Neue Umfrage deckt Ungewöhnliches aufDas sind die kuriosesten Ferienhaus-Regeln überhaupt

Kein Fisch, keine nackten Füße und ganz nackt schon mal gar nicht!
Rauchen oder Partys sind in vielen Ferienhäusern verboten – das dürfte kaum jemanden überraschen. Doch manche Gastgeber haben deutlich ungewöhnlichere Regeln. Eine aktuelle Umfrage der Ferienhausplattform Holidu unter mehr als 3.200 Ferienhausvermietern in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien deckt die kuriosesten Vorgaben auf, mit denen Urlauber rechnen müssen.
Rauch- und Partyverbote gehören zu den Klassikern
Wer ein Ferienhaus bucht, rechnet mit ein paar Hausregeln: Nach Angaben von Holidu untersagen 92 Prozent der befragten Gastgeber in Deutschland das Rauchen in der Unterkunft. Vier von fünf erlauben außerdem keine Partys oder Veranstaltungen.
Auch Haustiere sind häufig eingeschränkt: 59 Prozent der Vermieter erlauben sie gar nicht. 54 Prozent möchten zudem keine Fahrräder in der Wohnung sehen und fast jeder Zweite verbietet das Umstellen von Möbeln oder weist auf die Einhaltung der Ruhezeiten hin.
Doch die Statuten mancher Vermieter gehen über Rauch-, Party-, Haustier- und Inventar-Verbote weit hinaus. Und wie die Umfrage von Holidu zeigt, wird es bei den individuellen Hausregeln mitunter richtig kurios.
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Strenge Lebensmittelvorgaben und barfuß laufen verboten!
Wie Holidu berichtet, bitten manche Gastgeber ihre Gäste, keinen Fisch in der Unterkunft zu braten, damit sich intensive Gerüche nicht festsetzen. Andere untersagen das Grillen im Garten oder sogar das Abbrennen von Räucherstäbchen.
Auch Schuhe spielen in manchen Ferienhäusern eine große Rolle: Während einige Gastgeber darum bitten, Straßenschuhe oder hohe Absätze auszuziehen, um empfindliche Böden zu schützen, gilt andernorts das genaue Gegenteil: Dort sollen Gäste nicht einmal barfuß laufen, sondern bereitgestellte Hausschuhe tragen.
Router tabu und kein Zelt im Garten!
Manche Regeln wirken auf den ersten Blick fast skurril: So dürfen Gäste in einer spanischen Ferienunterkunft laut Holidu den WLAN-Router nicht berühren. Dahinter stecke jedoch ein praktischer Grund: Die Einstellungen sollen nicht versehentlich verändert werden.
Und wer den Garten des Ferienhauses für eine Zelt-Party nutzen wollte, der wird demnach in einer französischen Unterkunft enttäuscht. Denn das Aufstellen von Zelten sei dort untersagt.
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Nackt sein verboten!
Eine der wohl ungewöhnlichsten Regeln dürfte ein ausdrückliches Nacktheitsverbot sein, das ebenfalls in einer französischen Unterkunft gelte. Der Gastgeber weise seine Gäste demnach explizit darauf hin, dass FKK nicht erlaubt ist. Stellt sich die Frage: Gilt dieses Verbot nur im Garten oder auch drinnen und wie wird die Einhaltung dieser kuriosen Regel genau überprüft?
Auch Alkoholverbote kommen vereinzelt vor. Während sie in Deutschland laut Auswertung kaum verbreitet sind, untersagen einzelne Gastgeber in Frankreich und Italien den Konsum alkoholischer Getränke – etwa in Spa-Bereichen.
Fast jede Ferienhaus-Regel hat einen Grund
So kurios manche Vorgaben auch klingen mögen: Nach Einschätzung von Holidu haben sie meist einen ganz praktischen Hintergrund: „Ungewöhnliche Hausregeln sind die Ausnahme. Wenn es sie gibt, haben Gastgeber sie meist erst eingeführt, nachdem etwas kaputtgegangen ist oder sich eine Situation wiederholt hat”, so Susanne Becher, Verantwortliche für das Deutschlandgeschäft bei Holidu.
„Was zunächst kurios wirkt, soll am Ende vor allem dafür sorgen, dass alle Gäste ihren Urlaub unbeschwert genießen können.”
Verwendete Quelle: Holidu


