Schon zum 1. DezemberZu hart gefeiert! Ski-Mekka verhängt Alkoholverbot

Sölden ist das Mekka unter den Ski-Orten – Alkoholexzesse sind hier an der Tagesordnung. Doch jetzt gibt es ein Verbot.
Sölden ist das Mekka unter den Ski-Orten – Alkoholexzesse sind hier an der Tagesordnung.
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Das war’s dann wohl!
Das Ski-Mekka Sölden zieht Konsequenzen und verhängt schon ab dem 1. Dezember ein strenges Alkoholverbot. Wer sich nicht dran hält, muss eine empfindliche Geldstrafe zahlen.

Sölden reicht’s! Alkoholverbot in der Hauptsaison

Schon länger werden die Alkoholexzesse in angesagten Ski-Orten kritisch beäugt. In Sölden hat man nun lange genug zugeschaut und macht ernst.

Laut einer neuen Verordnung der Gemeinde Sölden gilt in dem beliebten Ort in Tirol „in der Zeit vom 1.12. jeden Jahres, 0:00 Uhr, bis zum zweiten Sonntag nach Ostern des darauffolgenden Jahres” ein Alkoholverbot. Für die aktuelle Skisaison bedeutet das: Vom 1. Dezember 2025 bis zum 19. April 2026.

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Zu dieser Zeit darf Alkohol weder auf offener Straße konsumiert, noch in geöffneten Flaschen, Dosen oder Bechern mitgeführt werden. Das Verbot gilt demnach „von der Giggijochbahn bis zur Gaislachkoglbahn – inklusive der Plätze rund um die Freizeit Arena, das Sozialzentrum, das Waldele sowie den Zentrumsshuttle (Tal- und Bergstation)”.

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Alkoholverbot in Sölden: Hohe Strafe für alle, die sich nicht dran halten

Und wer sich nicht an das Alkoholverbot hält, dem droht ein nicht gerade kleines Bußgeld. Bis zu 2.000 Euro können die Ordnungshüter Alkohol-Sündern nämlich abknüpfen, so steht es in der neuen Verordnung der Gemeinde.

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Auf der Website betont man jedoch, „das Ziel ist keine Strafe, sondern Bewusstseinsbildung und gegenseitiger Respekt im öffentlichen Raum”. Denn mit der neuen Maßnahme wolle man „das Zusammenleben im Ortszentrum stärken, nächtliche Ruhestörungen vermeiden und für ein geordnetes, sicheres Umfeld für Einheimische und Gäste sorgen”.

Übrigens: In Bars, Restaurants, Gaststätten, auf Hütten oder bei genehmigten Veranstaltungen – also überall, „wo Alkoholausschank klar geregelt und räumlich abgegrenzt ist” – gilt das Verbot nicht.

Verwendete Quelle: Gemeinde Sölden/ Alkoholverbotsverordnung 2025