Urteil in BerlinDragqueen Jurassica Parka gesteht Besitz von Kinderpornographie – zehn Monate Haft auf Bewährung

Er gesteht ALLES !
Der als Berliner Dragqueen Jurassica Parka bekannte Mario O. (46) ist am Mittwoch (23. September) wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte verurteilt worden. Er habe „eine Industrie unterstützt, die unsägliches Leid für Kinder verursacht”, hieß es im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten.
Jurassica Parka wegen Kinderpornografie verurteilt

In der Wohnung des 46-Jährigen hatten Ermittler im Juli 2025 auf elektronischen Datenträgern gespeicherte 131 kinderpornografische Videodateien von insgesamt über fünf Stunden Länge sowie 28 Bilder sichergestellt. Zudem befanden sich Videodateien mit jugendpornografischem Material auf Datenträgern.
Der Angeklagte gestand und sagte, er sei „bestürzt im Nachhinein” und schäme sich. „Tiefer und dunkler war ich nie”, so der 46-Jährige. Er habe eine Suchterkrankung und damals „den ganzen Tag getrunken, komplett die Kontrolle verloren”. Durch sein Handeln habe er seinen Beruf verloren – „was ich mir in 20 Jahren aufgebaut habe als Bühnenkünstler”. Er wolle sich auch wegen seiner Pädophilie in Therapie begeben.
Ermittler finden zahlreiche Videos und Bilder

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Durchsuchung seiner Berliner Wohnung im Juli 2025. Ermittler beschlagnahmten dabei unter anderem ein iPhone, Laptops und externe Festplatten. Auf verschiedenen Datenträgern fanden sie laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografische Videos und Bilder.
Schon 2023 gab es eine Verurteilung für Mario O.
Der Szenekünstler ist bereits vorbestraft. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Oktober 2023 wegen Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten eine inzwischen rechtskräftige Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro gegen den Mann verhängt. Damals hieß im Urteil, der Angeklagte sei reumütig und geständig. Kurze Zeit vor der Tat habe er mindestens zwei Flaschen Weißwein getrunken. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei.
Im aktuellen Prozess sagte die Vorsitzende Richterin, der Angeklagte befasse sich inzwischen selbstkritisch mit den Ursachen für die Taten. Sie sehe eine positive Prognose. Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von elf Monaten Haft auf Bewährung verlangt. Die Verteidigerin stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Bekanntwerden der neuen Ermittlungen zog sich Jurassica Parka aus der Öffentlichkeit zurück. Die Kunstfigur galt zuvor als eine der bekanntesten Dragqueens Berlins.
Verwendete Quelle: dpa/ RTL


