Prozess wegen Mordes in BremenVor den Augen der Kinder! 41-Jähriger soll mehrfach auf seine Freundin eingestochen haben

Die Frau ist jetzt querschnittsgelähmt!
Mitten im Schlaf soll der 41-Jährige sie mit einem Messer attackiert haben. Die Kinder müssen mit ansehen, wie ihrer Mutter von dem Mann in den Rücken gestochen wird! Die 33-Jährige versucht zu fliehen und stürzt sich aus einem Fenster. Nur eine Not-OP kann sie retten. Ihr Lebensgefährte muss sich nun wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Angeklagter soll die Frau im Schlaf überrascht haben
Am Mittwochvormittag (15. Oktober) betritt der 41-Jährige den Gerichtssaal in Bremen. Die Anklage lautet Mord: „Insoweit sieht die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale der Heimtücke, aber auch der niederen Beweggründe als erfüllt“, erklärt Gerichtssprecherin Henrike Kull in einem Gespräch mit RTL.
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Der Angeklagte soll die 33-jährige Frau am 24. April 2025 im Schlaf gegen drei Uhr überrascht haben. Deswegen geht die Anklage auch von Heimtücke aus, erklärt Kull weiter: „Die Geschädigte soll das gar nicht mitbekommen haben. Dann soll der Angeklagte der Geschädigten eine Schnittverletzung nahe der linken Halsschlagader zugefügt haben. Dann soll sie erwacht sein und sich gewehrt haben.”
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Frau stürzt nach Angriffen aus dem Fenster

Was sich dann in der Wohnung in der Fleetrade im Bremer Stadtteil Hastedt abgespielt haben soll, ist äußerst brutal. „Er hat sie gleichwohl weiter attackiert, auf sie eingeschlagen. Er hat sie sodann an den Haaren durch die Wohnung gezogen, sodann im Beisein der Kinder, der gemeinsamen Kinder, nochmals mit einem Messer auf sie in den Rückenbereich eingestochen. Sie ist sodann aus dem Fenster, aus dem zweiten Obergeschoss der Wohnung, gestürzt“, erklärt Nebenklagevertreterin Christina Walter im Gespräch mit RTL.
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„Die gemeinsamen Kinder sind teilweise Zeugen dieser Tat geworden. Meine Mandantin hat erhebliche Verletzungen davongetragen. Sie konnte nur durch eine elfstündige Notoperation gerettet werden. Sie hat massive bleibende Schäden und insbesondere eine Querschnittslähmung davongetragen”, erklärt die Anwältin.
Opfer wollte sich vom Angeklagten trennen
Hintergrund der Tat könnte ein Trennungswunsch von Seiten der 33-Jährigen sein, so die Anklage: „Es dürfte sich um eine Abstrafung gehandelt haben vonseiten des Angeklagten. Er konnte und wollte nicht akzeptieren, dass sie sich von ihm trennt und wollte sie lieber tot sehen, als dass sie sich von ihm trennt“, erklärt die Nebenklagevertreterin im Gespräch mit RTL.
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Christina Walter fordert die Höchststrafe für den Angeklagten. „Das Gesetz sieht für Mord grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Da die angeklagte Tat im Versuch geblieben ist, kann die Strafe gemildert werden“, erklärt Gerichtssprecherin Henrike Kull die Situation.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa