Auch die Tochter wird bei dem Unfall verletztDeutscher Tourist stirbt in Venedig – seine Familie bekommt jetzt Millionen

Tod im Familienurlaub!
Mehr als zehn Jahre nach dem Tod eines deutschen Touristen bei einer Gondelfahrt in Venedig hat dessen Familie nach italienischen Medienberichten vier Millionen Euro Entschädigung zugesprochen bekommen. Dies entschied ein Berufungsgericht in der italienischen Lagunenstadt, wie unter anderem die Nachrichtenagentur Ansa und die Lokalzeitung Il Gazzettino berichten.
Unfall bei Gondelfahrt auf dem Canal Grande
Der 50 Jahre alte Mann aus Baden-Württemberg hatte im August 2013 mit seiner Frau und drei Kindern im Alter zwischen damals vier und zehn Jahren Urlaub gemacht. Die Familie unternahm auch eine Gondelfahrt auf dem Canal Grande. Dabei stieß die Gondel in der Nähe der berühmten Rialtobrücke mit einem der Vaporetto-Schiffe zusammen, die in Venedig als öffentliche Transportmittel in den Kanälen unterwegs sind.
Der Mann, ein Jura-Professor und Richter, fiel ins Wasser und wurde zwischen Pier und Schiff so unglücklich eingequetscht, dass er an seinen Verletzungen starb. Eine Tochter wurde ebenfalls verletzt. Der Gondoliere gab damals an, die Kontrolle über das Boot verloren zu haben, weil er anderen Booten und Gondeln an der Brücke ausweichen wollte.
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Gericht spricht deutscher Familie Millionenentschädigung zu
Das Berufungsgericht verurteilte den Berichten zufolge jetzt die städtischen Verkehrsbetriebe, die für den Betrieb der Schiffe auf den Kanälen zuständig sind, zu 2,2 Millionen Euro Entschädigung. Die anderen 1,8 Millionen sollen zwei Bootsfahrer zahlen. In erster Instanz hatte ein Gericht 2018 die Entschädigungsforderung noch verworfen, die Familie war leer ausgegangen.
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Die Witwe bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage, dass das vorige Urteil aufgehoben wurde. Zur genauen Höhe der Entschädigung äußerte sie sich nicht. Den Betrag von vier Millionen Euro, den italienische Medien schätzten, sei aber zu hoch angesetzt. So viel soll die Familie nach dpa-Informationen nicht erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist, dass das Verfahren in einer höheren Instanz weitergeht.
Dem Zivilprozess um die Entschädigung waren bereits Strafverfahren vorausgegangen. Im Juni 2015 wurden drei Vaporetto-Fahrer und der Fahrer eines Wassertaxis wegen grob fahrlässigen Verhaltens bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie sich gegenseitig behindert und damit den Unfall verursacht hätten. In einem späteren Verfahren wurde auch ein Gondoliere verurteilt. (dpa/lha)
































