„Das dürfen wir nicht länger hinnehmen”CDU-Politiker fordern Abschaffung von Minijobs

Ist das der Anfang vom Ende der Minijobs?
Eine Gruppe von CDU-Politikern fordert die Abschaffung der Minijobs. „Zu viele Menschen stecken in der Minijob-Falle – das dürfen wir nicht länger hinnehmen”, sagt CDU-Mann Stefan Nacke, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion im Gespräch mit der SZ. Auch die Gewerkschaft Verdi positioniert sich.
Wer weniger verdient, zahlt keine Arbeitslosenversicherung
„Minijobs gehören abgeschafft, wo sie reguläre Arbeit verdrängen”, sagt Nacke weiter. Für Minijobs gilt eine Verdienstobergrenze von derzeit 556 Euro im Monat. Wer weniger verdient, zahlt keine Arbeitslosenversicherung und kann sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Zudem sind Minijober nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlen nur geringe pauschale Beiträge und Steuern.
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Minijobs verlockend, aber unsozial
Das Prinzip „brutto gleich netto” bei Minijobs klinge verlockend, sei aber im Kern unsozial, sagt Nacke. „Es verlagert die Kosten der Absicherung von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit auf die Allgemeinheit.” Beitragsbefreiungen sollten nur – wie ursprünglich angedacht – in Ausnahmefällen möglich sein, etwa für Schüler oder Rentner.
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Ursprünglich sei die Idee der Minijobs nicht schlecht gewesen. Sie habe sich aber „zu einem Systemfehler entwickelt.” Viel zu viele Menschen hätten einen Minijob, besonders in Branchen wie Gastronomie, Handel oder Reinigung, und dies höhle den Sozialstaat aus. Wer sein Leben lang im Minijob arbeite, „landet mit leeren Händen im Alter”.
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Das sagt Verdi zu einer möglichen Minijob-Abschaffung
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Werneke, stimmt zu: Minijobs „befördern Altersarmut”, erklärt er in Berlin. Sie seien zudem „erwiesenermaßen kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt, sondern eher eine berufliche Sackgasse für viele, besonders für Frauen”.
Werneke betont, dass Minijobs nicht in eine Zeit passten, in der in vielen Branchen dringend Fachkräfte gesucht würden. „Eine Reform der geringfügigen Beschäftigung ist dringend angezeigt und muss alle Anreize für ein Verbleiben in ungewollten Teilzeitarbeitsverhältnissen beseitigen.”
Der Begriff Minijob war 2003 im Rahmen der Hartz-Reformen eingeführt worden. Damals wurde die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 400 auf 450 Euro pro Monat angehoben und die Minijob-Zentrale wurde geschaffen. Neu eingeführt wurden damals die Midijobs als Übergangsbereich zwischen Minijob und einer regulären Anstellung. (ele)
Verwendete Quellen: dpa
















