Gerechtigkeit nach 32 JahrenLebenslange Haft für 81‑jährigen Mörder von Amy Lopez (†24) gefordert

32 Jahre sind vergangen, seit Amy Lopez in Koblenz getötet wurde.
Jetzt muss sich ein 81 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Koblenz für die Tat verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Zudem soll das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen.
Täter hat gestanden
Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, hat der Angeklagte die Tat zu Beginn des Prozesses über seinen Verteidiger Volker Klein vollumfänglich eingeräumt. Auch die forensischen Untersuchungen lassen für die Staatsanwaltschaft „keinerlei Restzweifel“.
Die Anwälte der Familie von Amy Lopez schlossen sich der Forderung der Anklage in wesentlichen Punkten an.
Im Video: Prozessauftakt gegen Mörder von Amy Lopez
Täter hatte „abartige sexuelle Fantasien”
Die Staatsanwaltschaft zeichnet ein erschütterndes Bild von dem, was Amy Lopez im September 1994 widerfahren sein soll. Demnach lockte der Mann die 24-jährige Touristin nahe der Festung Ehrenbreitstein in ein abgelegenes, leer stehendes Gebäude. Dort soll er Amy gefesselt und sexuell missbraucht haben. Anschließend tötete er sie laut Anklage mit neun Messerstichen. Spielende Kinder fanden wenig später ihre Leiche.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, Amy Lopez zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Seine „abartigen sexuellen Fantasien“ habe er nach Auffassung der Anklage „um jeden Preis“ ausleben wollen.
Gutachter hält den Angeklagten für voll schuldfähig
Vor den Plädoyers schloss der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin die Beweisaufnahme. Ein Gutachten bescheinigt dem Angeklagten laut Staatsanwalt Julian Gislai eine „chronische Vergewaltigungsdisposition“. Als Krankheit sei diese jedoch nicht eingestuft worden. Der 81-Jährige gilt demnach als voll schuldfähig.
Auch Verteidiger Volker Klein ging bei der rechtlichen Bewertung weitgehend mit der Staatsanwaltschaft mit. Ob das Gericht darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld feststellt, sei für ihn eine juristische Frage. Wegen des hohen Alters seines Mandanten mache dies praktisch jedoch kaum einen Unterschied.
Alte DNA-Spuren bringen den Durchbruch
Dass der Fall Amy Lopez nach mehr als drei Jahrzehnten überhaupt vor Gericht landet, liegt an neuen technischen Möglichkeiten. Ermittler werteten alte DNA-Spuren erneut aus und konnten sie dem heute 81-Jährigen zuordnen. Ende Februar 2026 nahmen Ermittler den Mann schließlich in einem Seniorenheim im Raum Koblenz fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
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Der Prozess könnte nun unerwartet schnell enden. Bereits nach dem dritten Verhandlungstag stehen die Plädoyers fest. Am Freitag, 28. August, will das Landgericht Koblenz sein Urteil verkünden.
Verwendete Quellen: dpa


