancen verbessern - bis zur damals noch geplanten Kindergrundsicherung. Doch dieses Vorhaben der Ampel-Regierung unter Kanzler Olaf Scholz, das die Familienleistungen des Staats bündeln und verbessern sollte, scheiterte.
Der Kinderzuschlag wird seit 2005 an einkommensschwache Familien für Kinder unter 25 Jahren gezahlt. Anfangs gab es 140 Euro im Monat. Seit vergangenem Jahr gibt es pro Kind bis zu 297 Euro im Monat, der Sofortzuschlag von monatlich 25 Euro je Kind ist darin enthalten. Die Streichung des Sofortzuschlags wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz auf den Weg gebracht. Mit ihm beschloss das Kabinett unter anderem auch höhere Steuern auf alkoholische Getränke, mit denen der Staat 455 Millionen Euro mehr einnehmen will. Bier und Wein fallen nicht darunter.
Mit dem Gesetz will das Finanzministerium zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen. Einsparungen soll es aber auch in anderen Etats geben als in dem beim Kinderzuschlag betroffenen Familienministerium. Geplant sind auch weniger Finanzhilfen im Klima- und Transformationsfonds und sinkende Zuschüsse an die Renten- und Krankenversicherung.
Verwendete Quellen: jwu/dpa


