Öffentliche Empörung zeigt WirkungNach Druck: Trump stoppt schockierende Live-Hinrichtung

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Nidal Malik Hasan wurde bei dem Amoklauf angeschossen und ist seitdem teilweise gelähmt.
AP

Ein zum Tode verurteilter Attentäter soll in Texas erschossen werden. US-Verteidigungsminister Hegseth kündigt eine Live-Übertragung als Abschreckung an. Doch US-Präsident Trump bläst die Aktion nach empörten Reaktionen ab.

Nach massivem öffentlichen Druck hat US-Präsident Donald Trump die geplante Liveübertragung einer Hinrichtung durch das US-Militär abgesagt. Trump erklärte in seinem Onlinedienst Truth Social, der Amokläufer Nidal Hasan werde „wie vorgesehen durch ein Erschießungskommando sterben, aber dieses Ereignis wird nicht übertragen“. Der vom Pentagon angekündigte Livestream war sowohl in den Reihen von Trumps Republikanern wie auch international auf Empörung gestoßen.

Unter anderem Vizepräsident JD Vance hatte erklärt, er werde sich die Hinrichtung nicht anschauen. Der frühere Armeepsychiater Hasan hatte 2009 auf dem Militärstützpunkt Fort Hood in Texas 13 Menschen erschossen und war deshalb zum Tode verurteilt worden. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth hatte die Liveübertragung der für den 3. Dezember geplanten Exekution vergangene Woche angekündigt.

Viele Menschen würden lieber nicht zusehen wollen, wie der Mann sterbe, begründete US-Präsident Trump die Kehrtwende. Den Angehörigen der Opfer wird das Recht eingeräumt, der Vollstreckung der Todesstrafe vor Ort persönlich als Zeugen beizuwohnen, soweit sie das wünschen, erklärte Trump. Sie könnten „Zeugen der Gerechtigkeit werden“, so der US-Präsident.

Öffentliche Erschießungen wurden in den USA unter anderem während des US-Bürgerkriegs im 19. Jahrhundert als Abschreckung eingesetzt. Die letzte allgemein öffentliche Hinrichtung in den USA war 1936: Damals wurde im Bundesstaat Kentucky ein Mann vor Tausenden Schaulustigen gehängt.

Hasan wurde bei dem Amoklauf angeschossen und ist seitdem teilweise gelähmt. Er hatte sich dafür entschieden, sich bei dem Prozess selbst zu verteidigen. Allerdings rief er keine Zeugen auf, sagte nicht aus und unternahm keinen Versuch, die Anklagepunkte zu bestreiten. Die Pflichtverteidiger vermuten, dass er die Vollstreckung der Todesstrafe angestrebt habe.

Verwendete Quellen: bho/dpa/AFP