Bundespräsident reist zur OstseeJetzt mischt sich Bundespräsident Steinmeier in das Wal-Schicksal ein

Der Buckelwal liegt weiterhin vor der Insel Poel. Der vor Poel gestrandete Buckelwal bleibt in einem gesundheitlich schlechtem Zustand. Das Umweltministerium bespricht das weitere Vorgehen. +++ dpa-Bildfunk +++
Der Buckelwal vor Wismar interessiert inzwischen auch das Staatsoberhaupt.
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Für ein paar Tage verlegt das Staatsoberhaupt seine Amtsgeschäfte in die einzelnen Bundesländer. In dieser Woche arbeitet Steinmeier in Stralsund. Dort will er sich auch mit dem in Wismar gestrandeten Wal befassen. Die Lage rund um das Tier ist derweil unverändert.

Auch das deutsche Staatsoberhaupt interessiert sich für den bei Wismar gestrandeten Buckelwal. Bei seinem ohnehin geplanten Besuch des Ozeaneums in Stralsund will sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Donnerstag mit Experten auch über den Wal austauschen, wie das Bundespräsidialamt mitteilte. Dem vor rund zwei Wochen vor der Ostsee-Insel Poel gestrandete Tier geht es derweil unverändert schlecht. Auf Live-Kameras ist zu sehen, wie das Tier atmet und dabei kleine Fontänen ausstößt.

Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte diese Woche drei Tage lang von Stralsund aus als achtzehnte Station der Reihe Ortszeit Deutschland, mit der der Bundespräsident Eindrücke abseits der Metropolen sammeln will.

Dazu sind in und um Stralsund Gespräche und Besuche verschiedener Einrichtungen geplant. Zum Abschluss soll Steinmeier am letzten Tag nach einem Rundgang durch das Ozeaneum dort engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verleihen. Das Ozeaneum ist eines der Museumsstandorte der Stiftung Deutsches Meeresmuseum, deren Experten eng in die Bewertung der Lage des gestrandeten Wals eingebunden sind.

Am Wochenende hatte es einen erneuten Rettungsversuch gegeben, der erfolglos blieb. Es wurde versucht, den Wal zu ermutigen, sich selbst zu befreien, indem die eigenen Walgesänge des Tiers unter Wasser abgespielt wurden. Hintergrund war, dass der Wal in den Nächten zuvor starke Walgesänge von sich gegeben hatte.

Private Initiativen zu möglichen Rettungsmaßnahmen für den Wal scheiterten bislang vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Der Antrag einer Organisation, der darauf abzielte, unverzüglich alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Wal zu retten, wurde abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Für die Organisation komme die Erhebung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.

Es habe zudem bis zum vergangenen Freitag sieben weitere, den Wal betreffende Verfahren von Privatpersonen gegeben, die abgelehnt wurden. Begründet wurde die jeweilige Ablehnung mit der Unzulässigkeit des Antrags mangels Antragsbefugnis. Das heißt, dass dem Antragsteller kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht.

Verwendete Quellen: jwu/dpa