Verbraucher sollen Rückruf „unbedingt beachten”

Großer Salami-Rückruf – dieses beliebte Wiltmann-Produkt kann Krankheitserreger enthalten!

Die Firma Wiltmann ruft ihre beliebte Rinder-Salami zurück.
Die Firma Wiltmann ruft ihre beliebte Rinder-Salami zurück.
Firma Franz Wiltmann GmbH & Co. KG

Es drohen Durchfall und Bauchkrämpfe!
Die Firma Franz Wiltmann GmbH & Co. KG ruft dringend ihre beliebte „Rein Rind Salami” in der Packungsgröße 50 Gramm zurück. Verbraucher sollen das betroffene Produkt nicht verzehren.

Wiltmann ruft Salami wegen gefährlicher Krankheitserreger zurück

Einen solch großen Rückruf gibt es selten. Der Wurstfabrikant Franz Wiltmann GmbH & Co. KG aus dem nordrhein-westfälischen Versmold kann nicht ausschließen, dass in einer Charge seines Verkaufsschlagers „Rein Rind Salami” möglicherweise Krankheitserreger enthalten sind.

Um welche Art von Krankheitserregern es sich handelt, teilt das Unternehmen allerdings nicht mit. Es wird dringend vom Verzehr des Produktes abgeraten.

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Von Durchfall zu Nierenversagen: Diese Folgen können bei Verzehr der Salami drohen

Der Erreger soll bei Verzehr in minderschweren Fällen zu Durchfall und Bauchkrämpfen führen. Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem können schwere Krankheitsverläufe mit blutigem Durchfall entwickeln. In seltenen Fällen kann es – insbesondere bei Kleinkindern – in einem zweiten Schub zu akutem Nierenversagen kommen.

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Welche Charge ist betroffen?

An folgenden Merkmalen könnt ihr das betroffene Produkt erkennen:

  • Haltbarkeit 01. Oktober 2025

  • Verpackungseinheit 50 Gramm

  • Chargennummer L2521100010

  • Hersteller Franz Wiltmann GmbH & Co. KG

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Wo wurde die Rind-Salami verkauft?

Verkauft wurde die Salami vor allem bei Lidl, Edeka, Kaufland, HIT und weiteren Einzelhändlern. Schaut am besten auf der Packung nach den oben beschriebenen Merkmalen.

Des Weiteren wurde das Wiltmann-Produkt in fast allen Bundesländern verkauft.

Was tun, wenn ich eine betroffene Packung gekauft habe?

Bitte bringt die Salami dorthin zurück, wo ihr sie gekauft habt. Der Kaufpreis wird euch auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. (ajo)

Verwendete Quellen: Lebensmittelwarnungen.de