Ich habe doch Pfand bezahlt!Darf ich eine Glühweintasse vom Weihnachtsmarkt mit nach Hause nehmen?

Diebstahl oder nicht – das ist hier die Frage!
Ob klassischer Glühwein oder ausgefallenere Drinks – die heißen Getränke auf den Weihnachtsmärkten ziehen jedes Jahr tausende Besucher an. Die Tasse wird dabei gern als Souvenir in die Tasche gesteckt – schließlich hat man ja Pfand bezahlt. Aber ist das überhaupt erlaubt? Oder ist die Mitnahme der Glühwein-Tasse sogar Diebstahl? Wir klären auf!
Tasse vom Weihnachtsmarkt als Souvenir mitnehmen –erlaubt oder Diebstahl?
Der Geruch von gebrannten Mandeln, überall glitzern die verschiedenen Licht-Dekorationen und in den Händen hält man eine schöne warme Tasse Glühwein, Glüh-Bier oder Glüh-Gin – magischer könnte die Weihnachtszeit nicht sein. Bedruckt mit verschiedensten Weihnachtsmotiven oder lokalen Schriftzügen sind die meist rustikalen Becher ein echter Hingucker und vor allem das perfekte Souvenir.
Um nicht in der Eiseskälte darauf warten zu müssen, die Tasse endlich wieder zurückgeben zu können, packt man die hübschen Gefäße gerne einmal ein. Dafür bezahlt haben wir schließlich auch – mit dem Pfand! Und dieser beläuft sich auf den meisten Weihnachtsmärkten mittlerweile sogar bis zu fünf Euro pro Becher. Deshalb ist es doch nur fair, wenn man sich auch mal eine Tasse einsteckt, oder?

So einfach ist es leider nicht. Wenn ihr euch am Stand einen Glühwein kauft, besitzt ihr diesen zwar, nicht aber die Tasse selbst – diese bleibt weiterhin Eigentum des Standes. Pfand bedeutet letztendlich ja nicht, etwas zu erwerben, sondern bietet lediglich eine Sicherheit für die Rückgabe. Laut rechtsanwalt.com ist die Mitnahme einer Pfandtasse daher ein Diebstahl, der mit strafrechtlichen Konsequenzen einhergehen kann.
Strafrechtsanwalt Jürgen Möthrath Worms erläutert beim Portal correctiv wiederum, dass das Einstecken der Glühwein-Tasse zwar kein richtiger Diebstahl ist, aber trotzdem eine „Unterschlagung geringwertiger Sachen” nach § 248a StGB. Diese liegt vor, da der Kunde seiner Rückgabe-Pflicht nicht nachkommt.
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Tassen-Mitnahme vom Weihnachtsmarkt verboten! Aber drohen strafrechtliche Konsequenzen?
Wer seine Glühwein-Tasse vom Weihnachtsmarkt mitnimmt, begeht also Diebstahl oder zumindest eine Unterschlagung. Laut Möthrath sind juristische Konsequenzen jedoch sehr unwahrscheinlich. Dies begründet der Strafrechtsanwalt zunächst damit, dass der Glühwein-Standbetreiber „selbst aktiv werden muss”. Hinzu kommt die Gefahr, dass das Strafverfahren zu geringfügig ist und daher eingestellt wird.
Letzten Endes gilt die goldene Regel: wo kein Kläger, da kein Richter. Sprich: Solange der Weihnachtsbudenbesitzer der Sache nicht nachgeht, passiert gar nichts.
Und die Standbesitzer sehen das Ganze in der Regel nicht so eng: Denn bereits in der Produktion wird eingeplant, dass Tassen kaputtgehen oder verschwinden. „Rund 80 Prozent der Tassen kommen nicht wieder am Stand an“, schätzt Nina Kampe vom Santa Pauli Weihnachtsmarkt in Hamburg. Der Einkaufspreis für die schicken Krüge entspricht ungefähr dem Pfandpreis, den ihr am Stand zahlt – somit entsteht kein finanzieller Schaden.
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Habt ihr schon einmal eine Tasse vom Weihnachtsmarkt mitgenommen?
Glühwein-Tasse legal mitnehmen – so geht’s!
Ihr möchtet eure Glühwein-Tasse gern als Souvenir mitnehmen – aber mit einem guten Gewissen? Dann fragt am Stand doch einfach nett nach, ob ihr den Becher behalten dürft. So bleibt ihr auf der rechtlich sicheren Seite.
Und abgesehen davon ist der Glühweinbecher nicht nur ein schönes Andenken für Besucher, sondern ja auch ein Aushängeschild für den jeweiligen Weihnachtsmarkt – Werbung zum Mitnehmen quasi. Und somit eine weihnachtliche Win-win-Situation. (osc)
Verwendete Quellen: RTL-Archiv, correctiv.de, rechtsanwalt.com, Nina Kampe vom Santa Pauli Weihnachtsmarkt in Hamburg
Dieser Artikel erschien erstmals 2019 und wurde seither fortlaufend aktualisiert.
































