Nach Urteil des Europäischen GerichtshofsKein Recht auf Sex in der Ehe – Frankreich will „Verpflichtung“ abschaffen

An zwei beiden Händen stecken Ringe.
Das neue Gesetz soll körperliche Selbstbestimmung sichern. (Symbolbild)
Rolf Vennenbernd/dpa

Ein „Ja” zur Ehe ist keine Verpflichtung zum Sex!
Das hält ein neuer Gesetzesentwurf fest, den der Senat in Frankreich am Donnerstag (9. April) verabschiedet hat. Damit kommt das Land der Abschaffung der sogenannten „Ehepflicht“ einen Schritt näher.

Ehe sei kein „Zugangsrecht“ zu Sex

Wer heiratet, verpflichtet sich nicht zu sexuellen Beziehungen. Das hält Frankreich in einem neuen Gesetzesentwurf fest. „Die Ehe ist ein Versprechen von Teilhabe, Liebe und Respekt. Aber sie bedeutet niemals ein Zugangsrecht [zu sexuellen Beziehungen]”, sagte die beigeordnete Gleichstellungsministerin Aurore Bergé.

Die zweite Kammer des Parlaments verabschiedete den Text mit 209 zu zwei Stimmen. Die konservativen Abgeordneten enthielten sich. Da die Senatoren den von der Nationalversammlung bereits verabschiedeten Text leicht abgeändert hatten, muss der Gesetzentwurf noch durch einen Vermittlungsausschuss mit Vertretern beider Kammern. Erst dann kann er endgültig verabschiedet werden.

Streaming Tipp
RTL Aktuell
Jetzt auf RTL+ streamen

Dennoch ist Frankreich einen Schritt weiter, die sogenannte „Ehepflicht” abzuschaffen. Der Mitte-Rechts-Abgeordnete Paul Christophe forderte laut AFP sogar, der Gesetzestext solle künftig von Bürgermeistern bei Eheschließungen verlesen werden, um sexuelle Gewalt zu verhindern.

EuGH prangerte Widerspruch an

Hintergrund des künftigen Gesetzes ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte Frankreich im vergangenen Jahr verurteilt, weil die französische Justiz einer Frau bei einer Scheidung die Schuld zugesprochen hatte, weil sie ihrem Mann den Sex verweigert hatte.

Das Menschenrechtsgericht prangerte das Festhalten an einer „ehelichen Pflicht“ an, die zwar nicht ausdrücklich im französischen Gesetz steht, aber von manchen Richtern angenommen wird. Die Existenz einer „ehelichen Pflicht“ stehe im Widerspruch zur sexuellen Freiheit und zum Recht auf den eigenen Körper, hieß es in der Urteilsbegründung.

Lese-Tipp: Scheidung wegen Sex-Eskapaden?

Der Gesetzentwurf hält daher auch fest, dass im Scheidungsfall niemandem die Schuld zugesprochen werden könne, weil er oder sie Sex mit dem Ehepartner verweigert habe. Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich noch das Schuldprinzip bei Scheidungen. Es wird aber immer seltener genutzt. In Deutschland wurde dies durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst.

In Frankreich hat das höchste Berufungsgericht erst 1990 den Tatbestand der Vergewaltigung zwischen Ehegatten anerkannt. Seit 2006 steht dies im Strafgesetzbuch. (okr)

Verwendete Quellen: AFP