Weil’s gar kein Döner war ...720 Euro Strafe! Behörde grillt Dönerbude

Mann hält einen Döner Kebab in einer bedruckten Dönerverpackung. Fastfoodgericht im Restaurant oder Imbiss. Typisches Streetfood mit Fleisch, Salat und Sauce
Nicht jede mit Fleisch und Gemüse gefüllte Teigtasche darf sich „Döner Kebab” nennen.
picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Döner oder doch nur Drehspießfleisch?
Nicht jedes Fleisch darf in einen Döner Kebab. Ein Imbiss in Hannover verstieß gegen die Regeln und muss jetzt eine saftige Strafe zahlen. Aber was besagen eigentlich die Regeln?

Fleisch erfüllte „Döner Kebab”-Bedingungen nicht

Weil er in seinem Imbiss Fleisch verkauft, das nicht den Anforderungen für die Bezeichnung „Döner Kebab” entsprach, ist ein 52 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe in Höhe von 720 Euro verurteilt worden. Die Werbung des inzwischen geschlossenen Lokals sei irreführend gewesen, teilte das Gericht mit.

Lebensmittelkontrolleure hatten bei Kontrollen im September und November 2023 festgestellt, dass das verkaufte Fleisch nicht den Bedingungen für die Bezeichnung „Döner Kebab” entsprach. Es hätte nur mit einer anderen Bezeichnung verkauft werden dürfen. So habe etwa der Lamm-Döner aus zu viel Jungbullenfleisch bestanden. Karten und Flyer seien nicht geändert worden. Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig, gegen die Höhe der Strafe kann aber noch Beschwerde eingelegt werden.

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Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist auf seiner Website darauf hin, dass ein Döner Kebab oder Döner aus bestimmten Fleischarten wie Rind, Kalb, Schaf oder Lamm bestehen muss. Hackfleisch darf maximal 60 Prozent ausmachen, weitere Zutaten sind nur eingeschränkt erlaubt. Für Hähnchenfleisch-Döner oder Drehspießgerichte aus Hackfleisch gibt es ähnliche Vorgaben.

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„Döner” sorgt auch international für Diskussionen

Auch international sorgte der Begriff zuletzt für Diskussionen. Der Internationale Dönerverband hatte bei der EU beantragt, Döner in die Liste mit „garantiert traditionellen Spezialitäten” aufzunehmen. Dieser türkische Vorstoß hätte bedeutet, dass Dönerspieße in der gesamten EU nach strengen, einheitlichen Regeln hergestellt werden müssten, was die in Deutschland übliche Verwendung von Kalb-, Jungrindfleisch und Putenfleisch für die Dönerproduktion verboten hätte. Der Dönerverband zog den Antrag aber kürzlich zurück.

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Nach dem Antrag hat Döner aus Fleisch von mindestens sechzehn Monate alten Rindern oder Keulen- und/oder Rückenfleisch von mindestens sechs Monate alten Schafen zu bestehen. Auch die Marinade und die Dicke der Fleischscheiben sollten geregelt werden. (dpa/vho)

Verwendete Quellen: dpa