14. Dezember 2021 - 9:23 Uhr
Symptome für Schütteltrauma
Jaqueline Grabow wird von Freunden und der Familie zum Gericht in Hildesheim begleitet, sie ist an diesem Freitag als Zeugin geladen. Die Vorwürfe gegen ihren Verlobten wiegen schwer: Im März soll Jan S. den gemeinsamen Sohn zu Tode geschüttelt haben. Eine Impfung könnte Schuld gewesen sein, sagte Jasons Mutter zum Prozessauftakt. Der zwölf Wochen alte Junge soll blau angelaufen sein, sodass der Vater den Notarzt ruft. Im Krankenhaus stellen die Ärzte aber eine abgebrochene Brückenvene fest – ein Symptom für ein Schütteltrauma. Trotz mehrerer Operationen stirbt der Kleine. Jaqueline Grabow hält aber weiter zu ihrem Verlobten. "Wir haben uns beide irrsinnig gefreut. Jason war ein Wunschkind", beschwichtigt sie vor Gericht.
Gutachter sagen aus
Vor Gericht sind an diesem Freitag auch insgesamt drei Gutachter geladen, die klären sollen, ob Jan S. sein eigenes Kind umgebracht hat. Der 33-Jährige bestreitet das. Er lässt seinen Anwalt sprechen, der sagt gegenüber RTL: "Er meint, ich habe mir keine Vorwürfe zu machen. Ich habe meinen Sohn nicht geschüttelt. Ich habe versucht ihn zu füttern, dann ist was passiert, dann hat er sich verschluckt, und die ganzen anderen Reaktionen kommen nicht von mir. Ich habe da nichts veranlasst, ich habe meinen Sohn immer liebevoll gepflegt."
"Es ging auch mal körperlich zu"

Jaqueline Grabow und Jan S. sollen seit Januar 2019 ein Paar sein. In der Zeit kommt es wohl öfter auch zu körperlichen Auseinandersetzungen. Weil er sie gewürgt und gegen einen Schrank gedrückt haben soll, läuft parallel ein Strafbefehl gegen Jan S. "Es ging auch mal körperlich zu", "das kam 2-3 Mal im Jahr vor", sagt Jaqueline vor den Geschworenen und erklärt, dass es eine Abmachung gab: Um die Situation zu deeskalieren, sollte sich einer der beiden in Streitfällen aus dem Staub machen.
Gutachter kommen zu gleichem Ergebnis
Vieles spricht in diesem Fall gegen Jan S. Drei unterschiedliche Gutachter kommen zu einem Ergebnis: Es muss ein Schütteltrauma gewesen sein. Nicht nur der Abriss der Brückenvene, sondern auch Nervenzellschäden, Hirnblutungen, Sauerstoffmangel und Einblutungen im Rückenmark würden das zeigen. Eine der Rechtsmedizinerinnen hebt außerdem noch eine bandförmige Verletzung zwischen Kinn und Lippe hervor. Das sei nicht einem Zusammenstoß zuzuordnen, "es sieht mehr aus wie eine Quetschung." Ob diese Gutachten ausreichen, muss jetzt das Gericht klären. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags drohen Jan S. zwischen 5 und 15 Jahren Haft. (sju,cta)