Horror-Attacke nach AbfuhrJunge (14) lauert Schülerin auf und verfolgt sie bis in einen Laden – dann zieht er ein Messer

Überwachungskameras zeigen, wie der 14-Jährige der Schülerin bis in ein Geschäft folgt. Dort greift er sie wenig später mit einem Messer an.
Überwachungskameras zeigen, wie der 14-Jährige der Schülerin bis in ein Geschäft folgt. Dort greift er sie wenig später mit einem Messer an.
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von Martina Lewinski

Sie weist seine Annäherungsversuche zurück – Monate später lauert er ihr auf.
Ein 14-Jähriger verfolgt eine Schülerin durch das englische Cirencester bis in ein Geschäft. Dann eskaliert die Situation: Der Jugendliche zieht ein Messer, packt das Mädchen und sticht mehrfach auf sie ein. Als der Ladenbesitzer eingreifen will, wird auch er verletzt. Nun ist das Urteil gegen den 14-Jährigen gefallen.

14-Jähriger folgt dem Mädchen bis in einen Laden

Der Angriff ereignet sich am 15. März im englischen Cirencester. Überwachungskameras zeichnen auf, wie der 14-Jährige der Schülerin folgt und ihr schließlich bis in ein Geschäft hinterhergeht.

Dort zieht der Jugendliche plötzlich ein Messer aus seiner Tasche, packt das Mädchen und sticht mehrfach auf sie ein. Der Ladenbesitzer erkennt die Situation und versucht, den Angreifer zu stoppen. Dabei wird er selbst vom Messer am Rücken getroffen und verletzt.

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Trotz der Attacke schafft es die Schülerin schließlich, sich aus dem Griff des 14-Jährigen zu befreien und aus dem Geschäft auf die Straße zu fliehen. Sie erleidet Schnittverletzungen an Hals, Händen und Gesicht sowie Blutergüsse am Rücken.

Der Jugendliche flüchtet anschließend ebenfalls. Polizisten finden ihn wenig später in der Nähe des Geschäfts. Das Messer hat er zu diesem Zeitpunkt nach Angaben der Ermittler noch in seiner Tasche.

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Schülerin hatte seine Annäherungsversuche zurückgewiesen

Vor Gericht wird auch die Vorgeschichte des Angriffs thematisiert. Demnach besuchten Täter und Opfer dieselbe Schule.

Nachdem das Mädchen seine Annäherungsversuche im Dezember 2025 zurückgewiesen hatte, soll der Jugendliche begonnen haben, sie über gefälschte Accounts in sozialen Netzwerken zu kontaktieren. Am Tag des Angriffs soll er schließlich auf einem Parkplatz auf sie gewartet haben.

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Albträume begleiten das Opfer

Die körperlichen Wunden heilen – doch die Attacke belastet die Schülerin bis heute. In einer vor Gericht verlesenen Erklärung beschreibt sie, wie sehr sich ihr Leben seitdem verändert hat .Sie fühle sich inzwischen fast überall „ängstlich und nervös“. Hebe jemand in ihrer Nähe nur eine Hand, zucke sie zusammen, weil sie nicht wisse, was als Nächstes passiere.

Auch nachts lässt sie das Erlebte nicht los. In Albträumen durchlebt sie den Angriff immer wieder – teilweise an anderen Orten. Allein unterwegs zu sein, vermeidet sie inzwischen und lässt sich beispielsweise zur Arbeit bringen.

Besonders bitter fasst sie selbst zusammen, was die Tat mit ihr gemacht hat: „Ich sollte mich als Teenager in meiner eigenen Gegend nicht so fühlen müssen.“

Die Überwachungskamera hält die dramatischen Sekunden im Laden fest. Dem Mädchen gelingt schließlich die Flucht auf die Straße.
Die Überwachungskamera hält die dramatischen Sekunden im Laden fest. Dem Mädchen gelingt schließlich die Flucht auf die Straße.
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Angriff hätte tödlich enden können

Der zuständige Ermittler Ian Fletcher spricht nach dem Urteil von einem Angriff, der „am helllichten Tag“ stattgefunden habe. Dass das Mädchen keine schwereren Verletzungen erlitt, sei großes Glück gewesen. Nach Einschätzung des Ermittlers hätte der Fall tödlich enden können, wenn das Messer sie an einer anderen Stelle getroffen hätte.

Der 14-Jährige hatte sich zuvor unter anderem der vorsätzlichen Körperverletzung sowie des Besitzes einer Klingenwaffe im öffentlichen Raum schuldig bekannt.

Am Montag (21. September) fiel am Bristol Crown Court das Urteil gegen den 14-Jährigen. Das Jugendgericht ordnete ein zwölfmonatiges Rehabilitationsprogramm unter Aufsicht an. In dieser Zeit soll mit dem Jugendlichen an seinem Verhalten gearbeitet und verhindert werden, dass er erneut straffällig wird.

Zusätzlich gilt für drei Jahre eine gerichtliche Kontaktsperre: Der 14-Jährige darf sich dem Mädchen nicht nähern und keinen Kontakt zu ihr aufnehmen.

Verwendete Quelle: The Sun , gloucestershire.police