Verteilt an Netto in zehn BundesländernWegen Plastik! Hersteller ruft beliebte Baguettebrötchen zurück

Betroffen sind Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01-02-2026
Betroffen sind die „Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g” mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.11.2025 und der Chargennummer L153641 (Symbolbild).
Sebastian Gollnow/dpa

Die betroffenen Produkte sollten keinesfalls verzehrt werden!
Die Sinnack-Baguettebrötchen könnten im schlimmsten Fall Plastikteile beinhalten. Ausgeliefert wurde das Produkt an den Supermarkt Netto. Zehn Bundesländer sind betroffen. Der Hersteller ruft das Produkt nun zurück.

Sinnack ruft Baguettebrötchen zurück

Die Firma Sinnack Backspezialitäten hat eine Charge Baguettebrötchen zurückgerufen. Betroffen sind die „Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g” mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.11.2025 und der Chargennummer L153641, wie das Unternehmen mit Sitz in Bocholt mitteilte. Diese Informationen befinden sich auf der Oberseite der Verpackung. Vom Verzehr der Brötchen wird abgeraten.

Rückruf von Baguettebrötchen

  • Betroffen sind die „Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g”

  • Mindesthaltbarkeitsdatum vom 10.11.2025

  • Chargennummer: L153641

Der Rückruf erfolge vorbeugend, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass in einzelnen Packungen Plastikteile enthalten sind. Umgehend sei das Produkt aus den Märkten genommen worden, heißt es in der Mitteilung.

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Baguettebrötchen-Rückruf bei Netto! Zehn Bundesländer sind betroffen

Das Produkt wurde in Filialen des Discounters Netto in Teilen von Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein angeboten.

Verbraucher, die die Baguettebrötchen gekauft haben, können sie gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben, wie es weiter hieß.

Verwendete Quellen: dpa