Zahnarzt: Sie haben ein Recht auf Behandlung!

Zahnschmerzen, und kein Arzt hat Zeit, weil Sie Mitglied der falschen Krankenkasse sind? Kann dieses Horrorszenario wirklich Realität werden? Das sind Ihre Rechte!
Die Nachricht treibt vielen Zahnarzt-Patienten den Angstschweiß auf die Stirn: Jürgen Fedderwitz, Chef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) warnt in einem Bericht der BILD, dass das Budget vieler Krankenkassen bereits frühzeitig ausgeschöpft sei. Folglich könne es in fast allen Bundesländern bei bestimmten Krankenkassen zu Engpässen kommen. Betroffen seien beispielsweise Versicherte der Innungskrankenkassen (IKK), der AOK Berlin-Brandenburg und der Bundesknappschaft (Bayern).
Laut Presseinformation der AOK Berlin-Brandenburg hat jedoch jeder Patient das Recht auf eine Behandlung durch seinen Zahnarzt. Die Krankenkasse rät Ihren Versicherten, sofort Kontakt zu einem AOK-Servicecenter aufzunehmen, sollten Sie von Ihrem Zahnarzt nicht adäquat versorgt werden. Und zwar unabhängig davon, ob es sich nun um einen Vorsorge-Termin oder einen akuten Notfall handelt, der vom Zahnarzt verweigert oder ins nächste Jahr verschoben wird.
Für Berlin gelte, dass die zahnärztliche Versorgung für AOK-Versicherte entgegen der Aussagen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin (KZV Berlin) selbstverständlich sichergestellt sei. Anderslautende Darstellungen der KZV Berlin entbehrten jeder Grundlage.
Die AOK vermutet die laufenden Honorarverhandlungen hinter der aktuellen Positionierung der KZV Berlin.
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Natürlich haben auch die Zahnärzte ihre Tricks auf Lager: Um der Zwickmühle, trotz knappen oder aufgebrauchten Budgets Leistung erbringen zu müssen, zu entgehen, nehmen viele Zahnärzte ab Mitte November bis zum Jahresende Urlaub. So können sich Zahnärzte
beispielsweise der Terminanfragen entledigen, indem Sie zum Jahresende hin im Urlaub verweilen.
Aber letztlich haben immer noch Sie die Wahl: Sollte Ihr Zahnarzt Sie tatsächlich und trotz aller Einwände abweisen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, den Arzt zu wechseln. Zumindest dann, wenn Sie das Vertrauensverhältnis zu ihm dadurch als nachhaltig gestört empfinden.
Alternativ steht es Ihnen auch frei, die Krankenkasse zu wechseln. Auch dies ist leichter als gedacht. Ein Klick auf die Links verrät Ihnen, wie schnell und unkompliziert das funktioniert.