Verletzungs- und ErstickungsgefahrBloß nicht essen! Aldi Nord ruft Putenschnitzel zurück

Aldi Nord ruft Putenschnitzel zurück – es besteht Verletzungsgefahr!
Aldi Nord ruft Putenschnitzel zurück – es besteht Verletzungsgefahr!
HEIDEMARK LANDFRISCHE GmbH & Co. KG

Diese elf Bundesländer sind betroffen!
Aufgepasst beim Blick in den Kühlschrank! Aldi Nord ruft bestimmte frische Putenschnitzel zurück. In einzelnen Packungen könnten sich spitze Kunststofffremdkörper befinden. Betroffene Kunden sollten das Fleisch auf keinen Fall essen.

Diese Putenschnitzel sind vom Rückruf betroffen

Wer zuletzt bei Aldi Nord Putenschnitzel gekauft hat, sollte jetzt einen genauen Blick auf die Verpackung werfen. Die Heidemark Landfrische GmbH & Co. KG ruft frische Puten-Schnitzel „Wiener Art“ in der 800-Gramm-Packung zurück.

Betroffen sind ausschließlich Produkte mit dem Verbrauchsdatum 28.09.2026 und der Charge 062640. Als Produktionsdaten nennt das offizielle Portal lebensmittelwarnung.de den 2. und 7. September 2026.

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Grund für den Rückruf sind Fremdkörper. Nach Angaben des Herstellers können im Produktionsprozess spitze Kunststoffteile in einzelne Packungen gelangt sein. Vom Verzehr der betroffenen Putenschnitzel wird deshalb dringend abgeraten.

Andere Verbrauchsdaten, Chargen und Produkte sind laut Heidemark nicht betroffen.

Hier wurden die betroffenen Packungen verkauft

Die zurückgerufenen Putenschnitzel wurden über Aldi Nord vertrieben. Nach derzeitigem Stand von lebensmittelwarnung.de betrifft der Rückruf Filialen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

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Die möglicherweise betroffenen Produkte wurden nach Angaben von Heidemark bereits aus dem Verkauf genommen. Wer trotzdem noch eine entsprechende Packung zu Hause hat, kann sie in der Einkaufsstätte zurückgeben. Ein Kassenbon ist dafür nicht notwendig, der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

Darum können die Kunststoffteile gefährlich werden

Die Warnung sollte ernst genommen werden. Spitze Fremdkörper in Lebensmitteln können laut lebensmittelwarnung.de eine Verletzungs- oder Erstickungsgefahr darstellen. Wer das Produkt bereits gegessen und sich dabei verletzt hat, sollte sich dringend in ärztliche Behandlung begeben.

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Besonders ernst ist es, wenn ein Fremdkörper in die Atemwege gelangt und die Atmung behindert. Das Deutsche Rote Kreuz rät bei einer schweren Verlegung der Atemwege, unverzüglich den Notruf 112 zu verständigen. Die konkreten Erste-Hilfe-Maßnahmen hängen unter anderem vom Alter und Zustand des Betroffenen ab.

Für alle, die eine Packung mit der betroffenen Charge noch im Kühlschrank haben, gilt deshalb vor allem: nicht essen, sondern zurück zu Aldi Nord damit.

Verwendete Quellen: Lebensmittelwarnung, Heidemark, DRK