Achtung, Malle-Urlauber!

Nach Neuhaus-Eklat auf Mallorca – das dürft ihr in eurem Urlaub öffentlich sagen!

Florian Neuhaus.
Gladbach-Spielmacher Florian Neuhaus sorgte bei seiner Malle-Reise für ordentlich Ärger bei der Borussia. (Archivbild)
dpa

Er wollte nur feiern und nun hat Florian Neuhaus (28) so viel Ärger ...
Junge Mallorca-Besucher haben letzte Woche ein ungeschriebenes Gesetz am Ballermann gebrochen, nämlich: „Was auf Malle passiert, bleibt auf Malle!” So stellten die drei (auch noch im Gladbach-Trikot) ein Video online, weshalb Borussia-Star Neuhaus nun wohl den Arbeitgeber und Standort wechseln muss. Dabei ist er gerade erst junger Vater geworden. Kann das jedem passieren? RTL sagt, was Urlauber auf ihrer Reise öffentlich dürfen, ohne dass der Chef anruft!

Expertin erklärt, worauf ihr im Urlaub achten müsst

In sozialen Netzwerken tauchte ein Video von Neuhaus auf, in dem der Fußballer (wohl sehr angetrunken) spöttisch über Gladbachs Sportdirektor, also seinen Chef, Roland Virkus (58) spricht. Dabei soll es auch um das Vier-Millionen-Gehalt gehen, das der Club seinem Spielmacher zahlt. Neuhaus sagt in dem Video Sachen wie: „Don Rollo gibt Florian Neuhaus 1,2,3,4 Millionen.” Ein Millionen-Schaden für Gladbach und ein Karrieresturzflug für den Ex-Nationalspieler, der zudem eine Geldstrafe an seinen Arbeitgeber zahlen muss. Doch kann das auch mir als Arbeitnehmer im Urlaub passieren, wenn Fremde ein Video ins Netz stellen, in dem ich schlecht über meinen Arbeitgeber spreche? RTL und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nicole Mutschke, klären auf!

Rechtsanwältin Nicole Mutschke
Nicole Mutsche ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf.
Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Was darf ich im Urlaub über meinen Arbeitgeber sagen?

Mutschke zu RTL: „Auch öffentliche Kritik im Urlaub ist nicht per se unzulässig, aber im Arbeitsrecht gibt es gegenseitige Rücksichtnahmepflichten. Sachliche Kritik in einem gewissen Rahmen wird kaum arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Pauschale Aussagen dazu, wann die Grenze des Zulässigen überschritten ist, sind schwierig zu treffen. Ein Gericht wird sich immer den Einzelfall ansehen und eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und eben diesen Rücksichtnahmepflichten treffen.”

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Darf ich mich in der Öffentlichkeit über meinen Arbeitgeber oder Chef lustig machen?

Mutschke: „Tatsächlich macht es keinen großen Unterschied, ob ich über den Arbeitgeber selbst oder Betriebsangehörige rede. Stehen beleidigende Äußerungen im Raum, kann eine Kündigung drohen. So urteilte das Bundesarbeitsgericht immer wieder, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder auch von Arbeitskollegen, eine Pflichtverletzung darstellen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Je heftiger die Worte beim Lästern ist und je öffentlicher dies geschieht, desto eher droht also auch in diesem Fall die Kündigung.”

Kann ein Video über meine Äußerungen im Urlaub für eine Kündigung reichen?

Mutschke: „Ja, gerade wenn sich das Video in den Sozialen Medien verbreitet, ist das durchaus möglich. Wenn ich erheblich gegen meine Loyalitätspflicht verstoßen habe und den Ruf oder die Interessen meines Arbeitgebers schädige, muss ich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, im schlimmsten Fall auch mit einer Kündigung.”

Lese-Tipp: Erster Auftritt von Rumbombe nach Autounfall

Kann ich am Ballermann sagen, was ich will, ohne das es mein Chef bestrafen kann, wenn er es herausfindet?

Mutschke: „Natürlich muss man auch mal Dampf ablassen können. So sieht es auch das Gesetz und schützt auch die Kommunikation, allerdings im vertrauten Kreis. Bei beleidigenden Äußerungen in einer aus sieben Teilnehmern bestehenden privaten Chatgruppe meinte das Bundesarbeitsgericht schon, dass man darlegen müssen, warum man erwarten durfte, die eigenen Äußerungen würden von keinem Beteiligten an Dritte weitergegeben. Man sollte daher auch am Ballermann vorsichtig sein, in welchem Kreis man was sagt.”

Video-Tipp: Der große Ärger um das Malle-Video!

Muss ich mein Gehalt für mich behalten?

Mutschke: „Nein, in den meisten Fällen darf ich mit Kollegen durchaus über mein Gehalt sprechen. Selbst pauschale Verbote im Arbeitsvertrag, die mir dies explizit verbieten, sind grundsätzlich unwirksam. Gerichtlich wurde schon entschieden, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben müssten, sich über ihr Gehalt auszutauschen. Nur in Ausnahmefällen kann dies anders sein. Dann muss aber der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, dass nicht über das Gehalt gesprochen wird. Das könnte der Fall sein, wenn das Gehalt einen ganz wesentlichen Wettbewerbsfaktor für den Arbeitgeber darstellt. Außerhalb des Unternehmens sollte ich also vorsichtiger sein.”

Lese-Tipp: Neuer Traumjob, doch was verdient ein „Mallefluencer“ wirklich?

Kann mein Chef mich abmahnen, wenn ich im Urlaub betrunken bin?

Mutschke: „Grundsätzlich geht meinen Chef gar nichts an, was ich in meiner Freizeit mache. Wenn kein Bezug zur Arbeit besteht, dann muss ich mir keine Sorgen machen.”